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    Patientenverfügung

    Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Das kann auch jungen Leuten passieren!

    Sobald ein Patient volljährig ist, gibt es niemanden, der das ""natürliche"" Recht hat zu entscheiden, wenn es der Kranke nicht mehr kann - weder der Ehepartner, noch die Eltern oder die Kinder. Alles muss v o r h e r festgelegt sein.

    Eine ausführliche kostenlose Broschüre mit Beispielen.



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    Broschuren per Email: publikationen@bundesregierung.de
    Telefon für Bestellungen: 01805 77 80 90 (14 Cent pro Minute)
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    • Broschüre Patientenverfügung: Herausgeber

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