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Widerspruch abgelehnt - Klage ?


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Geschrieben

Hoffentlich kann mir jemand raten oder zumindest Tips geben...

meine Reha (Antrag im Oktober gestellt, Widerspruch dann Anfang November, direkt nach der Ablehnung. Jetzt "endlich" am vergangenen Samstag 9.5. kam dann die Absage über die Widerspruchsstelle.

Nun habe ich bei der Krankenkasse mal nachgefragt, wie es mit einer "offenen Badekur" aussehen würde. Die Krankenkasse sagt, dies würde nicht auf die 4-Jahres-Frist angerechnet...die Rentenversicherung sagt, es würde angerechnet. Die letzten 3 Rehas habe ich immer im Abstand von 2 1/2 Jahren bewilligt bekommen. Zunächst mal: Was stimmt nun? die Aussage der KK oder die der Rentenversicherung?

Zum anderen: Was müßte ich alles für Unterlagen zu einer Klage haben?

Das Gutachten, welches ein Gutachter der Rentenversicherung angefertigt hat, habe ich nie gesehen. Auch habe ich den Eindruck gehabt, der Gutachter kann sich die Beeinträchtigungen durch die Pso nicht recht vorstellen, schon gar nicht im Intimbereich, sprich brennen oder sogar bluten bei den Toilettengängen, und auch die Belastungen der Psyche durch stark offensichtliche befallene Stellen wie Gesicht, Ohren und Hände.

Würde allein das nicht Beachten der psychichen Belastungen ausreichen?

Ich habe keine Lust, die Ablehnung einfach so hinzunehmen..... aber hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg, oder soll ich einfach bald einen neuen Antrag einreichen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten...

viele Grüße

Hilde

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Hilde

Auch ich habe seinerzeit gegen eine Ablehnung der Reha

durch meinen Rentenversicherer geklagt - und gewonnen.

Laß dir nix gefallen.

Würde dir empfehlen einen Anwalt zu nehmen.

Gruß Wolfgang

Geschrieben
Hoffentlich kann mir jemand raten oder zumindest Tips geben...

meine Reha (Antrag im Oktober gestellt, Widerspruch dann Anfang November, direkt nach der Ablehnung. Jetzt "endlich" am vergangenen Samstag 9.5. kam dann die Absage über die Widerspruchsstelle.

Nun habe ich bei der Krankenkasse mal nachgefragt, wie es mit einer "offenen Badekur" aussehen würde. Die Krankenkasse sagt, dies würde nicht auf die 4-Jahres-Frist angerechnet...die Rentenversicherung sagt, es würde angerechnet. Die letzten 3 Rehas habe ich immer im Abstand von 2 1/2 Jahren bewilligt bekommen. Zunächst mal: Was stimmt nun? die Aussage der KK oder die der Rentenversicherung?

Zum anderen: Was müßte ich alles für Unterlagen zu einer Klage haben?

Das Gutachten, welches ein Gutachter der Rentenversicherung angefertigt hat, habe ich nie gesehen. Auch habe ich den Eindruck gehabt, der Gutachter kann sich die Beeinträchtigungen durch die Pso nicht recht vorstellen, schon gar nicht im Intimbereich, sprich brennen oder sogar bluten bei den Toilettengängen, und auch die Belastungen der Psyche durch stark offensichtliche befallene Stellen wie Gesicht, Ohren und Hände.

Würde allein das nicht Beachten der psychichen Belastungen ausreichen?

Ich habe keine Lust, die Ablehnung einfach so hinzunehmen..... aber hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg, oder soll ich einfach bald einen neuen Antrag einreichen?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten...

viele Grüße

Hilde

Hallo Hilde,

ob die offene Badekur auch nur alle 4 Jahre bewilligt wird, glaub ich nicht so ganz, denn du zahlst ja fast alles selber. Also nicht empfehlenswert. Um Dir weiteren Streß und jahrelanges prozeßieren zu ersparen würde ich mich an Deiner Stelle akut in eine Reha-Klinik, z.B. Bad Bentheim, Salus Klinik Inzell o.Ä., einweisen lassen. Es kann sein das du dort nur längstens 21 Tage bleiben kannst, aber das nützt Dir sicher mehr und überbrückt die Zeit bis zur nächsten Reha. Die Sozialgerichte haben viel zu tun, deshalb wird ein Verfahren, Ausgang offen, Dir nichts nützen. Verlange aber trotzdem eine Akteneinsicht.

