Entzündliche Rheuma-Formen wie die Schuppenflechte der Gelenke (Psoriasis arthritis) zählen zu den besonders belastenden chronischen Erkrankungen. Die Patienten sind zum Teil noch jung, und sie haben nicht mir mit den Schmerzen und der fehlenden Beweglichkeit zu kämpfen - ihnen droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Das hat weit reichende Konsequenzen. Unter der Leitung von Professor Wilfried Mau von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurden Rheumatiker zum Thema Beschäftigung befragt.
Professor Mau ist Chef des Instituts für Rehabilitationsmedizin. Die Analyse unter Rheumatikern entstand in einer Kooperation mit dem Deutschen Rheumaforschungszentrum in Berlin.
In einer der weltweit größten fachrheumatologischen Dokumentationen wurden die anonymen Angaben von 7.600 Patienten aus den neuen Bundesländern und zirka 36.000 Patienten aus den alten Ländern ausgewertet.
- Besonders dramatisch: In den neuen Bundesländern sind es zehn Prozent weniger als in den alten Bundesländern, die arbeiten können (oder Arbeit haben) – und das schon in den ersten fünf Jahren der Krankheit. Nach zehn Jahren sind es sogar 32 Prozent.
- Bei Frauen mit einer mindestens 10 Jahre bestehenden rheumatoiden Arthritis ist die Erwerbstätigkeit in den alten Bundesländern um 43 % und in den neuen Ländern um 47 Prozent gegenüber den gesunden Mitbürgerinnen vermindert.
- Bei Patienten mit einer Bechterewschen Erkrankung nach mehr als 10 Jahren Krankheitsdauer kam es in den alten Ländern zu einer gegenüber der Bevölkerung um 11 % verminderten Erwerbstätigkeit bzw. zu einer 18-prozentigen Reduktion in den neuen Ländern.
Viele Rheuma-Patienten wollen trotz ihrer Beschwerden weiter im Berufsleben stehen. Um die gleichen Arbeitsleistungen wie ihre gesunden Kollegen erbringen zu können, können sie mit Reha-Maßnahmen unterstützt werden. Oft aber wissen dies anscheinend weder Patienten noch Arbeitgeber.
Es käme zu weit weniger Arbeitsausfällen, wenn die viel zu wenig genutzte Erleichterung des Arbeitsweges oder eine Anpassung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsbedingungen realisiert würden.
Ein Beispiel: Wenn der Arbeitnehmer mit Rheuma sich die Arbeit selbst einteilen könnte, wäre er erheblich leistungsfähiger. Morgens, wenn die Gelenke oder die Wirbelsäule noch steif sind und er erst einmal "in die Gänge kommen" muss, könnte er kürzer treten, dafür aber später am Tag seine Arbeit erledigen.
Günstig sind auch wechselnde, wenig belastende Bewegungsabläufe und das Vermeiden von körperlichen Zwangshaltungen. Auch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes – beispielsweise mit Hebehilfen oder speziellen Arbeitsstühlen – ist mit Finanzierung der Rentenversicherung oder anderer Stellen oft eine wesentliche Hilfe.
Der Arbeitgeber hat davon auch etwas: Fehlzeiten werden reduziert oder vermieden. Erfahrene Arbeitnehmer können auf diese Weise im Betrieb gehalten werden. Auch für die Betroffenen ist der bleibende Kontakt zu den Arbeitskollegen meist eine bedeutende Einbindung in das soziale Leben, das im Freizeitbereich von der Erkrankung häufig schon eingeschränkt ist - bis hin zur weitgehenden Isolation.
Viele Patienten scheuen sich gerade wegen der Arbeitsmarktlage, einen solchen Antrag zu stellen. Das zeigte eine Untersuchung der Arbeitsgruppe aus Halle, die im Jahr 2004 veröffentlicht wurde.
Wenn weder die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen noch die Arbeitsplatzanpassungen ausreichen, ist oft eine Umschulung sinnvoll. Weniger als zehn Prozent der Patienten mit einer rheumatoiden Arthritis machen aber von so genannten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben Gebrauch. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat für das Jahr 2003 eine Rechnung aufgemacht. Das Ergebnis: Die Hälfte der Menschen, die wegen entzündlicher Gelenkerkrankungen in die Frühverrentung gingen, hatte in den fünf Jahren zuvor keine Reha-Maßnahme bekommen.
Dabei hat nach Sozialgesetzbuch 9 die Rehabilitation Vorrang vor Rente. Betroffene oder Angehörige können einen Reha-Fachberater der Renten- oder der Krankenversicherung zu Rate ziehen, um auszuloten, wie die Möglichkeiten zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit sind. Wer ganz hoch stapeln will: Das Recht auf Arbeit (Artikel 23 der UN-Menschenrechtserklärung) ist insbesondere für Rheuma-Patienten als eine große Gruppe unter den chronisch Kranken noch schwerer durchzusetzen als für gesunde Mitbürger.
Quellen:
- Journal of Rheumatology, April 2005
- Pressemitteilung der Martin-Luther-Universität, Mai 2005
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