Wer aus Krankheitsgründen – zum Beispiel wegen einer Psoriasis arthritis – in eine andere, zum Beispiel behindertengerechte, Wohnung zieht, kann die Umzugskosten nur teilweise von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
So können Kosten für den Spediteur und für Elektroinstallationen abgesetzt werden. Bei Ausgaben, die eng mit der persönlichen Lebensführung des Betroffenen zusammenhängen, gibt es keine Abzugsmöglichkeit. Das gilt zum Beispiel für Gardinen (Aktenzeichen 5 K 1429/02).
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