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Fragen zu Behinderung und Anerkennung?


Claudia

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr :)

am 5. April ist Schwerbehinderung das Thema unseres nächsten Selbsthilfegruppen-Treffs. Hat jemand Fragen, die ich mit dort hinnehmen kann? Die Antworten würde ich danach hier reinstellen.

Thema: Wie wird man mit Psoriasis als Schwerbehinderter anerkannt?

Referentin: Dr. Edeltraud Meyer-Siegert, ärztliche Begutachterin beim Landesamt für Gesundheit und Soziales

Gruß

Claudia

P.S. Berliner, die selbst zuhören möchten, sind natürlich willkommen. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Elternzentrum am Platz der Luftbrücke (Mehringdamm 114).

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Claudia,

da hätte ich schon eine.

Macht es einen Sinn, wenn die Psori im Moment nicht blüht einen Antrag zu stellen?

Dann die Vorgehensweise eines Antrages. Wie muß ich was wann tun? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Evtl. hast Du darüber bereits eine Anleitung oder eine Info, die Du mir verlinken kannst.

Ich habe das bisher immer ignoriert, aber möglicherweise kann ich doch Begünstigungen erreichen.

Ich hatte das früher wegen Berufstätigkeit abgelehnt. Nun bin ich Rentner und mir kann keiner mehr...

gruß

bruno

Geschrieben

Hallo Claudia!

Da habe ich tatsächlich eine Frage:

Ich habe eine Reihe von kleinen Einschränkungen, die sich zusammen auswirken und in der Summe sich schon auswirken. Auch wenn die Referentin sicherlich keine eindeutige Antwort geben wird, möchte ich meine Frage konkretisiert durch mein Beispiel stellen:

Ich habe

Bluthochdruck mit zeitweiligen Blutdruckkrisen

Verdacht auf Koronarsklerose

Schlafapnösyndrom mit Attacken von Müdigkeit und Erschöpfung trotz Behandlung

Psoriasis, v. a. an den Hacken, die mich beim Gehen beeinträchtigt, wenn sie mal wieder herausbricht

durch degenerative Veränderungen an mehreren Gelenken wiederkehrende Schmerzzustände

Das Wesentliche an meiner Frage ist, ob bei den vielen für sich genommen kleinen Beeinträchtigungen die Summe, die ja nicht additiv errechnet wird, etwas bringt. Ich glaube, dass es vielen so geht, die dann auf den Antrag verzichten, weil sie mit Ablehnung rechnen.

Grüße von Kuno

Geschrieben

Hallo Kuno,

ich kann Dir nur raten einen Antrag auf einen Grad der Schädigung zu stellen. Die von Dir beschriebenen Schädigungen können schon zusammen zu einem Grad der Schädigung führen. Du solltest auf jeden Fall nach dem ersten Bescheid in den Widerspruch gehen.

Heinz

www.hauterkrankungen-sh.de

Geschrieben

Hallo Claudia,

ich habe folgende Fragen:

Wie werden die Psychischen Faktoren einer Hauterkrankung vom MDK bewertet?

Wie wirkt sich der Grad der Schädigung bei dem Befall von sichtbaren Hautstellen aus? Hände / Gesicht

Heinz

www.hauterkrankungen-sh.de

Geschrieben

hallo claudia,

auch ich hätte da eine frage.

als im vergangen jahr endgültig feststand das es psa ist und ich massive probleme beim laufen habe,habe ich einen erhöhungsantrag egstellt.bis dato hatte ich 50 % aber die setzten sich aus all meinen wehwehchen zu sammen.im antrag konnte man angeben ob man sich der antrag auch auf eine gebehinderung -ein g im ausweis beziehen sollte.brav habe ich das auch angekreuzt denn die schmerzen sind ja nunmal in den füssen und das beeinträchtigt mich beim laufen.mein antrag wurde auf 60% erhöht aber ein g abgelehnt mit der begründung es läge keine beeinträchtigung vor.dummerweise habe ich dagegen keinen einspruch eingelegt da nur froh war das man mir nun 60 % zugestanden hat.

