Ob Kita oder Schule – chronisch kranke Kinder sind in jeder Gruppe zu finden. Sie haben Asthma, Neurodermitis, Adipositas, ADHS oder Störungen des Sozialverhaltens, manche auch Schuppenflechte oder seltener Psoriasis arthritis.
Seit 2016 gehört eine Kinder- und Jugendrehabilitation zu den Pflichtleistungen der Deutschen Rentenversicherung. „Noch immer nehmen viel zu wenige Familien diese Leistung in Anspruch“, sagt Dr. Stefan Berghem. Er ist Chefarzt der Johannesbad Fachklinik Klaus Störtebeker Ostseestrand und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Rehabilitation. In der Fachklinik in Kölpinsee werden auch Hauterkrankungen behandelt.
Berghem weiß auch: „Viele Eltern kennen dieses Angebot nicht, andere haben Sorge, dass die Kinder in der Schule zu viel verpassen.“
Selbstbewusstsein wird gestärkt
Die Beeinträchtigungen im Alltag sind für Kinder groß. Junge Menschen mit chronischen Krankheiten verlieren da oft ihr Selbstbewusstsein. Sie fühlen sich ausgegrenzt, ziehen sich zurück, die Schulleistungen werden schlechter.
„In der Reha lernen Kinder und Jugendliche mit ihrer Krankheit umzugehen und sich selbst wieder zu akzeptieren“, erklärt Stefan Berghem. „Wir stärken sie umfassend, auch mit Blick auf ihr Selbstbewusstsein.“
Neben der Behandlung der Kinder gibt es in den Reha-Einrichtungen auch Angebote für die Eltern. Sie können ihre Kinder laut Vorgabe im sogenannten Flexirentengesetz bis zu deren zwölften Geburtstag in die stationäre Reha begleiten.
Neu ist seit dem Flexirentengesetz auch
- Eine Reha ist nicht wie bisher nur stationär, sondern künftig auch ambulant möglich.
- Es wird eine Nachsorge zur Verbesserung der Nachhaltigkeit eingerichtet.
- Kinder haben nicht mehr nur alle vier Jahre einen Anspruch auf eine Reha-Maßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung. „Das ist besonders bei chronischen Krankheiten ein entscheidender Baustein in der Behandlung“, erklärt Stefan Berghem. „In jungen Jahren können wir damit den Grundstein legen, dass Kinder später gesund und belastbar sind.“
Zur Kinder-Reha dürfen Eltern länger mit
Seit einer Änderung im Jahr 2018 können Eltern ihr Kind zur Reha begleiten, bis zum vollendeten 12. Lebensjahre – die Rentenversicherung Bund zahlt ihnen dann die Kosten. Dabei ist es egal, wie schwer die Krankheit ist, die das Kind hat. Und: Eine Reha kann auch ambulant stattfinden. Dann bleiben die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung.
Sinn einer Kinder-Reha ist, dass Krankheiten und ihre Folgen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben sollen. Im Bereich der Schuppenflechte wäre zum Beispiel denkbar, dass so Folgeerscheinungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, metabolisches Syndrom oder psychische Probleme verringert werden oder im besten Fall gar nicht erst entstehen.
Außerdem wurde von der DRV eine "Sperrklausel" aufgehoben, nach der eine erneute Reha fürs Kind erst nach vier Jahren wieder möglich war.
Im Jahr 2017 gab es bei der Rentenversicherung 54.500 Anträge auf eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche. In den Jahren davor war die Zahl der Anträge zurückgegangen.
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