Der Deutsche Bundestag hat Mitte März 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen. Unter anderem soll es Ärzte dazu bewegen, mehr offene Sprechstunden anzubieten. Diejenigen, die neue Patienten aufnehmen, sollen mehr Geld bekommen. Hautärzte lehnen beides ab – aber warum?
Um mit einem Hautarzt sprechen zu können, müssen viele Menschen viel Zeit einplanen: entweder, weil Termine erst in einigen Monaten zu haben sind oder weil offene Sprechstunden so überfüllt sind, dass schon mal ein paar Stunden im Wartezimmer mit Lesen und Herumgucken gefüllt werden müssen.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sollte da ein bisschen Abhilfe schaffen: Ärzten sollte schmackhaft gemacht werden, dass sie doch mehr offene Sprechstunden anbieten sollen. Für die Aufnahme neuer Patienten wurde außerdem ein höheres Honorar in Aussicht gestellt.
Die Hautärzte aber wollen das nicht mitmachen: Bei ihrer Jahresversammlung in Berlin baten sie den Bewertungsausschuss, sie bei seinen Überlegungen 'rauszulassen. Dieser Ausschuss soll bestimmen, welche Facharztgruppen diese zusätzlichen offenen Sprechstunden anbieten sollen. "Bisher vorgesehen sind Augenärzte, Gynäkologen, Orthopäden und HNO-Ärzte", erklärt der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) in seiner Stellungnahme. Auch die Facharztgruppen, die für Neu-Patienten mehr Geld bekommen, müssen noch bestimmt werden.
Als Grund für ihren Widerstand nennen die Hautärzte in ihrer Erklärung ihre chronisch kranken Patienten – also auch die mit Schuppenflechte. „Unsere chronisch kranken Patienten, die häufige Arzttermine benötigen, werden durch die zusätzliche Einführung einer offenen Sprechstunde und durch eine bessere Vergütung bei der Versorgung neuer Patienten stark benachteiligt und die Leidtragenden des Gesetzes sein“, so BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Ein zusätzliches Honorar würde zu stark in die Freiberuflichkeit und die unternehmerischen Entscheidungen der Ärzte eingreifen. Strömers Prognose: "Es wird keinen einzigen zusätzlichen Termin geben. Vielmehr werden bisher fest vergebene Termine umgewidmet in offene Termine."
Was das Gesetz für Patienten noch so bringt
- Die bisher schon bestehenden Terminservicestellen werden bis zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle ausgebaut. Das heißt: Auch wer einen Haus-, Kinder- oder Jugendarzt für die dauerhafte Betreuung sucht, kann dann dort Hilfe suchen. Und: Man kann Termine dann auch online und per App vereinbaren.
- Die überall in Deutschland einheitliche Notdienstnummer 116117 wird rund um die Uhr an jedem Tag erreichbar sein.
- Wer akut krank wird, kann von der Notdienstnummer an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt werden – solange dort auch Sprechstunde ist.
- Der Festzuschuss der Krankenkassen für Zahnersatz wird ab Oktober 2020 erhöht – von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
- Krankenkassen werden dazu verpflichtet, ihren Kunden bis spätestens 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Darauf soll dann auch mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugegriffen werden können.
- Der „Gelbe Schein“ – die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – soll ab 2021 vom Arzt nur noch elektronisch an die Krankenassen übermittelt werden.
Das Gesetz soll im Mai 2019 in Kraft treten. Den Entwurf gibt es als PDF-Datei.
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