Miittlerweile - nach einem Jahr Wirksamkeit der Regelungen - ist gut definiert: Chronisch krank ist, wer
- "wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird" (Michael Pausder, Pressesprecher des Sozialverbandes VDK) oder
- in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig oder zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert ist, oder
- eine ständige medizinische Versorgung benötigt, ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde.
Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt.
Die Pflegestufe wird von der Pflegekasse bescheinigt.
Die dauerhafte Behandlung attestiert ein Arzt.
Der Vorteil der Prozedur: Chronisch Kranke müssen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.
Quelle: ots/Diabetiker Ratgeber, 11. Januar 2005
Empfohlene Kommentare
Keine Kommentare vorhanden
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Wenn du schon einen Account bei uns hast, logg dich ein, um deinen Beitrag mit deinem Account zu verfassen.
Hinweis: Dein Beitrag wird von einem Moderator freigeschaltet, bevor er erscheint.