Patienten sollten sich die Qualifikation von Heilpraktikern vor der Behandlung erklären und nachweisen lassen. Bisher ist der Zugang zu dem Beruf jedem möglich, der das 25. Lebensjahr vollendet hat. Darauf weisen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und die Stiftung Warentest in Berlin im Ratgeber "Ihr gutes Recht als Patient" hin. Grundsätzlich dürften Heilpraktiker alle Arten von Untersuchungen bis hin zu operativen Eingriffen vornehmen.
Eine Fachkundeprüfung finde nur durch das Gesundheitsamt statt, heißt es weiter. Die Anforderungen seien regional sehr unterschiedlich. Für Akupunktur und Homöopathie gebe es teilweise intensive Ausbildungen der Fachgesellschaften. Letztendlich muss der Heilpraktiker selbst festlegen, ob er qualifiziert ist, eine bestimmte Behandlungsmethode anzuwenden.
Wichtig: Für schwerwiegende Fehler können Heilpraktiker haftbar gemacht werden.
Bei Problemen mit Heilpraktikern sollten sich Patienten an das Gesundheitsamt wenden.
Quelle: dpa/gms, 19.10.2005
Mehr über den Ratgeber "Ihr gutes Recht als Patient" findest du in unserem Marktüberblick.
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