nun meine frage....wann kann ich ein g bekommen? muss ich erst im rollstuhl sitzen oder meiner arebit nicht mehr nachgehen können?

bitte nicht falschverstehen,ich möchte nicht auf behindertenparkpätzen parken dürfen sondern habe nur an die zukunft gedacht.ich bin für jeden tag dankbar an dem ich morgens mal ohne schmerzen zur arbeit gehen kann.

danke für deine mühe und gruß von dat susie

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hätte da auch eine.

Mein Schwerbeschädigtenausweis ist bis 06.2011 begrenzt.

Macht es Sinn einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, zumal ich derzeit Hautmäßig Erscheinungsfrei bin und den Knochen geht es auch recht gut.

Das ganze natürlich nur dank der Medikamente.

Habe auch nach dem Erstantrag noch diverse andere Medikamente ausprobiert , bin ja nun auf MTX und Humira in Kombination, was vorher nicht der Fall war.

Danke

Gruß

Andrea

@ Susie

Mein " G " wurde damals auch abgelehtn, mit der Begründung das ich ja noch am Öffentlichen Verkehr teilnehmen könnte und das obwohl ich kaum vor oder zurück kam.

Manchmal dachte ich auch , hättest dich mal in den Rollstuhl setzen sollen.

Nein ,Spaß beiseite.

Auch ich bin froh mich heute soweit wieder bewegen zu können.

bearbeitet von Fussballfan
Geschrieben

Hallo Claudia,

ich hätte da auch so ein paar Fragen. Derzeit stehe ich kurzdavor einen Erstantrag auf Behinderung einzureichen.

Da ich derzeit an mehreren teilweise chronisch verlaufendenKrankheiten erkrankt bin würde ich gerne wissen, wie wichtig es für dieBegutachtung ist ob man häufig bei den Ärzten ist oder ob man sich dasverkneift und stattdessen eher zu Schmerzmitteln etc. greift. Denn ich versuchewenn möglich Arztbesuche zu vermeiden, obwohl ich eigentlich weiß das es meinLeiden lindern würde wenn ich hingehen täte.

Konkrete Frage dazu:

Muss man ständig/häufig beim Arzt sein um höher eingestuft zu werden?

Oder ist die Häufigkeit der Arztbesuche nicht relevant?

Im Moment habe ich sowohl vererbte als auch dazu gekommeneKrankheiten. Dazu zählt eine vererbte Migräne mit Aura – tritt ca. 3 mal proMonat auf, dazu weiterhin zählen seitmeiner Jugend die psychischen Störungen (Depression, Ängste und Zwangsgedankenbzw. –neurosen), massive Rückenprobleme ( Wirbelsäulenverkrümmung(Kyphoskoliose-Hyperlordose) die auch massive Probleme beim Gehen nach sichziehen, Tinnitus und massivem Bluthochdruck

Konkrete Fragen:

Um die Höhe des Grades zu ermitteln wirdda jede Erkrankung einzeln begutachtet oder als Großes Ganzes?

Was kann ich machen damit sich meine Chancen erhöhen, wenn ich ein G in denAusweis haben möchte, da ich Schmerzen beim Laufen habe?

Wie stark muss die PSO sein, damit die mit anerkannt wird?

Wirkt sich ein gerade absolvierter Aufenthalt in der Psychiatrie negativ aufdie Begutachtung aus (von wegen“ Der ist ja grad im Krankenhaus gewesen, demgeht es ja gut"?

Könntest du Sie auch fragen ob es irgendwelche Institutionengibt die einem bei der Beantragung und Durchführung eines Antrags behilflichsind, bzw. Tricks kennen wie man eine höhere Einstufung und evtl. ein G in denAusweis bekommen kann.

