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    Rolf Blaga

    Bestrahlungsgeräte für Psoriasis – wann die Krankenkasse was zahlt

    Krankenkassen können ein Bestrahlungsgerät zur UV-Therapie der Schuppenflechte auf Rezept bezahlen. Was ist möglich und was ist beim Antrag zu beachten? Wir nennen außerdem einige Argumente.

    Ohne Probleme wird meist ein Bestrahlungskamm bezahlt. Wenn Du ein größeres Gerät benötigest, rechne nicht schon beim ersten Antrag mit einer Kostenübernahme. Etwas hartnäckig wirst Du wohl sein müssen.

    Seit einigen Jahren können Bestrahlungsgeräte für zuhause auch gemietet werden. Auch dann zahlen Krankenkassen die Miete und Du ggf. nur einen Eigenanteil.

    Geräte-Arten

    Ein Bestrahlungskamm ist bei Kopfpsoriasis geeignet. Die meisten der Geräte haben einen Aufsatz, mit dem der Abstand zwischen UV-Gerät und Kopf optimal ist und der das Haar gescheitelt hält. Ansonsten kann man mit einem Bestrahlungskamm kleinere Psoriasis-Stellen behandeln, zum Beispiel typische Stellen am Knie.

    Größer sind sogenannte Teilkörperbestrahlungsgeräte. Sie sind gut, wenn zum Beispiel beide Füße, beide Handflächen oder eine größere Fläche am Bauch oder Rücken behandelt werden sollen.

    Noch größer sind Standgeräte, wobei der Name etwas irreführend ist. Die meisten sind drehbar, so dass die Bestrahlung im Liegen oder im Stehen möglich ist. Sie sind gut, wenn Psoriasis-Stellen von Kopf bis Fuß da sind. Manche haben kleine Jalousien eingebaut, so dass später nur noch besonders hartnäckige Stellen bestrahlt werden und nicht mehr der ganze Körper mit UV-Licht belastet wird. Für so ein Gerät braucht man aber schon Platz zuhause.

    Der Antrag

    Wir raten, sich vor Antragstellung bei der Krankenkasse mit einem Anbieter von Bestrahlungsgeräten in Verbindung zu setzen. Die Genehmigungspraxen der Kassen ändern sich. Die Anbieter kennen am besten die Bedingungen, unter denen die Ausgaben für ein Heimbestrahlungsgerät ganz oder teilweise übernommen werden.

    Bestrahlungsgeräte für die Lichttherapie der Psoriasis zuhause sind solche mit der Wellenlänge von UV-B 311 nm oder mit UV-A, wenn es eine PUVA-Therapie sein soll. Welche für Dich geeignet ist, musst Du mit Deinem Hautarzt besprechen.

    Folgende Unterlagen musst Du dann vorbereiten oder zusammenstellen:

    Verordnung Deines Hautarztes

    Der Hautarzt muss eine Verordnung ausstellen. Dazu gehört eine ausführliche Diagnose Deiner Psoriasis und der Feststellung, dass bei Dir eine UV-Heimbehandlung angezeigt, wirksam und nicht mit einem besonderen Risiko verbunden ist sowie keine anderen Therapieformen denselben Erfolg versprechen und die ärztliche Empfehlung eines geeigneten Gerätes. Lege außerdem die Preisliste oder besser das konkrete Angebot eines Herstellers bei. Ein mögliches Argument: Eine Behandlung mit einem modernen Biologikum kostet die Kasse im Jahr ca. 22.000 Euro. So gesehen geht die Kasse kein großes Risiko ein, wenn sie erst einmal ein Bestrahlungsgerät (mit-)finanziert.

    Begründung

    Du musst einen wichtigen Grund dafür angeben, warum bei Dir eine Bestrahlung in der Arztpraxis ausscheidet. Eine Heimbehandlung ist vor allem notwendig, bei weiten Anfahrtswegen und schlechten Verkehrsverbindungen oder einer Behinderung, die es erschwert oder unmöglich macht, selbständig in die Arztpraxis zu gelangen oder Unabkömmlichkeit, weil Du zum Beispiel zu Hause Kinder oder pflegebedürftige Angehörige versorgen musst oder berufliche Gründe, weil Du zum Beispiel bis zum Ladenschluss arbeiten musst, Schichtdienst hast, viel geschäftlich reisen musst o.ä.

    Verpflichtungserklärung

    Du unterschreibst, dass Du Dich zu regelmäßiger Überwachung der Therapie beim Hautarzt verpflichtest. Wie häufig die Kontrollbesuche beim Arzt erfolgen sollen, muss mit ihm abgesprochen werden. Aber: Du solltest sie in Deinem eigenen Interesse wahrnehmen.

    Wichtig: Der Antrag auf Kostenübernahme muss gestellt werden, bevor Du Dir ein Gerät anschaffst. Bist Du erst einmal für die Kosten aufgekommen, erhältst Du rückwirkend nichts erstattet.

    Bei der Geschäftsstelle Deiner Krankenkasse wird der Antrag geprüft. Bei der angespannten Finanzsituation der Kassen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet werden. Der soll prüfen, ob das UV-Heimgerät in Deinem Fall notwendig oder sinnvoll ist. Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Lass Dir dabei von Ihrem Dermatologen helfen.

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    Über den Autoren

    Rolf Blaga hat sich mehr als 28 Jahre lang in der Patienten-Selbsthilfe für Menschen mit Schuppenflechte engagiert. Als Autor fürs Psoriasis-Netz besucht er regelmäßig medizinische Veranstaltungen. Er ist Vorsitzender der AG Medizin und Gesundheit bei Transparency Deutschland.

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