Die eine Seite: Einfluss der Schwangerschaft auf die Psoriasis arthritis
Über den Einfluss einer Schwangerschaft auf die Psoriasis arthritis liegen bisher nur wenige gesicherte Informationen vor. Grundsätzlich spricht eine erbliche Veranlagung nicht gegen eine Schwangerschaft. Die Empfängnisfähigkeit ist nicht eingeschränkt.
Die andere Seite: Einfluss von Medikamenten auf Mutter und Kind
Für die Therapie der Psoriasis arthritis stehen eine ganze Reihe von Medikamenten und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die toxischen (giftigen) Nebenwirkungen auf das Ungeborene müssen ebenso beachtet werden wie der Gesundheitszustand der werdenden Mutter.
Äußerlich anzuwendende Präparate wie Cremes oder Salben sind während einer Schwangerschaft meist unbedenklich.
Die Gabe von Kortisonen zur Eindämmung eines akuten Schubes ist notwendig und für das Ungeborene weitestgehend unbedenklich. Aber: Bei der werdenden Mutter können Kortisone zu Gewichtszunahme, Blutzuckeranstieg, Blutdruckveränderungen und einer vermehrten Bildung von Schwangerschaftsstreifen führen.
Kortisonhaltige Salben sollten im ersten Schwangerschaftsdrittel nie auf mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche pro Tag aufgetragen werden.
Analgetika sollten nur in geringen Mengen eingenommen werden. Paracetamol kann eine asthamtische Erkrankung des Kindes begünstigen. ASS kann in zu hohen Dosen sogar zum Tod des Ungeborenen führen. Zudem birgt eine häufige Einnahme von ASS während der Schwangerschaft das Risiko einer erhöhten Blutungsneigung der Mutter während der Geburt.
Die Einnahme von NSAR - also nicht-steroidalen Antirheumatika - ist zwar in der Frühschwangerschaft unbedenklich, in der fortgeschrittenen Schwangerschaft können jedoch ähnliche Nebenwirkungen wie bei der Einnahme von Analgetika auftreten. Die Durchblutung der Lunge und die Nierenfunktion des Ungeborenen können gestört werden. Somit sollte NSAR ab der 32. Schwangerschaftswoche nicht mehr verabreicht werden.
Bei der Einnahme von LWAR - langwirksamen Antirheumatika - müssen die verschiedenen Präparate unterschieden werden.
Sulfasalazin und Antimalariamittel haben keine schädigende Wirkung auf das Kind. Aber: Die Therapie mit Sulfasalazin beim Mann kann zu einer reversiblen Unfruchtbarkeit führen. Daher sollte das Präparat bei einer geplanten Schwangerschaft drei Monate vorher abgesetzt werden.
Leflunomid darf während einer Schwangerschaft nicht angewendet werden, weil die Einnahme des Mittels zu Missbildungen des Ungeborenen führen kann. Auch das Stillen während einer Leflunomid-Behandlung wird nicht empfohlen.
Ebenfalls absolut untersagt ist die Behandlung mit Methotrexat. Hier können Schädigungen des zentralen Nervensystems und der Gliedmaßen beim Ungeborenen auftreten. Für Männer, die einen Kinderwunsch hegen, empfiehlt es sich, Methotrexat abzusetzen, weil es die Samenproduktion negativ beeinflusst. Für Frauen gilt ein striktes Verbot von Methotrexat bereits drei bis sechs Monate vor einer geplanten Schwangerschaft.
Die Einnahme von biotechnologisch hergestellten Medikamenten wie Enbrel soll wegen zu wenig Erfahrung mit den Wirkungen auf das ungeborene Kind drei bis sechs Monate vor der geplanten Schwangerschaft beendet werden.
Fazit
Bei einem Kinderwunsch muss in jedem Fall ein Arzt zu Rate gezogen werden. Der wägt das Risiko für Kind und Mutter ab und legt dann die Medikamente fest. So kann und muss er danach auch die Effekte kontrollieren. Therapien, die dem Kind schaden würden, können auf diesem Wege verhindert werden.
Wird nach der Geburt nicht gestillt, können alle Medikamente in Absprache mit dem Arzt wie vor der Schwangerschaft wieder eingenommen werden.
Für Patienten, die unter Psoriasis arthritis leiden, ist ein Kinderwunsch vollkommen legitim und realisierbar, wenn dabei ärztlicher Rat und fachmännische medizinische Betreuung in Anspruch genommen wird. TB
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