Es wäre wirklich ganz lieb wenn du diese Fragen an die Frau Meyer-Siegertfür mich stellen könntest. Denn wirklich geholfen wird einem nicht, damit manzu seinem Recht und besserer Einstufung kommt.

Liebe Grüße

Andrea

Geschrieben

Hallo Claudia,

wenn es deine Zeit erlaubt könntest du bitte mal für mich fragen, was man haben muß um ein "G" im Ausweis zu erhalten?

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo Claudia,

ich hätte auch eine Frage.

Obwohl ich durch meine PSA nur noch mit Rollator laufen kann, wurde mein "G" auch beim Einspruch abgelehnt. Was kann ich noch tun, um es zu bekommen?

Liebe Grüße

Bella

Geschrieben

Hallo liebe Claudia,

obwohl ich ja in meinem Beruf auch in beratender Funktion tätig bin, nutzt mir das gesamte Wissen gar nix, wenn auf jeden Antrag und Widerspruch ne ablehnung erfolgt. es kommen immer mehr Beeinträchtigungen dazu, so daß ich jetzt schon im Klageverfahren bin, um mein Recht zu bekommen.

Außer der Pustulosa auf Händen und Füßen, der Kopfhaut-Psoriasis, dezente Ausbreitung zwischen den Augenbrauen, im Gehörgang, Ellbogen und Knien, habe ich ja starke Beeinträchtigungen durch die PSA und den Bechterew, mit all seinen Baustellen, wie:

- Bluthochdruck

-Herzrhythmusstörung

-Arthrose 4. Grades im re. Sprunggelenk (durch Sportunfall)

-Arthrose 2. Grades beider Knie und Hüften, häufiges Entzündungsgeschehen

- Knie-OP re mit großem Knorpelschaden

-HWS-OP mit einer künstlichen Bandscheibe und einem Cage (eingeschraubte Brücke)

-einen weiteren Bandscheibenvorfall in der HWS

-Spinalkanalstenose

-mehrere Brückenbauten in der LWS, Spängchen und der gleichen die gesamte WS lang in unterschiedlicher Ausprägung

-Schultereck-Bandsprengung re.

Die letzten 3 rufen starke Bewegungsschmerzen hervor, oder auch den Tag lang starke Schmerzen und Bewegungseinschränkungen. Die Morgensteifigkeit dehnt sich bereits auf 4 Std. aus, freihändige Laufstrecke an guten Tagen beträgt 1000 Meter, dann benötige ich Stöcke.

Gehhilfen habe ich seit 2 Jahren.

Das Gemeine: Die BfA hat die in der Reha verordneten Hilfsmittel abgelehnt, trotz Widerspruch und Beschwerde, weil ich nur 40 Grad der Behinderung habe und die Klage auf Erhöhung noch nicht entschieden ist. Außerdem ist die BfA der Meinung, der Arbeitgeber sei für Hilfsmittel zuständig. Es handelt sich dabei um einen Swopper, einen speziellen Hocker, der das Sitzen und Aufstehen erleichtert, Schmerzen dabei verhindert, link dazu: http://www.buerostuhl24.com/buerostuhl-arbeitshocker-swopper-classic-viele-ausfuehrungen.19157.html?staid=19157&rst=1&redi=1#varianten

Meine Frage also: Wie überzeuge ich das Amt für Soziales, damit die Beschwerden ernst genommen werden?

Wie überzeuge ich die BfA, daß der Hocker für mich wichtig ist?

Danke

Geschrieben

Mich würde interessieren ob man als Schwerbehinderter noch früher in Rente gehen kann, ohne Abzüge natürlich. Bei meinem letzten Ausweis war ein Einde eingetragen bis ich 60 gewesen wäre. Damals hieß es dann auch, dass ich dann in Rente gehen kann. Auf einem Messestand habe ich dann mal bei der BfA nachgefragt und da hieß es plötzlich das geht jetzt nicht mehr. Im neuen Ausweis, nach einer Adressänderung, steht jetzt als Ende auf einmal Ende 2022. Da wäre ich dann ja schon 66.Das man vorher eine Erwerbslosenrente beantragen kann weiß ich schon, wird wohl auch der beste Weg sein. Mein Antrag ist gültig seid 7/2001.

