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  • Inga Richter
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    Inga Richter

    Welche Impfungen während einer innerlichen Therapie erlaubt sind

    Durch eine Impfung wird dem Körper vorgegaukelt, dass der entsprechende Krankheitserreger angreift. Das Immunsystem reagiert und produziert eine Menge Immunzellen, sodass im Bedarfsfall die Abwehr bestens funktioniert.

    Ist die körpereigene Abwehr jedoch durch Medikamente geschwächt oder gar unterdrückt, kann dies natürlich zu Problemen führen. Besonders heikel ist diese Tatsache, da gerade Patienten mit einem geschwächten Immunsystem anfällig für Infektionen sind.

    Es gibt so genannte Lebendimpfstoffe und Totimpfstoffe. Im Gegensatz zu Totimpfstoffen enthalten Lebendimpfstoffe Keime, die sich noch vermehren können. Normalerweise sind diese Erreger soweit abgeschwächt, dass sie die Erkrankung nicht mehr auslösen können. Bei einem lahmgelegten Immunsystem ist diese Gefahr jedoch zu groß.

    Lebendimpfstoffe sind daher während der immunsuppressiven Therapie absolut kontraindiziert – also nicht erlaubt. Zwischen Impfung und Beginn der Gabe von Immunsuppressiva müssen vier bis zwölf Wochen liegen. Eine Impfung mit Lebendimpfstoffen ist nach dem Ende einer immunsuppressiven Therapie frühestens nach drei Monaten ratsam.

    Recht unbedenklich dagegen sind Impfungen mit den so genannten Totimpfstoffen, die nur abgetötete Erreger, Teile der Erreger oder deren Gifte enthalten.

    Glücklicherweise sind die meisten der empfohlenen Impfungen mit Totimpfstoffen durchführbar.

    Bei diesen immunsuppressiven Medikamenten:

    • Biologika
    • Cyclophosphamid
    • Anankinra
    • Methotrexat
    • Leflunomid
    • Azathioprin
    • Ciclosporin A
    • Mycophenolat motefil
    • Hochdosiertes Kortison oberhalb der Cushing-Schwelle

    werden diese Impfungen mit Totimpfstoffen dringend empfohlen – gegen:

    • Influenza (Grippe)
    • Tollwut
    • Tetanus (Wundstarrkrampf)
    • Pneumokokken (Lungenentzündung)
    • Meningokokken (Hirnhautentzündung)
    • Humanes Papillomavirus HPV
    • Haemophilus Influenza

    Nicht zwingend benötigt, aber bei Einreise in verschiedene Länder verlangt werden:

    • Cholera
    • Typhus (Spritzimpfung!)
    • Ansonsten sind da noch
    • Diphterie: bei Epidemien und Kontakt zu Erkrankten, sei es beruflich bedingt oder im familiären Bereich
    • Keuchhusten: bei Kontakt zu Erkrankten
    • Kinderlähmung: bei Reisen in bestimmte Gebiete und Kontakt zu Erkrankten,
    • FSME (frühsommerlichen Meningoencephalitis durch Zecken): in Risikogebieten, bei Laborpersonal, Land- und Forstwirten,
    • Hepatitis A und B: bei Kontakt zu Erkrankten, Risikogruppen und Reisen in bestimmte Länder.

    "Verboten", also kontraindiziert bei den oben genannten Medikamenten sind die Lebendimpfstoffe gegen:

    • Masern
    • Röteln
    • Mumps
    • Windpocken
    • Typhus (Schluckimpfung)
    • Gelbfieber

    Experten raten, vor dem Beginn einer immunsuppressiven Therapie den Impfstatus prüfen zu lassen und möglicherweise fehlenden Impfschutz auszugleichen. Meist fehlt dazu allerdings die Zeit.

    Wenn es der Verlauf der Psoriasis aber erlaubt, den Therapiebeginn mit Immunsuppressiva noch etwas hinauszuzögern, wird die vorherige Impfung mit Lebendimpfstoffen gegen die vier „Kinderkrankheiten“ (Masern, Röteln, Mumps und Windpocken) empfohlen – wenn noch keine erworbene Immunität vorliegt.

    Von Reisen in Länder, in denen eine Gelbfieberimpfung verlangt wird, wird während der immunsuppressiven Therapie abgeraten.

    Bei den schwach wirksamen Immunsuppressiva wie Sulfasalazin und Hydrochloroquin gelten keine Einschränkungen.

    Quellen:


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    Kommentare

    Empfohlene Kommentare

    Hallo! Ich muss am Freitag 30.10.20 meine Skyrizi Spritze machen.

    Darf ich am gleichen Tag auch eine Grippeimpfung ( Influvac) machen?

    Link zu diesem Kommentar
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    Hallo Kerstin,

    diese Frage muss dir der Arzt beantworten, der dir Skyrizi verschrieben hat. Wir hörten von einer Rheumatologin, dass sie Impfungen möglichst in der Mitte zwischen zwei Spritzen-Terminen gibt.

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