Gruß Anjalara

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Hilde

anjalara hat ja schon einen guten Vorschlag gemacht. Wenn es derzeit so belastend ist, dann sollte dein Doc sicher auf den Vorschlag einer Akuteinweisung eingehen. Das ist klar die schnellste und unkomplizierteste Methode. Akutmaßnahmen sind aber immer zeitlich limitiert. Die Chance von der Akutklinik aus mit deren Hilfe eine anschließende Reha als Verlängerung durchzuboxen erachte ich als erfolgreicher gegenüber dem "Standard-nur-Rehaantrag".

Zu bange wäre ich nicht es gerichtlich durchzubringen. Aber es nervt halt wenn es ewig dauert und dabei vor sich hinjuckt.

Rein zur Info:

Es gibt auch noch den Vorsorgeantrag. Den habe ich gestellt. Er geht an die Kasse. Ist zwar eine freiwillige Leistung der Kasse, aber nicht an die 4-Jahres-Regel gebunden. Ich hatte auch eine Ablehnung, aber brachte meinen Widerspruch durch.

Sei noch gesagt dass du sicherlich sehr stark psychisch leidest, deine Lebensqualität stark eingeschränkt ist und es aufgrund deiner Arbeitszeiten gar nicht möglich ist zur regelmäßigen ambulanten Therapie zu gehen ;);). Das sind gute Argumente :) Sei nicht zu faul, überlege dir was für dich passend sein könnte und schreibe ein detailliertes persönliches Anschreiben, welches du dem Antrag beifügst. Begründe lieber zuviel als zu wenig.

Nen Gruß und mächtig viel Erfolg

Wolfgang

PS: Laut Sozialgesetzbuch ist die 4-Jahresfrist eine Regel die sehr wohl bei medizinischer Notwendigkeit unterschritten werden kann.

bearbeitet von happyman
Geschrieben

Hallo Hilde,

werde mich mit einer Mail bei Dir melden, vielleicht kann ich Dir weiterhelfen.

Nen lieben Gruß

Gitti

Geschrieben
Hallo Hilde,

ob die offene Badekur auch nur alle 4 Jahre bewilligt wird, glaub ich nicht so ganz, denn du zahlst ja fast alles selber. Also nicht empfehlenswert. Um Dir weiteren Streß und jahrelanges prozeßieren zu ersparen würde ich mich an Deiner Stelle akut in eine Reha-Klinik, z.B. Bad Bentheim, Salus Klinik Inzell o.Ä., einweisen lassen. Es kann sein das du dort nur längstens 21 Tage bleiben kannst, aber das nützt Dir sicher mehr und überbrückt die Zeit bis zur nächsten Reha. Die Sozialgerichte haben viel zu tun, deshalb wird ein Verfahren, Ausgang offen, Dir nichts nützen. Verlange aber trotzdem eine Akteneinsicht.

Gruß Anjalara

Hallo Anjalara,

die Krankenkasse sagte mir, die offene Badekur wäre alle 3 Jahre möglich, mir ist es allerdings wichtig, zu erfahren ob diese Badekur sich auf die Wartezeit der 4 Jahre bei der Reha über den Rentenversicherungsträger auswirkt.

Eben das mit dem Streß überlege ich noch, denn davon hab ich die letzten Monate auch so schon genug.

Viele Grüße Hilde

Geschrieben
Hallo Hilde

Auch ich habe seinerzeit gegen eine Ablehnung der Reha

durch meinen Rentenversicherer geklagt - und gewonnen.

Laß dir nix gefallen.

Würde dir empfehlen einen Anwalt zu nehmen.

Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke schön, für die aufmunternden Worte......

ich denke nur, das braucht viel Zeit und Nerven, und ob ich die habe?