Lg. Anja

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Claudia!

Da habe ich tatsächlich eine Frage:

Ich habe eine Reihe von kleinen Einschränkungen, die sich zusammen auswirken und in der Summe sich schon auswirken. Auch wenn die Referentin sicherlich keine eindeutige Antwort geben wird, möchte ich meine Frage konkretisiert durch mein Beispiel stellen:

Ich habe

Bluthochdruck mit zeitweiligen Blutdruckkrisen

Verdacht auf Koronarsklerose

Schlafapnösyndrom mit Attacken von Müdigkeit und Erschöpfung trotz Behandlung

Psoriasis, v. a. an den Hacken, die mich beim Gehen beeinträchtigt, wenn sie mal wieder herausbricht

durch degenerative Veränderungen an mehreren Gelenken wiederkehrende Schmerzzustände

Das Wesentliche an meiner Frage ist, ob bei den vielen für sich genommen kleinen Beeinträchtigungen die Summe, die ja nicht additiv errechnet wird, etwas bringt. Ich glaube, dass es vielen so geht, die dann auf den Antrag verzichten, weil sie mit Ablehnung rechnen.

Grüße von Kuno

....nur mal kurz aus meiner Erfahrung:

Es muss eine Erkrankung schwerwiegend genug sein um einen GdB zu erhalten. Die anderen Beeinträchtigungen müssen dann im Zusammenhang stehen um den Grad zu erhöhen. Alle anderen werden dann zusammengerechnet und -meist mit 10% gewertet- dazugerechnet.

Man sollte sich also vorher überlegen welche Erkrankung man als Hauptgrund angibt, damit es zu einem Efolg führt. Das gilt auch bei Beantragung einer Erhöhungen des GdB, da muss die Haupterkrankung sich verschlechtert haben. Man kann allerdings auch bei neuen Beschwerden diese dann als Neufeststellung mit beantragen, Die könnte dann allerdings wieder unter die "Anderen" fallen.

Lg. Anja

bearbeitet von anjalara
Geschrieben

Mich würde interessieren ob man als Schwerbehinderter noch früher in Rente gehen kann, ohne Abzüge natürlich.

Hallo Anjalara,

dank Schröder & PuffKonsorten, Stichwort "Agenda 2010-Harz 4", ist das Renteneintrittsalter angehoben worden.

Leider war ich mit Bauj. Jan 52 etwas zu jung, sonst hätte ich schon mit 58 in die Rente ohne Abzüge einsteigen können. Seit der Änderung gilt für mich:

Kein Abschlag bei Rentenbeginn ab ......, ach Quatsch, ich scanne dir meinen Bescheid von der betreffenden Stelle mal eben ein.

GdB 50%, ab 1974 bis dato

LG

Siegfried

Geschrieben

hallo und guten Abend, Claudia -

ich habe einen Ausweis seit 1996 - die Klinik hat das für mich übernommen - ist begrenzt bis 2013. War aber nicht nur Psoriasis, sondern auch eine Bandscheiben-OP mit Nervenschäden im linken Bein -

Nach Jahren der Teilzeitrente, wo immer wieder Gutachten erstellt werden mussten, was Stress für mich pur war, ging die Teilzeitrente weiter - und nun bin ich voll berentet worden, ist schon ca. ein Jahr her. Habe leider ein schlechtes Zeitgedächtnis - ist aber so -

Ich habe daraufhin mit meinen Ärzten gesprochen, ob nicht auch mein Behinderungsgrad von 60% erhöht werden könnte - sie haben mir abgeraten, weil ich ja nun Humira bekomme und fast erscheinungsfrei bin.

