Patienten sollten ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) informieren, wenn ein Arzt sie abweist, ohne einen Termin in der nächsten Zeit anzubieten. Das rät der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg Wilfried Jacobs in der "Apotheken Umschau" (Ausgabe 08/2008). "Die KVen haben einen Sicherstellungsauftrag", betont Jacobs. "Geht es nicht um einen akuten Fall, dann sind 14 Tage Wartezeit oder einige Tage mehr noch akzeptabel. Was darüber hinaus geht, berührt den Sicherstellungsauftrag." Die Patienten hätten auch ein Recht auf Behandlung in der Nähe. "Es ist schlecht, dass selbst Wartezeiten von Monaten einfach so hingenommen werden."
Termine erst in einigen Wochen seien manchmal Ausdruck schlecht organisierter Arztpraxen, so Jacobs. ots
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