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    Reha bei Schuppenflechte und Psoriasis arthritis beantragen – so geht‘s

    Manchmal werden die Schuppenflechte oder die Psoriasis arthritis so schlimm, dass sie in der Klinik behandelt werden müssen. Hier erklären wir, was du dafür tun und beachten musst, wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse bist – wie die meisten Menschen in Deutschland.

    Krankenhaus oder Reha?

    Gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt solltest du entscheiden, ob es schnell gehen soll. Dann wird sie oder er dich akut ins Krankenhaus einweisen. Anders ist es, wenn du ein paar Monate Zeit hast, um eine dauerhaft hartnäckige Psoriasis grundlegend zu behandeln. Dann solltest du eine medizinische Rehabilitation (Reha) beantragen.

    Wenn es eine Akutklinik sein soll: Die Krankenkassen zahlen bei Schuppenflechte durchschnittlich einen zweiwöchigen Aufenthalt. Die meisten konzentrieren sich in dieser kurzen Zeit darauf, die Hautstellen möglichst gut zu behandeln. Vielen Betroffenen reicht das, weil sie nicht länger von Beruf, Familie oder anderen Aktivitäten fernbleiben wollen. Es gibt einige Kliniken, die trotz der kurzen Zeit mehr anbieten als die pure Behandlung – zum Beispiel, wenn sie naturheilkundlich orientiert sind.

    Eine medizinische Rehabilitation (Reha) dagegen dauert zwischen 3 und 6 Wochen. Zusätzliche therapiebegleitende Angebote sollen die Krankheit langfristig verbessern. Du erfährst außerdem, was du selbst zur Besserung beitragen kannst. Dazu gehören Physio- und Ergotherapie, Bewegungs- und Entspannungstechniken, Ernährungsumstellung, psychologische Beratung und Patientenschulungen.

    Eine Mischform ist die Anschluss-Heilbehandlung: In schweren Fällen ist es möglich, direkt nach der Akutbehandlung in die Reha zu wechseln. Dafür beantragt der Sozialdienst des Krankenhauses eine „Anschlussheilbehandlung“. Wenn dich dieser schnelle Weg in eine Reha interessiert, frage bei der Klinik nach, welche Erfahrungen sie mit deiner Krankheit gemacht haben. Gelenkkranke haben eher eine Chance als Hautkranke.

    Wer ist zuständig?

    Bist du Arbeitnehmer, ist grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst wie zum Beispiel Warte- oder Beitragszeiten. Mit einer Reha soll deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden.

    Für den Reha-Antrag gibt es Antragsunterlagen.

     Lesetipp: Die Zeitschrift Finanztest hat erläutert, was mit den Anträgen gemacht werden soll.

    Sollte bei dir die Psoriasis oder Psoriasis arthritis als Berufskrankheit anerkannt sein, ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

    Die gesetzliche Krankenkasse ist dagegen zuständig, wenn du Mitversicherter (Ehepartner, Kind, Jugendlicher) oder Altersrentner bist. Oder du bist Arbeitnehmer, der die Reha-Voraussetzungen der Rentenversicherung nicht erfüllt. Mit einer Reha sollst du deinen Alltag und dein Leben wieder uneingeschränkt bewältigen und am sozialen Leben teilhaben können.

    Die Unterlagen für den Reha-Antrag erhältst du bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der du versichert bist.

    Es könnte vorkommen, dass du als Arbeitnehmer durch deine Krankheit zwar nicht in deiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt bist, wohl aber erheblich in deinem privaten Leben. Dann kannst du den Reha-Antrag erst der Krankenkasse vorlegen, wenn die Rentenversicherung ihn ablehnt.

    Klinik vorher aussuchen

    Informiere dich vorher, welche Klinik für dich die richtige wäre und ob es Patientenberichte gibt. Manchmal ist es möglich, Kinder mitzubringen und sie unterrichten zu lassen. Unsere Klinikliste kann dir dabei weiterhelfen. Es gibt Häuser, die entweder nur mit der Rentenversicherung zusammenarbeiten oder aber nur mit (einzelnen) gesetzlichen Krankenkassen.