Nur mal so ein paar kleine Pickelchen, die sich nicht weiter ausbreiten -

Habe gelesen, dass es eine Befreiung von der Krankenkasse gibt, wenn man chronisch krank ist - ich kann es dreifach beibringen von meinen Ärzten - was muss ich machen, damit es von meiner Krankenkasse anerkannt wird - und bringt das wirklich etwas - vielleicht die NICHT Zuzahlung von € 10,-- pro Quartal -

morgen bin ich wieder beim Arzt und werde das ansprechen, mir so eine Bescheinigung auszustellen -

liebe Claudia - vielleicht geht das am Thema vorbei - aber wenn noch Zeit ist, das mit abzuklären, dann danke ich schon im voraus -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo !

Hier wird anschaulich das Thema behandelt.

Vielleicht beantwortet das schon einige Fragen .

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html

@cyberlion

Es bringt nichts herum - zu - tricksen, die Gutachter merken das und das ist nicht gut für den zu begutachtenden.

Es ist wichtig sich so zu geben, wie es einem geht und nicht zu übertreiben.

Was man sich zusammenstellen sollte :

- alle Arztbesuche mit Datum in einer Liste Sammeln

- alle Adressen der Ärzte auch in eine Liste

- alle stationären Aufenthalte

- alle wichtigen Ereignisse ( die Gesundheit betreffend )

- alle Arztberichte sammeln

Das sind Sachen, die man immer erweitern kann und man muß nicht ständig suchen

Gedanken muß man sich darüber machen : warum beantrage ich das und wie geht es mir.

Dann alles aufschreiben was einen einschränkt.

- im persönlichen Leben

- im beruflichen Leben

Was man schon gemacht hat für seine Gesundheit und was man noch kann und was nicht.

Es ist eine Aufgabe das alles zu sammeln und es dauert lange bis es ein Ergebnis gibt.

Einfach ist es nicht und man muß kämpfen, nachdem man den Antrag gestellt hat, um sein Recht zu bekommen.

Es gehört auch eine Menge Glück dazu und Gutachter die Ahnung von den Krankheiten haben, die man hat.

Das waren so ein paar Punkte die mir eingefallen sind.

Ich wünsche euch einen schönen Abend und viel Glück beim Antrag stellen.

MO

bearbeitet von Claudia
Link angepasst
Geschrieben

hallo und guten Abend, Claudia -

ich habe einen Ausweis seit 1996 - die Klinik hat das für mich übernommen - ist begrenzt bis 2013. War aber nicht nur Psoriasis, sondern auch eine Bandscheiben-OP mit Nervenschäden im linken Bein -

Nach Jahren der Teilzeitrente, wo immer wieder Gutachten erstellt werden mussten, was Stress für mich pur war, ging die Teilzeitrente weiter - und nun bin ich voll berentet worden, ist schon ca. ein Jahr her. Habe leider ein schlechtes Zeitgedächtnis - ist aber so -

Ich habe daraufhin mit meinen Ärzten gesprochen, ob nicht auch mein Behinderungsgrad von 60% erhöht werden könnte - sie haben mir abgeraten, weil ich ja nun Humira bekomme und fast erscheinungsfrei bin.

Nur mal so ein paar kleine Pickelchen, die sich nicht weiter ausbreiten -

Habe gelesen, dass es eine Befreiung von der Krankenkasse gibt, wenn man chronisch krank ist - ich kann es dreifach beibringen von meinen Ärzten - was muss ich machen, damit es von meiner Krankenkasse anerkannt wird - und bringt das wirklich etwas - vielleicht die NICHT Zuzahlung von € 10,-- pro Quartal -

morgen bin ich wieder beim Arzt und werde das ansprechen, mir so eine Bescheinigung auszustellen -

liebe Claudia - vielleicht geht das am Thema vorbei - aber wenn noch Zeit ist, das mit abzuklären, dann danke ich schon im voraus -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Man sollte sich die Beantragung einer Erhöhung des GdB heutzutage überlegen, denn es könnte nach hinten losgehen. Es ändert sich ja auch nicht viel ob 50 oder 60%. Es könnte aber eine Zurückstufung erfolgen auf 40%, es wäre also nichts gewonnen.