Viele Grüße

Geschrieben
Hallo Hilde

anjalara hat ja schon einen guten Vorschlag gemacht. Wenn es derzeit so belastend ist, dann sollte dein Doc sicher auf den Vorschlag einer Akuteinweisung eingehen. Das ist klar die schnellste und unkomplizierteste Methode. Akutmaßnahmen sind aber immer zeitlich limitiert. Die Chance von der Akutklinik aus mit deren Hilfe eine anschließende Reha als Verlängerung durchzuboxen erachte ich als erfolgreicher gegenüber dem "Standard-nur-Rehaantrag".

Zu bange wäre ich nicht es gerichtlich durchzubringen. Aber es nervt halt wenn es ewig dauert und dabei vor sich hinjuckt.

Rein zur Info:

Es gibt auch noch den Vorsorgeantrag. Den habe ich gestellt. Er geht an die Kasse. Ist zwar eine freiwillige Leistung der Kasse, aber nicht an die 4-Jahres-Regel gebunden. Ich hatte auch eine Ablehnung, aber brachte meinen Widerspruch durch.

Sei noch gesagt dass du sicherlich sehr stark psychisch leidest, deine Lebensqualität stark eingeschränkt ist und es aufgrund deiner Arbeitszeiten gar nicht möglich ist zur regelmäßigen ambulanten Therapie zu gehen ;);). Das sind gute Argumente :) Sei nicht zu faul, überlege dir was für dich passend sein könnte und schreibe ein detailliertes persönliches Anschreiben, welches du dem Antrag beifügst. Begründe lieber zuviel als zu wenig.

Nen Gruß und mächtig viel Erfolg

Wolfgang

PS: Laut Sozialgesetzbuch ist die 4-Jahresfrist eine Regel die sehr wohl bei medizinischer Notwendigkeit unterschritten werden kann.

Hallo Happy-Wolfgang,

Nein, zu faul bin ich da bestimmt nicht zu....darf aber noch im Mai 4 weitere Klausuren schreiben...bevor ich dann im Juni schriftl. Prüfung in 4 Fächern mit 3-Stunden-Klausuren meines Lehrgangs habe....

Das Anschreiben dann zu einem Antrag auf Akuteinweisung dazu?

Ist abzusehen, wie lange sich das hinziehen würde?

So... und jetzt noch eben einige Zeilen an Margitta....dann ist schlafenszeit....

Dankeschön... und viele Grüße

Hilde

Geschrieben

Liebe Hilde, es ist nicht ganz leicht auf die Schnelle eine Antwort zu geben. Das Vierjahresintervall kann unterschritten werden, wenn ärztlicherseits eine Notwendigkeit festgestellt wird. M. E. müsste es möglich sein, an das Gutachten der RV heranzukommen.

Wenn es zum Prozess kommt, ist es wichtig einen Anwalt zu finden, der in der Vertretung solcher sozialrechtlichen Angelegenheiten erfahren ist. Irgend einen Anwalt zu nehmen könnte schwierig sein. Die Reha durch die Rentenversicherung kommt immer dann in Frage, wenn es um die Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit geht.

In diesem Bereich müsste die Begründung liegen.

Die Krankenkasse ist v. a. für die Heilung von Krankheiten, aber auch für deren Linderung oder für die Erhaltung des derzeitigen Gesundheitszustandes zuständig. Auch hier müsste die Begründung so beschrieben werden, dass sie ins Raster passt. Die Reha über die Rentenversicherung ist im allgemeinen komfortabler.

Vielleicht hilft Dir das ja ein wenig weiter, hoffe ich jedenfalls. Lass Dich nicht unterkriegen!

Gruß, Kuno

Geschrieben

Hallo Hilde...

Ich würde dir auch eine Akuteinweisung empfehlen..

Das geht schneller, und du hast die ganzen Probleme mit dem Reha Antrag nicht.

Das heisst...du brauchst nur eine Einweisung von deinem Hautarzt für das Krankenhaus.Ich hab das auch schon öfter so gemacht.Und es muss auch nicht sein, dass du schon nach 21 Tagen wieder heimgeschickt wirst.Wenn es medizinisch erforderlich ist, dann werden sie dich evtl. auch länger dabehalten.So war es mal bei mir immer.Ich war schon 4 und auch schon 6 Wochen im KH.

