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    Rolf Blaga

    Gesundheitszeugnis mit Psoriasis beantragen – so geht's

    In diesem Beitrag erklären wir, welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern – und was Du wissen solltest, wenn Du eins beantragen willst.

    Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes benötigt jede Person eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes, die beruflich in weitestem Sinne mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Welche Jobs ein Gesundheitszeugnis erfordern, kannst Du im Infektionsschutzgesetz nachlesen. Diese Bescheinigung heißt „Gesundheitszeugnis“.

    Damit sollen übertragbare Krankheiten verhütet und bekämpft werden. Aber: Die Psoriasis ist keine übertragbare Krankheit. Das wissen aber nicht alle, vor allem nicht die Arbeitgeber. Der Amtsarzt weiß es zwar, muss Dich aber nicht genau untersuchen, um festzustellen, welche Hautkrankheit Du hast. Deshalb würden wir empfehlen, dass Du Dir eine Bescheinigung vom Hautarzt geben lässt, dass Du an Psoriasis leidest, es sich aber um eine „nicht übertragbare Krankheit“ handelt. Diese Bescheinigung nimmst Du mit, wenn Du das Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt des Bezirks (bzw. der Gemeinde) beantragst.

    Früher wurde man relativ aufwendig medizinisch untersucht, inklusive Blutprobe usw. Das ist jetzt anders: Du wirst lediglich von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt. Bei dieser Belehrung musst Du schriftlich erklären, dass Dir selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (zum Beispiel, dass Du keine infektiöse Krankheit hast). Außerdem wird Dir dann erklärt, wie Du solche Krankheiten bei sich selber erkennen kannst. Solltest Du solche Krankheiten bei Dir feststellen, darfst Du bei der Arbeit nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Es werden also keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt!

    Wenn Du die Belehrung „überstanden“ hast, erhältst Du das endgültige Gesundheitszeugnis sofort ausgehändigt. Die Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist ein Leben lang gültig.

    Wichtig ist, dass das Gesundheitszeugnis vorliegen muss, bevor Du zum ersten Mal beim Arbeiten mit Lebensmitteln in Berührung kommst.

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    Hier der wichtigste Paragraph:

    § 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

    (1) Personen, die

    • an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen verdächtig sind,
    • an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,
    • die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden

    dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden.

    a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder

    b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

    Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im Sinne des Absatzes 2 zu befürchten ist.

    Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für den privaten hauswirtschaftlichen Bereich.

    (2) Lebensmittel im Sinne des Absatzes 1 sind

    1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
    2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
    3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
    4. Eiprodukte
    5. Säuglings- und Kleinkindernahrung
    6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
    7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
    8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen.

    (4) Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen von den Verboten nach dieser Vorschrift zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung der aufgeführten Erkrankungen und Krankheitserreger verhütet werden kann.

    Du siehst: Nichts davon ist auf die Psoriasis anwendbar.


    Über den Autoren

    Rolf Blaga hat sich mehr als 28 Jahre lang in der Patienten-Selbsthilfe für Menschen mit Schuppenflechte engagiert. Als Autor fürs Psoriasis-Netz besucht er regelmäßig medizinische Veranstaltungen. Er ist Vorsitzender der AG Medizin und Gesundheit bei Transparency Deutschland.

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    Markus Spiske / Unsplash

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