Seit 1. Juli 2021 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für einige Leistungen, die auch Menschen mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis betreffen können.
Parodontitis ist für manche Menschen mit Schuppenflechte ein zusätzliches Problem. Entzündungen auch an den Zähnen können eine Schuppenflechte immer wieder "anfeuern". Deshalb ist es wichtig, dass alle Entzündungsherde auch im Mund behandelt werden – und so eben auch eine Parodontitis.
Bei schwerer Parodontitis übernehmen die Kassen jetzt eine systematische Behandlung. Das heißt auch, dass die Nachsorge strukturierter erfolgt und andere Behandlungen bezahlt werden. Zahnärzte geben außerdem mehr Tipps und Anleitungen für die Mundhygiene.
Konkret heißt das: Wenn der Zahnarzt eine solche systematische Behandlung für nötig hält, gibt es ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, in dem die weiteren Schritte besprochen werden. Je nach Schwere der Parodontitis können eine antiifektiöse und – wenn nötig – auch eine chirurgische Therapie durchgeführt werden. Ein viertel bis halbes Jahr später beginnt eine sogenannte Unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Die dauert zwei Jahre und soll den Behandlungserfolg langfristig sichern.
Lesetipp: In unserem Forum wird auch über Erfahrungen mit Psoriasis und Parodontitis berichtet und diskutiert.
Änderungen bei Ergotherapie und Phsyiotherapie
Eine weitere Änderung sorgt dafür, dass Menschen mit bestimmten Erkrankungen langfristigere Verordnungen von Ergo- und Physiotherapie bekommen können. Diese Regelung gilt für Menschen mit Psoriasis arthritis schon seit einigen Monaten – wir wollen mit der Erwähnung noch einmal darauf aufmerksam machen.
Das Zauberwort heißt "langfristiger Heilmittelbedarf". Der besteht unter anderem bei Psoriasis arthritis und anderen Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Das bedeutet, dass eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden kann.
Pro "Behandlungsserie" können bis zu 18 Physiotherapie-Behandlungen absolviert werden. Empfohlen wird eine Behandlung von ein- bis dreimal pro Woche. Für die Ergotherapie gilt eine Grenze von 10 Behandlungen pro Verordnung und eine maximale Behandlungszahl von 20 pro "Behandlungsserie".
- Wer sich oder seinen Arzt von den genauen Regelungen überzeugen will – das alles steht im Heilmittelkatalog.
- Mehr darüber, wie man zu einer "Langzeit-Verordnung" kommt, gibt's zum Nachlesen beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
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Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Verordnung von Physiotherapie oder Ergotherapie gemacht? Gab's da Probleme?
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