Musst dir ein KH aussuchen...dann dort anrufen, fragen wann ein Bett frei ist, und dir dann dafür die Einweisung mit entsprechender Dringlichkeit von deinem Arzt ausfüllen lassen.

So hab ich das bis jetzt gemacht, und das hat immer geklappt.

Geeignete KH dafür sind: Salus Klinik ,Psorisol Klinik, und ich glaube Bentheim ist auch als KH zugelassen, bin mir da aber nicht sicher.Ich war in Psorisol.Natürlich gibt es auch noch andere, aber die kenn ich nicht so.

Ich wünsche dir, dass du Erfolg hast, und dass dir bald geholfen wird.

lieben Gruß

Geschrieben

Hallo Hilde,

falls Du es heute nicht mehr schaffst an der genannten Stelle anzurufen, ich habe es eben getan. Dein Beitrag im Netz wurde vorher von entsprechender Stelle gelesen.

Die ambulante Reha wird angerechnet. Du solltst im Sept. einen neuen Antrag nachschieben, mit einem ausfühlichem Schreiben Deiner Ärzte bzw. und noch ein zusätzliches persönliches Schreiben ist von Vorteil, welchen Belastungen Du ausgesetzt bist.

Bist Du mit einer Klage durch bist sind ca 15 Monate um.

Oder eben eine Akuteinweißung!

Nen lieben Gruß

Margitta

Geschrieben

Hey,

nicht platt machen lassen.

Sofort nochmals widerspruch einlegen.

du hast das recht von einem facharzt untersucht zu werden.

klage einreichen vor dem sozialgericht,das kostet dich nichts.

kopie zu der beschwerde hinzufügen,da bekommen die das große zittern,weil sie die kosten des verfahrens übernehmen müssen.

günni

Geschrieben

Hey hilde,

Widerspruch einlegen.du hast freies klinikwahlrecht.

schau nach zum thema vom 18.3 von suzanne.

und dann einen facharzt verlangen der dich untersucht,das ist dein recht.

Akkuteinweissung muss dir die krankenkasse zahlen.das ist wie eine einweisung in eine fachklinik.

die krankenkassen haben das bestmöglichste zu tun um die zu helfen. nicht abspeisen lassen.

günni

Geschrieben
Hallo Wolfgang,

danke schön, für die aufmunternden Worte......

ich denke nur, das braucht viel Zeit und Nerven, und ob ich die habe?

Viele Grüße

Hallo Hilde

Zeit und Nerven habe ich damals nicht vergeudet. (vor ca 3 Jahren) Es hat auch keine 15 Monate gedauert, sondert nur 3. Es waren lediglich 2 Termine beim Anwalt erforderlich.

Auch ich war erst akut in einer Klinik, Reha bzw. AHB abgelehnt, Widerspruch auch.

Wenn es dich wirklich so schlimm erwischt hat wie du schreibst, kommst du mit 21 Tagen kaum klar. Dann geht nämlich der ganze Zirkus von vorne los.

Hatte Gutachten aus der Klinik und von meinem Hautarzt. Zusätzlich habe ich meiner Richterin ein paar Bilder von mir zukommen lassen, die in der Klinik aufgenommen worden sind.

Darauf hat die Gegenseite kalte Füße bekommen.

Was aber für mich wichtiger ist: Seitdem sind alle meine Anträge in kürzester Zeit zu meinen Gunsten bewilligt

worden.

Egal welchen Weg du gehst, viel Erfolg

Wolfgang :smile-alt:

Geschrieben

Hallo ihr lieben,

die ihr mir viele gute Tips, Ratschläge und natürlich auch aufmunternde Zeilen gegeben und geschrieben habt und Dir Margitta, du Engel, noch mal ganz besonderen Dank für Deinen Einsatz.

Die letzten Tage habe ich viel darüber nachgedacht, was das richtige ist.

Ich werde mich jetzt erst mal auf meine noch ausstehenden Klausuren konzentrieren, anschließend hoffe ich natürlich auch die schrift. Prüfung meines 2-jährigen Lehrgangs gut zu schaffen. Wenn ich das hinter mir habe, werde ich mich mit meinem Arzt beraten und entweder sehen das ich eine Akuteinweisung bekomme, oder wie von Dir, Margitta, geraten, einen neuen Antrag stellen....und den werde ich dann nötigenfalls auch mit Klage durchzusetzten versuchen.

