Zum Inhalt
  • Claudia Liebram
    zuletzt aktualisiert:
    Claudia Liebram

    Rechtzeitig an Zuzahlungsbefreiung für das kommende Jahr denken

    Wer gesetzlich versichert ist, sollte sich rechtzeitig vor jedem Jahreswechsel bei seiner Krankenkasse über die Zuzahlungsbefreiungen für das kommende Jahr informieren. Darauf wies der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.   

    Apotheken ziehen die Zuzahlungen zu Arzneimitteln für die Krankenkassen ein. Das gilt nur dann nicht, wenn der Arzt auf dem Rezept einen Befreiungsvermerk eingetragen hat oder wenn der Patient einen entsprechenden in der Apotheke vorzeigen kann.  

    Von der Zuzahlung befreit wird, wer

    • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    • im Kalenderjahr schon 2 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen geleistet hat (und nicht chronisch krank ist) oder
    • chronisch krank ist und im Kalenderjahr schon mehr als 1 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen geleistet hat

    Im Jahr 2011 zum Beispiel waren in Deutschland 7,4 Millionen Patienten von der Zuzahlung befreit. Davon sind 6,9 Millionen chronisch krank. 500.000 Patienten haben die so genannte Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten.  

    Zuzahlungen sind bei der Krankenkasse oft für Krankenhausbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation oder Fahrkosten zu leisten. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels – mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten. Pro Arzneimittel wurden im Jahr 2012 durchschnittlich 2,60 Euro zugezahlt.  

    Apotheken sind darauf vorbereitet, Einzelquittungen über Zuzahlungen auszustellen oder zum Beispiel bei Kundenkarten am Jahresende Sammelquittungen auszudrucken.   Auf der Internetseite www.aponet.de gibt es einen Zuzahlungsrechner. Berechnet wird auch die entsprechende Belastungsgrenze.


    Themen: Krankenkasse

    Wissen und Tipps für Dein Leben mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis

    Meld dich für unseren Newsletter an.

    Erstmals erschienen:

    Kommentare

    Empfohlene Kommentare

    Keine Kommentare vorhanden



    Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

    Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

    Benutzerkonto erstellen

    Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

    Neues Benutzerkonto erstellen

    Anmelden

    Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

    Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.