Die Stellungskommission des Heeres hat laut Verwaltungsgerichtshof eine Begründung vermissen lassen, warum sie einen Psoriasis-Kranken (Schuppenflechte) für tauglich hielt.
Die Diagnose stand fest: Ein heute 30jähriger, der vor der Stellungskommission auf seine Tauglichkeit für das Bundesheer in Österreich überprüft wurde, litt an immer wiederkehrenden Psoriasis-Schüben. Trotz der juckenden Hautkrankheit, die auch unter dem Namen Schuppenflechte bekannt ist, wurde er für tauglich erklärt.
Sein Arzt hatte eine Befreiung vom Wehrdienst empfohlen, weil zu befürchten war, daß das Ausbrechen der Krankheit durch das Tragen von Uniform, Helm und Stiefeln gefördert werde. Der Arzt der Stellungskommission stellte zudem akute Herde an den Ellenbogen, Unterschenkeln und am Gesäß fest.
Wie der Verwaltungsgerichtshof nun entschied, hätte der für die Stellungskommission tätige Arzt begründen müssen, warum er den Mann dennoch für tauglich hielt. Weil eine nachvollziehbare ärztliche Argumentation fehlte, hob er den Bescheid der Stellungskommission auf.
Quelle: Die Presse (Österreich), 9.5.2001
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