    Wenn du dich für eine Klinik entschieden hast, erkundige dich dort, welche „berechtigten Wünsche“ du in deinem Antrag eintragen solltest, damit deine Klinikauswahl akzeptiert wird.

    Gut vorbereitet zur Ärztin oder zum Arzt

    Du solltest dir klar werden und aufschreiben, in welchen Situationen dich deine Haut- oder deine Gelenk-Krankheit besonders stark beeinträchtigt. Wenn du das einmal gesammelt hast, kann dir das immer dann weiterhelfen, wenn der Antrag begründet werden muss. Außerdem helfen dir diese Angaben für die gewünschte „Selbsteinschätzung“.

    Als Arbeitnehmer solltest du klar benennen, welche beruflichen Tätigkeiten du nicht oder schlechter machen kannst. bzw. wovon du ausgeschlossen bist. Dazu gehören körperliche Einschränkungen, weil du zum Beispiel Schmerzen oder offene Stellen hast. Du könntest in deinen beruflichen Aktivitäten eingeschränkt sein und Konzentrationsschwierigkeiten haben, weil du wegen des Juckreizes schlecht schläfst. Vor allem könntest du daran gehindert sein, am alltäglichen Arbeitsleben teilzuhaben, weil du angestarrt wirst, Kollegen abfällige Bemerkungen machen oder dich ausgrenzen. Depressionen gelten als typische Begleiterkrankungen der Psoriasis und verursachen hohe Fehlzeiten.

    Sprich mit deiner Ärztin, ob du weitere Krankheiten hast, die mit deiner Psoriasis zusammenhängen und deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Aber: die Hauptdiagnose muss stets die Schuppenflechte oder die Psoriasis arthritis sein.

    Gehörst du nicht zur Gruppe der Arbeitnehmer, solltest du eindringlich beschreiben, was genau in deinem alltäglichen Leben durch die Krankheit erschwert wird, zum Beispiel bei Aktivitäten oder Kontakten, im Haushalt oder in der Freizeit, in der Partnerschaft oder beim Sex. Viele Menschen mit Hautkrankheiten isolieren sich, meiden andere Menschen und vereinsamen.

    Solltest du gerade die Ärztin gewechselt haben, lasse Dir von der bisherigen Praxis eine Kopie deiner Patientenakte ausdrucken. Wenn du Unterlagen über andere Krankheiten hast, kannst du die vorsichtshalber bereithalten. Vielleicht ist eine Begleiterkrankung der Psoriasis dabei.

    Reha beantragen

    So vorbereitet kannst du dir von der Ärztin oder dem Arzt „Leistungen zu Rehabilitation“ verordnen lassen. Das Formular hat die Praxis. Achtung: Für Privatversicherte gelten andere Regeln.

    Für gesetzlich Versicherte geht es so weiter: Die Ärztin schreibt schreibt einen ärztlichen Befundbericht, um zu begründen, warum die ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht und eine Reha-Maßnahme notwendig ist.

    Aus dem sollte ersichtlich sein:

    • welche Beschwerden eine Reha erforderlich machen.
    • welche Behandlungen in den letzten zwölf Monaten durchgeführt wurden.
    • wie gut (oder eben nicht) diese geholfen haben.
    • inwiefern die Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausgeschöpft sind.
    • weshalb nicht (weiter) mit innerlich wirkenden Mitteln behandelt wird.
    • was mit der Reha erreicht werden soll (Ziele).

    Es kann sein, dass die Versicherung oder der sozial-medizinische Dienst von der Ärztin ein Gutachten anfordern. Darin sollten die oben genannten Punkte etwas ausführlicher beschrieben werden.

    Wenn du dir schon eine Klinik ausgesucht hast, formuliere mit der Ärztin zusammen, weshalb die für dich besonders geeignet ist (Behandlung von Begleiterkrankungen, Wohnortnähe, Familie, Tagesklinik). Die Wunschklinik wird auf einem gesonderten Formular beantragt.

    ? In unserem Forum "Klinik, Reha, Kur & Urlaub" kannst du fragen, welche Erfahrungen andere mit bestimmten Kliniken oder beim Antrag gemacht haben.

