Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung, erklärt das so:
MRT
Die Abkürzung MRT steht für Magnetresonanztomografie. Das Verfahren wird auch Kernspintomografie genannt. Beim MRT schiebt der Arzt den Patienten zur Untersuchung in eine Röhre. Muss der Betroffene bis zum Kopf hinein und leidet an Platzangst, sollte er das vorher mit dem untersuchenden Arzt besprechen.
Beim MRT entstehen viele Schichtbilder, die ein Computer zu einer dreidimensionalen Abbildung zusammensetzt. So sind zum Beispiel Knorpel oder Bänder sehr detailliert zu erkennen. Dabei kommen Magnetfelder und Radiowellen zum Einsatz. Daher ist die Untersuchungsmethode auch für Schwangere und Kinder geeignet.
CT
Die Abkürzung CT steht für Computertomographie. Die ist nicht für Schwangere und Kinder geeignet, denn beim CT durchleuchten Röntgenstrahlen den Körper. Ein CT ist etwa für die detaillierte Untersuchung von Knochenbrüchen gut geeignet. Besteht zum Beispiel bei einem Kind der Verdacht auf einen Bruch, würde die Verletzung mit klassischem Röntgen abgeklärt. Das liefert im Gegensatz zum CT nur zweidimensionale Bilder, ist dafür aber strahlungsärmer.
Bei CT- und Röntgenuntersuchungen prüft der Arzt wegen der Strahlenbelastung genau, ob sie unbedingt notwendig sind.
Ultraschall
Geht es um die inneren Organe, ordnen Ärzte meist als Erstuntersuchung einen Ultraschall an. Das Verfahren wird auch Sonographie genannt. Dabei fährt der Arzt mit einem Schallkopf über die Haut direkt über dem zu untersuchenden Körperteil. Zwischen Schallkopf und Haut darf sich keine Luft befinden – sonst dringen die Schallwellen nicht in den Körper. Deshalb trägt der Arzt ein Gel auf.
Die Sonographie ist auch eine bewährte Methode zur Untersuchung werdender Mütter.
Quelle: Pressemitteilung der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG)
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