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    Wer ist "chronisch krank"?

    Miittlerweile - nach einem Jahr Wirksamkeit der Regelungen - ist gut definiert: Chronisch krank ist, wer

    • "wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird" (Michael Pausder, Pressesprecher des Sozialverbandes VDK) oder
    • in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig oder zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert ist, oder
    • eine ständige medizinische Versorgung benötigt, ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde.
    Wichtig: Es muss nur eines dieser drei Kriterien zutreffen.

    Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt.

    Die Pflegestufe wird von der Pflegekasse bescheinigt.

    Die dauerhafte Behandlung attestiert ein Arzt.

    Der Vorteil der Prozedur: Chronisch Kranke müssen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.

    Quelle: ots/Diabetiker Ratgeber, 11. Januar 2005


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