    Die Entscheidung

    Grundsätzlich müssen Reha-Anträge innerhalb von drei Wochen entschieden werden. Länger kann es dauern, wenn ein ärztliches Gutachten angefordert wird. Ganz schnell geht es mit einer Anschluss-Heilbehandlung-Begutachtung beim Sozial-medizinischen Dienst.

    Die weitaus meisten Anträge werden am Schreibtisch entschieden. Aber es kann sein, dass du aufgefordert wirst, dich dem sozial-medizinischen Dienst vorzustellen. Da sitzen Ärzte, die dich im Auftrag des Versicherungsträgers begutachten sollen. Nimm alle Unterlagen aus den letzten zwei Jahren mit, die bekräftigen, dass die Reha notwendig ist: Kopie der Patientenakte, Befunde, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Röntgenbilder, eigene Fotos und die Kopie des Reha-Antrags. Deine Psoriasis-Stellen sollten zum Termin gut sichtbar sein. Vermeide es, sie schon Tage vorher mit Kortison-Creme blasser werden zu lassen.

    Frage den Gutachter unbedingt, was für ein Facharzt er ist. Wirst du nicht von einem Hautarzt begutachtet, kann das ein Widerspruchsgrund sein. Denn gerade zur Psoriasis gibt es viel neues Hintergrundwissen. Das haben meist nur gut fortgebildete Dermatologen.

    Besonderheiten

    Mehrkosten der Wunschklinik

    Es kann sein, dass die von dir gewählte Klinik keinen Vertrag mit der Versicherung hat und deshalb höhere Tagessätze berechnet. Dann wirst du aufgefordert zu unterschreiben, dass du die Mehrkosten der Wunschklink aus eigener Tasche bezahlst („Mehrkosten-Übernahme-Vereinbarung“). Das solltest du auf keinen Fall machen! Fordere stattdessen einen offiziellen „Bescheid über Mehrkosten“, der eine Rechtsmittel-Belehrung enthält.

    Nur dann kannst du dem widersprechen. Denn eine Zuzahlung darf nicht verlangt werden, wenn du diese Klinik gewählt hast aus medizinischen Gründen (Attest vorlegen) oder aus zwingend zu beachtenden persönlichen Gründen (z.B. pflegebedürftige Angehörige in der Nähe).

    Reha nur alle vier Jahre?

    Grundsätzlich erhalten Versicherte nur alle vier Jahren eine medizinische Reha. Es sei denn, dass sie aus medizinischen Gründen notwendig ist: Bei chronisch Kranken wäre das ein starker Schub oder deutlich zunehmende Beeinträchtigungen. Zum Beispiel, wenn bei dir weitere Körperregionen betroffen oder Begleiterkrankungen hinzugekommen sind – typischerweise eine Gelenkbeteiligung. Die Veränderungen solltest du drastisch beschreiben.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird

    Nimm es nicht persönlich, wenn dein Antrag erst einmal abgelehnt wird. Die Sozialversicherungen sind offiziell angehalten zu sparen.

    Mit der Ablehnung wird gleichzeitig darauf hingewiesen, innerhalb welcher Frist du dem Bescheid widersprechen kannst (Rechtsmittel-Belehrung). Du musst genau beachten, ob die Frist in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben ist.

    Unbedingt widersprechen!

    Erfahrungsgemäß ist die Hälfte aller Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich.

    In der Ablehnung werden meist sehr allgemeine Gründe (Textbausteine) genannt. Du solltest möglichst mit Hilfe der Ärztin jedem Ablehnungsgrund gesondert widersprechen. Für deinen Fall solltet ihr ausführlich erklären, wo im Einzelnen die Arbeitsfähigkeit bzw. Alltagsbewältigung und soziale Teilhabe (Lebensqualität) eingeschränkt sind. Bei Reha-Anträgen kann es entscheidend sein, wenn du bisherige Medikamente nicht vertragen hast bzw. sie nicht nehmen darfst (z.B. wegen Wechselwirkungen).

    Wenn du den Widerspruch nicht innerhalb der Frist begründen kannst, reicht es aus, erst einmal nur allgemein zu widersprechen und zu erklären, dass die Begründung nachgereicht wird.