Eine Befreiung kann jeder bei seiner Krankenkasse beantragen. Man sollte sich aber nicht auf diese Belegsammlung für ein Jahr einlassen. Die Bögen ausfüllen und am besten dann in Vorkasse gehen für ein Jahr. Der Höchstbetrag liegt da so ca. bei 80 Euro. Der behandelnde Arzt muss dann auch noch bescheinigen das man regelmäßig da war und eine Besserung nicht in Sicht ist. Als chronisch Kranker gilt dann die 1% Regel. Leider hat es bei mir mit der AOK nicht geklappt, lag aber an etwas anderem. Ich denke die haben nur Rentner mit geringem Einkommen die das beantragen.

Gruß Anjalara

Geschrieben

Der Höchstbetrag liegt da so ca. bei 80 Euro. Der behandelnde Arzt muss dann auch noch bescheinigen das man regelmäßig da war und eine Besserung nicht in Sicht ist. Als chronisch Kranker gilt dann die 1% Regel.

Ich denke die haben nur Rentner mit geringem Einkommen die das beantragen.

Gruß Anjalara

Hööö? wo hast du denn diese Zahl her ?

Es geht doch nach dem Einkommen, logo als Chronisch Kranker sind es 1% vom Bruttoeinkommen, Jährlich .

Ich kenne genügend nicht Rentner die dieses beantragt und auch bewilligt bekommen haben.

In meinem Fall geht es nicht , einfach weil unser Jahreseinkommen zu hoch ist.

Gruß

Fussballfan

Andrea

Geschrieben

Hööö? wo hast du denn diese Zahl her ?

Es geht doch nach dem Einkommen, logo als Chronisch Kranker sind es 1% vom Bruttoeinkommen, Jährlich .

Ich kenne genügend nicht Rentner die dieses beantragt und auch bewilligt bekommen haben.

In meinem Fall geht es nicht , einfach weil unser Jahreseinkommen zu hoch ist.

Gruß

Fussballfan

Andrea

....eben wenn man verheiratet ist und das Familieneinkommen zählt, err. man es meist nicht. Bei geringem Einkommen (ledig) war es kein Problem (DAK). Ich habe im 1. Jahr. ca. 48€ bezahlt und später ca. 80€. Bei ALG II Empfängern ist es ganz einfach. Bei der AOK war die Aussage-noch zu Zeiten des Hausarztmodells- das sie dort nur Rentner mit geringem Einkommen haben, die es beantragen und bekommen. Dann war das Hausarztmodell passee und ich wollte wieder die Befreiung. Ich bekam auch den Antrag, aber ich war ja erst kurz in Bayern ansässig. Deshalb war es schwierig mit der Bescheinigung wg. chronisch krank usw. Nächtes Jahr brauche ich es auch nicht versuchen, denn dann bin ich wieder verheiratet, also höheres Einkommen.

Wo ist also Dein Problem? Ein geringes Einkommen ist ja ca. 700-800 € und ALG II ist ja noch unter 400 €. Wie es bei anderen Krakas ist, weiß ich nicht, es dürfte aber ähnlich sein.

Gruß Anjalara

Geschrieben

Anerkennung als chronisch Kranker:

Wer als chronisch Kranker anerkannt ist, muss statt 2% des Brutto-Jahreseinkommens nur noch 1% als jährliche Zuzahlung leisten. Der Aufwand lohnt sich dann, wenn man überschlägt, wie viel an Zuzahlungen man pro Jahr hat und ob das die Zumutbarkeitsgrenze übersteigt.

