Hautkranke müssen ihre Haut gut pflegen, damit ihre Krankheit nicht schlimmer wird und der Alltag zu bewältigen ist. Oft müssen Hautkranke die Pflegeprodukte selbst bezahlen. Wer ist der Apotheke rezeptfreie Produkte kauft, kann die Quittungen fürs das das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Doch immer öfter wollen die Finanzämter mehr sehen – nämlich den Nachweis, dass die Mittel medizinisch notwendig sind. Erst dann kann man „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen.
Für diesen Nachweis ist das „Grüne Rezept“ da. Der Arzt stellt es aus, der Apotheker bedruckt es als Quittung.
Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben für die Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von Fall zu Fall. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur dann, wenn sie eine „zumutbare Belastung“ übersteigen. Sie in der eigenen Steuererklärung anzugeben, kann sich also je nach Einkommen und Familienstand lohnen.
Wer in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im vergangenen Jahr bitten, die seine Krankenkasse nicht erstattet hat und die er deshalb privat zahlen musste.
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