    Bei Krankenkassen ist es immer wieder vorgekommen, dass Antragstellern am Telefon dringend geraten wird, den Widerspruch zurückzuziehen, weil er doch völlig chancenlos wäre. Lasse dich nicht einschüchtern, sondern bestehe auf einen schriftlichen Bescheid!

    Zur Not klagen

    Wird auch dein Widerspruch abgelehnt, kannst du dagegen innerhalb von vier Wochen beim Sozialgericht Klage einreichen. Ohne Anwalt ist das kostenlos!

    BeratungWenn du dich in Rechtsfragen nicht sicher fühlst, lass dich beraten.

    Du solltest aber nur dann klagen, wenn du dich vorher hast beraten lassen. Erfahrene Sozialrechts-Experten können meist beurteilen, wie deine Erfolgsaussichten sind – nicht nur medizinisch, sondern auch sozialrechtlich. Adressen findest du im Abschnitt „Wer hilft bei Reha-Fragen?“.

    Wenn du dir einen Anwalt nimmst, ist das meist nicht besonders teuer, weil der Streitwert niedrig ist. Frage trotzdem sicherheitshalber vorher, mit welchen Kosten du im schlimmsten Fall rechnen musst. Mit einer Rechtsschutzversicherung kostet es nichts.

    Anstatt vors Gericht zu ziehen

    Es kann 1 ½ Jahre oder länger dauern, bis eine Klage vor dem Sozialgericht entschieden ist. Stattdessen kannst du einfach nach ein paar Monaten einen neuen Reha-Antrag mit aktuellen Befunden stellen.

    Es steht dir immer offen, auch wenn dein Reha-Antrag verzögert bearbeitet wird, dich akut in ein Krankenhaus einweisen zu lassen und danach eine Anschluss-Heilbehandlung zu beantragen.

    Reha im Ausland

    Uns sind keine ausländischen Kliniken bekannt, für die Deutsche Rentenversicherung bei Psoriasis oder Psoriasis Arthritis die Kosten übernehmen würde. Die Klinik im schweizerischen Davos ist seit 2004 geschlossen.

    Reha am Toten Meer

    Eine Sonderstellung nimmt die Klimatherapie am Toten Meer ein.

    Die wird inzwischen von den meisten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bezahlt. Aber nur, wenn du keine Rentenversicherungs-Beiträge zahlen musst, also kein Arbeitnehmer bist. Das sind vor allem Kinder und Jugendliche, Studenten, Rentner und freiwillig Krankenversicherte. Auch die Beihilfe für Beamte trägt diese Kosten.

    Bist du dagegen Arbeitnehmer, ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständig. Die aber zahlt den Aufenthalt am Toten Meer nicht. Wir kennen nur wenige Gerichtsurteile, bei denen sie zur Kostenübernahme verurteilt wurde. Du müsstest klagen und nachweisen, dass bisherige Therapien und Medikamente bei dir individuell erfolglos waren („Therapieresistenz“). Oder sie dürfen in deinem Fall nicht angewendet werden, zum Beispiel wegen anderer Erkrankungen oder Unverträglichkeiten. Dieser Nachweis wird immer schwerer zu führen sein, weil es inzwischen für die innerliche Therapie fast 20 verschiedene Wirkstoffe gibt. Links zu einigen Urteilen findest du am Ende des Artikels „Aktuelles zur Therapie am Toten Meer

    Das Tote Meer ist nicht nur wegen der starken UV-Belastung umstritten. Besprich mit deiner Ärztin, ob es in deinem Fall sinnvoll ist, dort deine Schuppenflechte auszukurieren.

    Vorsorgekuren

    Du kannst bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu einer Vorsorge- oder Badekur beantragen. Das geht, wenn zu erwarten ist, dass du in absehbarer Zeit eine Krankheit bekommen wirst, eine bestehende Erkrankung sich deutlich verschlimmert oder du pflegebedürftig werden könntest. Du musst nachweisen, dass bisherige Therapien und Medikamente keine wesentliche Besserung gebracht haben.

    Du solltest dich mit der Ärztin absprechen, welches Kurbad und welche Kurklinik für dich geeignet wären. Für deine Haut wäre das eine Klimakur am Meer oder im Gebirge, für die Gelenke eine Kur mit Moor- oder Schwefelbädern.

