Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im Jahr 2004 die erste Fassung einer neuen Ausnahmeliste beschlossen – eine Liste, auf der steht, welche Dinge die Krankenkasse noch bezahlt, obwohl sie nicht rezeptpflichtig sind. Für Menschen mit Schuppenflechte sind seither vor allem Pflegecremes und -salben ein zweifelhaftes Privatvergnügen.
Auf der Liste taucht nur noch Salicylsäure auf, die der Hautarzt in Cremes zum Entschuppen mixen lassen darf. Salicylsäure ist nicht jedermanns Sache. Mancher mag sie nicht, mancher verträgt sie schlicht nicht.
Vorher hatten auf der vorläufigen Liste noch Präparate mit Harnstoff gestanden, wenn dessen Anteil über zehn Prozent betrug. Diese Pflegecremes muss nun jeder selbst bezahlen.
Konkret schätzte Dr. Matthias Augustin, damals noch an der Freiburger Universität beschäftigt, dass jeder Hautkranke Belastungen "im vierstelligen Euro-Bereich" auf sich nehmen müsse.
"Damit scheint eine Behandlung der Patienten gemäß unseren Leitlinien nicht mehr möglich", hieß es aus dem Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Dermatologen. Dr. Erich Schubert, damals Chef der Ärzte-Vereinigung, wundert sich: Im Dezember 2003 standen die Basis-Medikamente der Hautärzte für die Intervall-Therapie sowie harnstoffhaltige Mittel oder Balneo-Therapeutika noch in den Plänen für die Ausnahmeregelung. Außerdem hätte der Bundesausschuss für sich den Anspruch erhoben, nach "evidencebasierten Gesichtspunkten" zu urteilen, also nach wissenschaftlich fundierten und bewiesenen Aspekten. Diesen Anspruch sieht Dr. Schubert nicht erfüllt. "Die Pflegepräparate sind eindeutig Therapiestandard", bestätigte Dr. Marlies Volkmer, Hautärztin und damals Bundestagsabgeordnete. Sie wollte dann das Gespräch mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt suchen.
Auch für Menschen mit Psoriasis arthritis sieht es in der Regelung nicht besser aus: Für sie bezahlen die Krankenkassen nur noch synthetischen Speichel zur Behandlung der Mundtrockenheit und synthetische Tränenflüssigkeit.
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