Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe und was bringt das? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland erinnert an diese Form der Unterstützung.
Wer hilft im Haushalt, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist – weil zum Beispiel einen gerade die Psoriasis arthritis bewegungsunfähig macht oder weil man die Schuppenflechte stationär in einer Klinik behandeln lassen muss? „In bestimmten Fällen kümmert sich die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Hilfe vor der Geburt und für Versicherte mit Kindern
Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von höchstens zwölf Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, können die Unterstützung zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Reha-Maßnahme teilnehmen oder vollstationär ins Krankenhaus müssen.
„WerdendeMütter können die Hilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie aufgrundvon Schwangerschaftsbeschwerden den Haushalt nicht mehr erledigen können“, sagt Heike Morris. Gleiches gilt für Mütter, die gerade entbunden haben.
Hilfe für Versicherte ohne Kinder
Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: „In diesem Fall besteht ein Anspruch für maximal vier Wochen, wenn der Versicherte den Haushalt zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht weiterführen kann“, so Heike Morris. Voraussetzung: Der Betroffene hat keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf.
Eine weitere Voraussetzung: Die oder Der Versicherte muss den Haushalt bislang selbst geführt haben. Außerdem darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben übernehmen kann.
Krankenkassen können auch eigene, weitere Voraussetzungen haben, unter denen sie eine Haushaltshilfe bewilligen.
Auf jeden Fall braucht die Krankenkasse einen Antrag inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes.
Kosten für die Haushaltshilfe
Versicherte müssen zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe selbst übernehmen. „Der Betrag liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Tag“, so Heike Morris. Schwangere und frischgebackene Mütter sind von den Zuzahlungen befreit.
Wer weitere Fragen zum Thema hat, erreicht die Unabhängige Patientenberatung kostenfrei unter Telefon 0800 011 77 22 oder im Internet unter www.patientenberatung.de.
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