Seit Ende Februar 2015 sind zwei Präparate als Nachbauten eines TNF-Alpha-Blockers in Deutschland verfügbar. Diese Medikamente enthalten den Wirkstoff Infliximab. Der war bisher ausschließlich in Remicade zu haben. Patienten müssen sich also nicht wundern, wenn demnächst etwas anderes auf dem Etikett ihrer Infusion steht: entweder Inflectra oder Remsima.
Biosimilars und ihre Zulassung
Für Remicade lief Mitte Februar 2015 der Patentschutz ab. Wenn "normale" Medikamente nach Ablauf dieser Frist kopiert werden, bezeichnet man das Ergebnis als Generika. Bei Biologics heißen die Nachbauten Biosmiliars. Nach Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie stimmen Biosimilars allerdings mit dem Originalpräparat nicht exakt überein. Der Grund: In der Synthese der Proteine in den Mutterzellen können – wie bei jedem Protein – nach der Genablesung noch verschiedene Modifikationen auftreten. Und: Die exakten Herstellungsmethoden des Originalpräparats wurden nie veröffentlicht. Deshalb sei die Bezeichnung „Biosimilar“ gewählt – als Abgrenzung zum „Generikum“, was eine wirkstoffgleiche Kopie des Originals ist.
Die Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) definiert ein "Biosimilar" als ein Präparat, das "hinsichtlich biologischer Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit" dem medizinischen Referenzprodukt ähnlich ist. Das muss durch eine umfassende Vergleichbarkeitsprüfung nachgewiesen werden. In dem Handbuch "Biosimilars" des Lobby-Vereins Pro Generika e.V. heißt es: Aufgrund der umfangreichen Prüfungen ist sichergestellt, dass „ein zugelassenes Biosimilararzneimittel [...] genauso wirksam und sicher [ist] wie das Referenzarzneimittel. Es wird gewöhnlich in derselben Dosis zur Behandlung derselben Krankheiten verwendet wie das Referenzarzneimittel“ (Seite 20).
Anwendung von Infliximab-Biosimilars
Inflectra und Remsima sind nicht nur zur Behandlung der Schuppenflechte oder der Psoriasis arthritis zugelassen, sondern – wie Remicade – auch bei Rheumatoider Arthritis, Morbus crohn, Colitis ulcerosa und Morbus Bechterew.
Wie das Original werden beide als Infusion verabreicht – am Anfang alle zwei Wochen und später alle zwei Monate. Das dauert jedesmal ein oder zwei Stunden. In dieser Zeit und "mindestens ein bis zwei Stunden danach" muss der Patient nach Angaben der EMA überwacht werden.
Reagiert der Körper des Patienten sehr stark auf das Medikament, kann dies vor oder während der Infusion mit weiteren Arzneimitteln abgeschwächst werden. Außerdem ist es möglich, es dann langsamer zu verabreichen. Auf jeden Fall soll jeder Patient eine Warnhinweiskarte mit Sicherheitsinformationen zum Arzneimittel bekommen. Weitere Informationen stellt die Europäische Arzneimittelbehörde bereit: Für Inflectra (Hospira) und für Remsima (Mundipharma).
Beide neuen Präparate sind völlig identisch und werden nur unter unterschiedlichen Markennamen auf den Markt gebracht. Die Firma Cellerin Healthcare (Budapest) lässt sie in Südkorea herstellen. Nicht völlig identisch sind sie aber mit dem Original-Produkt Remicade®. Deshalb heißen sie "Bio-Similars" und nicht "Bio-Identicals". Verschreibt zukünftig der Arzt den Wirkstoff Infliximab, erhält der Patient eines der drei Präparate. Steht auf dem Rezept Remicade®, darf nur dieses Medikament gegeben werden. Darauf weist das Internetportal der Deutschen Apothekenzeitung hin.
Mögliche Nebenwirkungen der Infliximab-Biosimilars
Demnach sind während der Behandlung sehr häufig (also bei mehr als einem von 10 Patienten) aufgetreten
- Virusinfektionen (zum Beispiel Grippe oder Fieberbläschen)
- Kopfschmerzen
- Erkältungen und andere Infektionen der oberen Atemwege
- eine Entzündung der Nasennebenhöhlen (Sinusitis)
- Übelkeit
- Reaktionen, die mit der Infusion an sich zusammenhängen, und
- Schmerzen
Kinder können für einige Nebenwirkungen anfälliger sein als Erwachsene.
Das Medikament darf nicht angewendet werden bei
- Tuberkulose
- anderen schweren Infektionen oder
- mittelschwerer bis schwerer Herzinsuffizienz
Erste Erfahrungen bei Schuppenflechte und Psoriasis arthritis
Im "Journal of European Academy of Dermatology and Venerology" berichteten tschechische Forscher Ende November 2014 von ihren ersten Erfahrungen mit der Behandlung mit Inflectra® bei vier Patienten mit Psoriasis. Drei davon hatten außerdem eine Psoriasis arthritis.
- Der erste Patient war 60 Jahre alt und hatte neben der Psoriasis schon viele Jahre eine Psoriasis arthritis – die mit der Inflectra®-Behandlung fast verschwand. Der PASI ging von 28,4 auf 0,8 zurück.