    Vorsorgekuren werden bezuschusst, wenn sie in Kliniken eines anerkannten deutschen Kurorts stattfinden. Aber du kannst die Badekur auch im Ausland machen. Die Krankenkasse beteiligt sich daran aber nur, wenn du das vorher mit ihr abgeklärt hast. Preisgünstig sind viele Angebote in ost- und südosteuropäischen Kurorten.

    Typisch ist die ambulante Badekur, es gibt aber auch stationäre Vorsorgekuren. Ambulant bedeutet, du gehst nur zu den Anwendungen in die Klinik, wohnst aber außerhalb. Du kannst dich selbst auf die Suche machen oder alles zusammen bei einem Gesundheitsreisen-Veranstalter buchen.

    Die Krankenkassen beteiligen sich unterschiedlich an einer Vorsorgekur. Da du auf jeden Fall einen Teil der Kosten selbst tragen musst, solltest du dich vorher sachkundig machen: Wie viel übernimmt deine Kasse für den Kurarzt und die Kurmittel (Massagen, Bäder, Bewegungstherapie)? Zahlt sie für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung oder Fahrkosten einen Zuschuss? Ist der abhängig davon, wie lange die Kur dauert?

    Bezahlt werden bis zu 3 Wochen. Aber im Gegensatz zur Reha werden Arbeitnehmer nicht krankgeschrieben, müssen dafür also Urlaub nehmen. Eine ambulante Badekur darf alle drei Jahre bewilligt werden.

    Reha für Kinder

    Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an Schuppenflechte oder sogar Gelenk-Psoriasis leiden, ist gering. Trotzdem gehören sie nicht in Kliniken für Erwachsene. Bekannt ist die Fachklinik Sylt für Kinder und Jugendliche. Dort ist schon vor vielen Jahren ein umfassendes Therapiekonzept für diese Altersgruppe entwickelt worden. In besonders schweren Fällen, wenn die gesamte Familie durch die Krankheit des Kindes erheblich beeinträchtigt wird, kannst du eine Familien-Reha beantragen. Für eine erfolgreiche Therapie ist es in solchen Fällen notwendig, dass Angehörige mit dabei sind.

    Zuständig sind gleichermaßen die Deutsche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse. Du kannst daher eine Kinder- oder Familien-Reha entweder bei dem Rentenversicherungsträger oder bei deiner Krankenkasse beantragen.

    Mutter-/Vater-Kind-Kur

    Bei dieser Kur geht es nicht darum, eine Krankheit wie die Schuppenflechte von Mutter oder Vater zu behandeln. Schwerpunkt ist, typische Gesundheitsstörungen von überlasteten Eltern aufzuarbeiten, wie z.B. stressbedingte Erschöpfung oder psychische Symptome.

    Weitere Einzelheiten erfährst du bei deiner Krankenkasse.

    Nachsorge

    Therapiefördernde Maßnahmen wirken besser, wenn du sie nach der Reha beibehältst. Bei der Rentenversicherung findest du „Nachsorgeprogramme“ oder du kannst von der Ärztin Reha-Sport verschrieben bekommen. Die Krankenkassen fördern Gesundheitskurse oder individuelle Gesundheitsaktivitäten.

    Wer hilft bei Reha-Fragen?

    Lesetipps zum Thema

    Wie man wann und wo einen Reha-Antrag stellt
    (Stiftung Warentest, 13.02.2023)
    Stiftung Warentest hat aufgeschrieben, wie das mit einem Reha-Antrag funktioniert, was man beachten sollte – und wo's die richtigen Formulare gibt.

    Was eine Reha bei Psoriasis oder Psoriasis arthritis bewirken kann
    (IhreVorsorge.de, 09.07.2018)
     Chefärzte der Frankenlandklinik erklären, wann eine Reha möglich und wichtig ist und was dabei gemacht wird.


    Über den Autoren

    Rolf Blaga hat sich mehr als 28 Jahre lang in der Patienten-Selbsthilfe für Menschen mit Schuppenflechte engagiert. Als Autor fürs Psoriasis-Netz besucht er regelmäßig medizinische Veranstaltungen. Er ist Vorsitzender der AG Medizin und Gesundheit bei Transparency Deutschland.

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