Seit Anfang 2022 dürfen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Apotheke ihres Vertrauens einige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die die Krankenkasse bezahlt. Nur: Die Verbände der Apotheker und der gesetzlichen Krankenkassen waren sich nicht einig. Grob vereinfacht: Die Ärzte-Vertreter meinten, diese Dienstleistungen wären Ärzte-Sache. Apotheken-Vertreter meinten, dass sie in der Apotheke genausogut erledigt werden könnten. Also musste ein Schiedsspruch her, und der ist nun gefallen.
Apotheken können:
- bei Menschen, die Blutdrucksenker nehmen, standardisiert das Risiko erfassen
- Menschen ab 6, die etwas zum Inhalieren bekommen, in die korrekte Anwendung einweisen und das mit ihnen üben
- eine erweiterte Beratung für alle anbieten, die dauerhaft mehr als fünf Medikamente nehmen
- Menschen nach einer Organtransplantation in Sachen Arzneimittel betreuen
- Menschen, die eine orale Krebs-Therapie bekommen, betreuen
Für die letzten drei Dienstleistungen brauchen die Apotheker eine Fortbildung. Da muss man also in der Apotheke seines Vertrauens fragen, ob sie angeboten werden.
Die Ärzte-Vertreter hadern noch ein bisschen mit dem Schiedsspruch – auch, weil die Apotheker für einige der Dienstleistungen ihrer Meinung nach ganz schön viel Geld bekommen (nämlich 90 Euro für die letzten drei genannten).
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