- Der zweite Patient war 43 Jahre alt, hatte ebenfalls eine Psoriasis arthritis und war nach zwei Infusionen, kombiniert mit MTX (7,5 mg wöchentlich), fast komplett beschwerdefrei. Der PASI ging von 14,8 auf 1,2 zurück.
- Der dritte Patient war 45 Jahre alt. Bei ihm wurde Inflectra® allein angewandt – und bei ihm ging der PASI von 48,2 auf 2,4 zurück.
- Die letzte im Bunde war eine 39 Jahre alte Frau mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis. Sie erhielt den Wirkstoff Infliximab und zusätzlich eine reduzierte Dosis von Leflunomid (10 mg/Tag). Ihre Haut- und Gelenkerscheinungen gingen schnell zurück, schreiben die Forscher. Der PASI sank von 14,8 auf 1,8.
In der Pharmazeutischen Zeitung online wird Professor Dr. Klaus Krüger (München) zum Vergleich von Remsima® mit Remicade zitiert. Bei 606 Patienten mit Rheumatiker Arthritis sei das Infliximab-Biosimilar vergleichbar wirksam und sicher gewesen, wie das Original. In beiden Gruppen wurde der Wirkstoff zusammen mit Methotrexat und Folsäure gegeben. Antikörper seien bei beiden Medikamenten von der Hälfte der Patienten entwickelt worden .
Frage des Preises
Für Ärzte, Patienten und Gesundheitspolitiker versprechen Biosimilars, dass die Biotech-Medikamente deutlich billiger werden. Inflectra® soll etwas 15 Prozent, Remsima® etwa 10 Prozent billiger als das Original Remicade® sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie zum Beispiel begrüßt die Einführung der Biosimilars grundsätzlich, "da diese mit der Hoffnung auf Preisreduktionen verbunden ist, was wiederum Anlass zu der Hoffnung gibt, dass mehr Patienten mit wirksamen biologisch hergestellten Medikamenten behandelt werden können." Dennoch hegt die Fachgesellschaft Bedenken, was die Sicherheit angeht. Sie fordert deshalb, dass auch Biosimilars "ein langfristiges und dezidiertes Sicherheitsprogramm durchlaufen müssen" – wie das bei den Original-Biologics der Fall war und ist.
Bedenken zu Biosimilars
Den Rheumatologen geht es um Nebenwirkungen wie Allergien und Anaphylaxien oder eine vermehrte Bildung von Antikörpern, wie sie bisher vom Originalpräparat nicht zu erwarten waren. "Das bedeutet nicht, dass das Original per se weniger Nebenwirkungen verursacht als das Biosimilar", erklärt die Gesellschaft ausdrücklich. "Angesichts des komplexen und gelegentlich variablen Herstellungsprozesses kann es auch umgekehrt sein." Solche Veränderungen könnten aber nur analysiert und erkannt werden, wenn sich Wirkung und Nebenwirkung tatsächlich dem jeweiligen Original oder Biosimilar in der Aufarbeitung des Falles exakt zuordnen lassen würden.
Eine Aut-idem-Regelung beispielsweise wird vom Rheumatologen-Verband strikt abgelehnt. Vorsorglich sprechen sie sich auch gleich gegen eine "Verordnungsquote" aus – dass ihnen also vorgeschrieben wird, wie hoch der Anteil an Biosimilars bei ihren Verschreibungen zu sein hat.
Bewegung auch bei anderen Biosimilars
Kleinerer Nebenaspekt: Noch bevor die Markteinführung von Inflectra® in Deutschland klar war, wurde bekannt, dass die Firma Pfizer die Herstellerfirma des Medikamentes kaufen will. Pfizer hat mit Enbrel® selbst ein Biologic gegen Psoriasis und Psoriasis arthritis auf dem Markt. Mit dem Kauf würde Pfizer ein Biosimilar zum Präparat eines Konkurrenten in seine Angebotspalette aufnehmen.
Außerdem interessiert sich das Unternehmen Stada für ein Biosimilar mit dem Wirkstoff Adalimumab – also einen Nachbau zu Humira® von Abbott. Der wird derzeit von der Firma Mabxience entwickelt.
Hinweise für Patienten mit Remsima
Der Anbieter von Remsima hat eine Hinweiskarte für Patienten entwickelt. Darin stehen Sicherheitsinformationen, die vor und während der Behandlung mit dem Medikament beachtet werden sollen. Demnach sollen die Anwender ihrem Arzt davor unbedingt mitteilen
- wenn sie eine Infektion haben – auch eine leichte
- wenn sie jemals in ihrem Leben eine Tuberkulose hatten oder engen Kontakt zu jemandem mit Tbc hatten
- wenn sie Hepatitis B haben oder bei sich vermuten
- wenn sie Herzprobleme haben – zum Beispiel eine leichte Herzinsuffizienz
Während der Therapie sollen Patienten ihrem Arzt berichten
- wenn sie Anzeichen einer Infektion verspüren (Fieber, Gefühl von Müdikeit, lang anhaltender Husten, Kurzatmigkeit, Gewichtsverlust, Schwitzen des nachts, Durchfall, Wunden, Zahnprobleme, Brennen beim Wasserlassen oder "grippig" fühlen)
- wenn sie Anzeichen eines Herzproblems bemerken
Die Firma Mundipharma hat für Remsima-Anwender außerdem einen Infusionspass entwickelt. Den dürfte jeder Arzt, der das Medikament verschreibt, besorgen können.
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