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    Haltegriffe von der Krankenkasse

    Wenn Menschen ihr Bad umgestalten müssen, um sich dort gefahrlos bewegen zu können, kann es finanzielle Unterstützung geben.

    "Hilfsmittel wie Haltegriffe zahlt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse", erklärt Christine Degenhard von der Beratungsstelle der Bayerischen Architektenkammer im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber".

    Wer mindestens Pflegestufe 1 hat, kann bei der Pflegeversicherung jeweils bis zu 2.500 Euro Zuschuss etwa für eine Türverbreiterung oder den Einbau einer bodengleichen Dusche beantragen.

    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lohnt sich auch eine Anfrage beim Landkreis. "Manche Landkreise vergeben bei geringem Einkommen zinsgünstige Baudarlehen", sagt Christine Degenhard. cl

    Quelle: Diabetiker Ratgeber 6/2007


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