Zum Inhalt
  • Redaktion
    zuletzt aktualisiert:
    Redaktion

    Umzug wegen Krankheit nur teilweise absetzbar

    Wer aus Krankheitsgründen – zum Beispiel wegen einer Psoriasis arthritis – in eine andere, zum Beispiel behindertengerechte, Wohnung zieht, kann die Umzugskosten nur teilweise von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

    So können Kosten für den Spediteur und für Elektroinstallationen abgesetzt werden. Bei Ausgaben, die eng mit der persönlichen Lebensführung des Betroffenen zusammenhängen, gibt es keine Abzugsmöglichkeit. Das gilt zum Beispiel für Gardinen (Aktenzeichen 5 K 1429/02).


    Wissen und Tipps für Dein Leben mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis

    Meld dich für unseren Newsletter an.

    Erstmals erschienen:

    Kommentare

    Empfohlene Kommentare

    Keine Kommentare vorhanden



    Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

    Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

    Benutzerkonto erstellen

    Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

    Neues Benutzerkonto erstellen

    Anmelden

    Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

    Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.