Miittlerweile - nach einem Jahr Wirksamkeit der Regelungen - ist gut definiert: Chronisch krank ist, wer
- "wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird" (Michael Pausder, Pressesprecher des Sozialverbandes VDK) oder
- in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig oder zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert ist, oder
- eine ständige medizinische Versorgung benötigt, ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde.
Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt.
Die Pflegestufe wird von der Pflegekasse bescheinigt.
Die dauerhafte Behandlung attestiert ein Arzt.
Der Vorteil der Prozedur: Chronisch Kranke müssen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.
Quelle: ots/Diabetiker Ratgeber, 11. Januar 2005
Empfohlene Kommentare
Keine Kommentare vorhanden
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden