Menschen mit schweren und chronischen Hautkrankheiten müssen Harnstoffpräparate weiterhin aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein Antrag von Patientenvertretern, den Wirkstoff in die Liste der erstattungsfähigen Präparate aufzunehmen, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen abgelehnt.
Der damalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, blieb stets bei seiner harten Linie: Harnstoff ist für ihn und für Mitglieder des Ausschusses zu "gewöhnlich". "Die Nähe zur Pflege ist zu stark, das ist der entscheidende Punkt", erklärte Hess bei einer Pressekonferenz. Harnstoffpräparate seien nicht für die Behandlung von schweren Hautkrankheiten zugelassen. Außerdem sei es kein "wissenschaftlich abgesicherter Therapiestandard". Die Studienlage sei zudem nicht ausreichend.
Für Hess und seine Kollegen sind Harnstoff-Mittel nicht besser als Pflegemittel aus der Drogerie.
Nur Menschen mit Ichthyose konnten noch auf eine Revidierung des Urteils hoffen, was dann im Jahr 2005 auch geschah. Im Unterausschuss wurde von 80.000 bis 100.000 Ichthyose-Betroffenen ausgegangen. Zur Erinnerung: Von einer Schuppenflechte sind zwei Millionen Menschen in Deutschland betroffen.
Patientenvertreter dringen beim Gemeinsamen Bundesausschuss immer wieder darauf, dass die Experten auch die Lebensqualität der Betroffenen berücksichtigen. Dazu gehört nach Auffassung der Patienten auch, dass Nebenwirkungen abgemildert oder neue Krankheitsschübe hinausgezezögert werden.
Die Verbände der Hautärzte sind auf Seiten ihrer Patienten: "Ein Jahr nach dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel sehen wir eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei schwer erkrankten Psoriatikern" erklärten damals der Bundesverband der Deutschen Dermatologen und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Eine Begleitbehandlung mit Harnstoff bei schweren und lebenslangen Hauterkrankungen wird nach einer Erhebung der DDG in sämtlichen EU-Ländern außer Portugal anstandslos von der Solidargemeinschaft getragen. "Dies ist auch ökonomisch sinnvoll, weil sie eine Verschlimmerung der Erkrankung und damit höhere Folgekosten für die Versichertengemeinschaft vermieden werden", betonen die beiden Hautarztverbände.
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