Die Zahl der Gesundheits"touristen" am Toten Meer in Israel sind nicht zufriedenstellend. Deshalb gab es vor einigen Monaten ein Treffen zwischen einer hochrangigen Delegation des Israelischen Tourismuszentrums und Krankenkassenvertretern. Die (mittlerweile nicht mehr existente) Firma O.K.-Reisen – einer der Spezialreiseveranstalter – ließ im Jahr 2007 ihre Kunden wissen, was dabei herausgekommen ist und was aus ihrer Sicht für eine Reha auf der israelischen Seite des Toten Meeres spricht.
Das Staatliche israelische Verkehrsbüro führt gemeinsam mit O.K.-Reisen Argumente für eine Reha auf der israelischen Seite des Toten Meeres an:
- Die klimatischen Bedingungen am Toten Meer sind nach wie vor weltweit einmalig für de Behandlung unter natürlichen Bedingungen.
- Die medizinischen Einrichtungen stehen unter fachärztlicher Leitung.
- Die Sicherheitslage am Toten Meer war nie von der politischen Lage beeinflusst, nie ist es hier zu Zwischenfällen gekommen.
- Der Staat Israel heißt seine Gäste herzlich willkommen und trifft jederzeit Vorkehrungen zur Sicherheit der Besucher - vom Abflug in Deutschland bis zur Rückkehr.
- Die deutschen Krankenkassen sind unverändert bereit, die Kosten für Reha-Maßnahmen am Toten Meer zu übernehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
O.K.-Reisen schickte seinen Kunden und Interessenten auch die Reaktion der Krankenkassen auf das Treffen.
Barmer und BKK schrieben - übrigens mit absolut gleichlautenden Briefen -, dass die Rückgänge nicht auf eine geänderte Rechtslage oder eine modifizierte strategische Ausrichtung der Krankenkasse zurückzuführen wären. "Vielmehr dürfte eine tiefe Verunsicherung der Versicherten aufgrund der Konflikte im Nahen Osten die Ursache für den Antragsrückgang sein."
Die Kassen übernehmen laut ihrem Schreiben nach wie vor die Reha am Toten Meer, wenn
- medizinischer Rehabilitationsbedarf ärztlich attestiert wird
- Rehabilitationsfähigkeit und eine positive Rehabilitationsprognose vorliegt
- die Behandlung nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnis nur außerhalb Deutschlands bzw. der EU / des EWR möglich ist
- nicht die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers (z.B. die Rentenversicherung) gegeben ist.
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