Berufstätige verdienen im bundesdeutschen Durchschnitt 40.000 Euro brutto pro Jahr (Stand: 2010). Ihnen wird zugemutet, dass sie pro Jahr bis zu 800 Euro an Zuzahlungen selbst tragen. Bei chronisch Kranken wären es nur 400 Euro. Wer deutlich geringere Einkünfte hat (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung o.ä.) kommt vermutlich schnell an die Zumutbarkeitsgrenze.

Anträge gibt es bei der Krankenkasse. Der Arzt füllt den aus.

Zur Begründung, wann jemand als chronisch krank gilt, gibt es Beispiele unter http://www.psoriasis-forum-berlin.de/component/content/article/37/60.html

Gruß

Rolf

Geschrieben

Habe gelesen, dass es eine Befreiung von der Krankenkasse gibt, wenn man chronisch krank ist - ich kann es dreifach beibringen von meinen Ärzten - was muss ich machen, damit es von meiner Krankenkasse anerkannt wird - und bringt das wirklich etwas - vielleicht die NICHT Zuzahlung von € 10,-- pro Quartal -

morgen bin ich wieder beim Arzt und werde das ansprechen, mir so eine Bescheinigung auszustellen -

liebe Claudia - vielleicht geht das am Thema vorbei - aber wenn noch Zeit ist, das mit abzuklären, dann danke ich schon im voraus -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Hallo Bibi,

ich bin inzwischen durch die Krankenkasse seit einigen Jahren von Zuzahlungen befreit und habe die Anerkennung eines chronischen Status, das bedeutet genau für mich, dass ich statt ab der normalen 2% Zuzahlung meines Einkommens schon ab der Zuzahlung von 1% endgültig von Zuzahlungen befreit werde. Das heißt da ich derzeit arbeitslos bin ich nur ca. 44 € an die Krankenkasse zahlen muss statt ca. 88 € um meine Zuzahlungsbefreiung am Jahresanfang zu bekommen.

Falls du noch Fragen hast, kannst du Sie mir gerne stellen.

Lieben Gruß

Andrea

Geschrieben (bearbeitet)

Zu Euren Fragen, die wir auf der Veranstaltung gestellt haben.

In einem Informationsblatt des Psoriasis Forum Berlins wird alles beschrieben, was man wissen sollte, wenn man mit Psoriasis als Behinderter anerkannt werden will. Eine ausführliche Beschreibung findet sich beim betanet. Die Gutachter des Versorgungsamtes selbst halten sich penibel an die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Daraus lassen sich (fast) alle Fragen beantworten.

Deshalb behandele ich an dieser Stelle nur einige der speziellen Fragen, die im Forum gestellt wurden und nicht schon von anderen beantwortet worden sind.

„Wie stark muss die Psoriasis sein, damit man als Behinderter anerkannt wird?“

„Macht es einen Sinn einen Neu- oder einen Verlängerungs-Antrag zu stellen, wenn ich im Moment (aufgrund einer Therapie) erscheinungsfrei bin?“

Grundsätzlich kann man mit einer Hautkrankheit höchstens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 erhalten. Die genaue Tabelle findet sich in der VersMedV, Ziffer 17.7. Für die Psoriasis Arthritis gibt es keine eigene Tabelle. Die Gutachter orientieren sich an der Ziffer 18.2.1 für „entzündlich-rheumatische Krankheiten“.

Es ist nicht besonders günstig, einen Antrag zu stellen, wenn man gerade erscheinungsfrei ist – warum auch immer. Es ist aber auch nicht völlig abwegig, wenn man glaubhaft macht, dass der momentane Zustand nicht dauerhaft ist. Der Gutachter kann einen „Mittelwert“ bilden, wenn ihm der bisherige Werdegang ausführlich vorliegt, man nachweist, dass man nach erscheinungsfreien Perioden regelmäßig starke Schübe hatte und/oder man für die momentane Therapie belegen kann (wissenschaftliche Studie, Gutachten oder ärztliche Bescheinung), dass sie im Laufe der Zeit weniger wirkt.

