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    Interessante Artikel zum Thema Psoriasis, Soziales und Recht

    Hier weisen wir auf Artikel hin, die rund um das Thema Schuppenflechte interessant sein könnten, wenn es um soziale Aspekte oder um rechtliche Fragen geht.

    "Eine chronische Erkrankung wie Psoriasis muss rechtlich nicht erwähnt werden."

    (nachrichten.at, 19.11.2014)

    Unter der Überschrift "Es ist nicht ansteckend" schreibt nachrichten.at etwas über die Psoriasis an sich und Psoriatiker in Österreich. Ein Tipp für Menschen, die nach Arbeit suchen, hat das Portal auch parat:

    Tipp fürs Vorstellungsgespräch: Eine chronische Erkrankung wie Psoriasis muss rechtlich nicht erwähnt werden.

    Pharmafirma muss über Nebenwirkungen Auskunft geben

    (Beck aktuell, 27.01.2014)

    Ein Kläger hatte nach der Einnahme eines Gicht-Medikamentes schwere Nebenwirkungen bemerkt. Er musste vor Gericht durchsetzen, dass die Firma über ihr bekannte Nebenwirkungen Auskunft geben muss. Ein Streitpunkt war offenbar, ob der Kläger den Zusammenhang zwischen Medikament und Nebenwirkung beweisen muss. Muss er nicht - es genügt laut Oberlandesgericht, dass der Zusammenhang plausibel ist.

    Übersicht: Wann der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist

    (Bayerischer Hausärzteverband, 13.06.2013)

    Der Bayerische Hausärzteverband hat aufgelistet, wann ein Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden kann (oder muss).

    Wie man die Vorsorgevollmacht frühzeitig regelt

    (NDR, 09.01.2012)

    Viele glauben, ein Familienmitglied vertreten zu können, wenn es nicht mehr geschäftsfähig ist. Das ist jedoch ein Irrtum. Eine Vorsorgevollmacht kann Sicherheit geben.

    Jobcenter muss nicht für frei verkäufliche Mittel aufkommen

    (Deutsche Apotheker-Zeitung, 01.11.2011)

    Patienten mit Hartz IV erhalten von ihrem Jobcenter zusätzlich zu ihrer Regelleistung keinen Mehrbedarf wegen der Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das bestätigte jetzt ein Gericht.

    Hartz IV: Jobcenter müssen PKV voll bezahlen

    (Ärzte Zeitung, 19.01.2011)

    Die Jobcenter müssen die Krankenkassenbeiträge für privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.


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