Wer gesetzlich versichert ist, sollte sich rechtzeitig vor jedem Jahreswechsel bei seiner Krankenkasse über die Zuzahlungsbefreiungen für das kommende Jahr informieren. Darauf wies der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin.
Apotheken ziehen die Zuzahlungen zu Arzneimitteln für die Krankenkassen ein. Das gilt nur dann nicht, wenn der Arzt auf dem Rezept einen Befreiungsvermerk eingetragen hat oder wenn der Patient einen entsprechenden in der Apotheke vorzeigen kann.
Von der Zuzahlung befreit wird, wer
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- im Kalenderjahr schon 2 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen geleistet hat (und nicht chronisch krank ist) oder
- chronisch krank ist und im Kalenderjahr schon mehr als 1 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen geleistet hat
Im Jahr 2011 zum Beispiel waren in Deutschland 7,4 Millionen Patienten von der Zuzahlung befreit. Davon sind 6,9 Millionen chronisch krank. 500.000 Patienten haben die so genannte Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten.
Zuzahlungen sind bei der Krankenkasse oft für Krankenhausbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation oder Fahrkosten zu leisten. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels – mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten. Pro Arzneimittel wurden im Jahr 2012 durchschnittlich 2,60 Euro zugezahlt.
Apotheken sind darauf vorbereitet, Einzelquittungen über Zuzahlungen auszustellen oder zum Beispiel bei Kundenkarten am Jahresende Sammelquittungen auszudrucken. Auf der Internetseite www.aponet.de gibt es einen Zuzahlungsrechner. Berechnet wird auch die entsprechende Belastungsgrenze.
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