"Wird jede Erkrankung einzeln begutachtet, d.h. werden auch kleinere Behinderungen mitberücksichtigt oder zählt nur das Große Ganze?“

Viele kleine Einschränkungen können nicht zur Anerkennung als Behinderter führen. Grundsätzlich muss es eine Hauptbehinderung geben, die durch weitere Einschränkungen verstärkt wird. Es wird nichts zusammengezählt, sondern ein Gesamturteil abgegeben, wie sich die genannten Einschränkungen als Gesamtbehinderung auswirken.

„Wie überzeuge ich das Amt, damit meine umfangreichen Beschwerden ernst genommen werden?“

Ob beim Neu- oder beim Verlängerungs-Antrag, beim Widerspruch oder der Klage vor dem Sozialgericht: Die Unterlagen sollten möglichst umfassend und drastisch sein (Siehe Beitrag von MO50 vom 28.03.11). Ein oberflächlicher Arztbericht reicht überhaupt nicht. Man könnte sich die Patientenakte kopieren lassen und daraus für den Arzt den bisherigen Krankheitsverlauf aufschreiben. Begleiterkrankungen sollten genauso ausführlich beschrieben werden, wie Einschränkungen in der Lebensqualität und psychische Folgen der Krankheit.

„Wer hilft mir dabei, den Antrag auf Behinderung zu stellen?“

In Großbetrieben und bei Öffentlichen Arbeitgebern wendet man sich an den Behinderten-Beauftragten. Die regionalen Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) helfen ebenfalls bei der Antragsstellung. Ebenso viele (wenn auch nicht alle) regionalen Selbsthilfe- Kontakt- und Informationsstellen (KISS, SEKIS o.ä.) Der Sozialverband VdK dagegen bietet solche Beratungen nur für seine Mitglieder an.

„Warum ist auf meinem Behinderten-Ausweis das Renten-Eintrittsalter geändert worden?“

Weiterhin gilt, dass Schwerbehinderte ohne Kürzung zwei Jahre früher in die Altersrente gehen dürfen. Aber das Rentenalter-Eintrittsalter ist in den vergangenen Jahren mehrmals verändert worden: Bei Frauen von 62 Jahre auf 65 Jahre, um sie mit den Männern gleichzustellen. Danach für alle auf 67 Jahre, wobei die Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 einige Monate früher in Rente gehen dürfen. Diese Änderungen werden in neuen Ausweisen berücksichtigt.

„Weshalb wird mir im Behindertenausweis kein ‚G’ eingetragen, obgleich ich mit meinem Rollator doch offensichtlich ‚gehbehindert’ bin?“

Mit dem Merkzeichen „G“ wird nicht eine reine „GEH-Behinderung“ anerkannt, sondern dass jemand erheblich beeinträchtig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Mit dem Rollator aber kann man sogar Busfahren. Das „G“ wird nur dann zugestanden, wenn die Einschränkung medizinisch verursacht ist, wie z.B. bei Gehörlosigkeit oder bei Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, der Beine bzw. Störungen der Orientierungsfähigkeit. Weitere Einzelheiten im betanet oder der VersMedV .

„Was ist ein Gleichstellungsantrag?“

Behinderte Arbeitnehmer können beantragen, mit Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden, wenn sie wegen ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder den Job nicht behalten können. Dadurch erhalten sie die gleichen Förderungen und den gleichen Schutz, wie Schwerbehinderte. Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Das gilt nur, wenn man einen GdB von mindestens 30, aber noch unter 50 hat.

„Wann erstattet die Rentenversicherung Hilfsmittel?“

Das ist ein völlig anderes Thema und hat nichts mit dem Behinderungsrecht zu tun. Wer bei Google „Rentenversicherung Hilfsmittel“ eingibt, findet dazu zahlreiche Links.

bearbeitet von Rolf

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