Nochmals vielen lieben Dank

Hildegard

Geschrieben

Hallo Hilde,

komme gerne frisch aus der Akutklinik Psorisol in Hersbruck.

Meine Pso ( betroffen der ganze Körper von den Zehen bis Kopf ) ist bis auf eine kleine Stelle abgeheilt. ;)

Eine Einweisung kann dir auch ein Hausarzt ausstellen. Bin jetzt schon das 2. mal dort gewesen und immer mit großem Erfolg, besser als jede Reha vorher.

3 Wochen werden von vorn herein genehmigt, was bei mir immer reichte, aber es waren dort auch Patienten die nach den 3 Wochen eine Verlängerung bekommen haben.

Die Klinik entlässt keinen, wenn das Ergebnid nicht zufrieden stellen ist.

Die Klinik ist sehr schön und hat Hotelcharakter.

Schau dir mal ihre HP an und du kannst dir selber ein Bild davon machen.

LG

Regina

Geschrieben

Hallo,

das ist ja ein Interessantes Thema.

Im August 2008 war ich Akut in BB, dort sagte mir die Ärztin: Der Aufenthalt beträgt 14 Tage, also lassen sie uns eine Reha beantragen.

Jetzt fahre ich am 19.05 2009 wieder als Akut nach BB und habe mich im Vorfeld mit meiner Krankenkasse unterhalten, die sagten mir: Der Akutaufenthalt kann auch 4 oder 6 Wochen dauern, wenn er Medizinisch notwendig ist.

Nun bin ich einmal gespannt, was die in BB jetzt machen.

Ein bekannter ist zurzeit in BB und den werfen sie nach 3 Wochen raus, obwohl er noch schlimm aussieht, Reha wurde abgelehnt und er ist auch noch Privatpatient!!!

Ich glaube in BB habe sie ihre eigenen Regeln.

Allen einen schönen Sonntag noch,

Wolle

Geschrieben
Hallo,

das ist ja ein Interessantes Thema.

Im August 2008 war ich Akut in BB, dort sagte mir die Ärztin: Der Aufenthalt beträgt 14 Tage, also lassen sie uns eine Reha beantragen.

Jetzt fahre ich am 19.05 2009 wieder als Akut nach BB und habe mich im Vorfeld mit meiner Krankenkasse unterhalten, die sagten mir: Der Akutaufenthalt kann auch 4 oder 6 Wochen dauern, wenn er Medizinisch notwendig ist.

Nun bin ich einmal gespannt, was die in BB jetzt machen.

Ein bekannter ist zurzeit in BB und den werfen sie nach 3 Wochen raus, obwohl er noch schlimm aussieht, Reha wurde abgelehnt und er ist auch noch Privatpatient!!!

Ich glaube in BB habe sie ihre eigenen Regeln.

Allen einen schönen Sonntag noch,

Wolle

Hallo Wolle,

das mit BB habe ich auch schon gehört, dass sie Patient auch schon mal nach 14 Tagen entlassen, egal wie sie aussehen. :wein

Meine Erfahrung mit der Psorisol ist gut. Ich wurde gefragt bei Ankunft, ob ich Zeit hätte und schon wurden von vornherein 3 Wochen eingeräumt.

Diese reichen bei mir auch immer aus, nur letztes Jahr war ich dort 3 1/2 Wochen.

Eine Bekannte vom letztem Jahr war auch dieses Mal in meiner Zeit dort :) und ich habe mich sehr gefreut sie wieder zusehen.

Sie hat ganz schlimm PSO und Neuro an Händen und Füssen. Sie war schon vor mir da ganze 4 Wochen dort und weil keine große Besserung da war wurde sie laut Arzt am 23.4. entlassen und mit einem neuen Einweisungsschein vom HA am 24.4 mit mir wieder eingewiesen. ;)

Sie musste noch nicht mal ihr Zimmer räumen, da die neue Einweisung noch in der Klinik veranlasst wurde.

Dagegen kann die KK nichts machen und sie wurde mit mir nach weiteren 3 Wochen entlassen.

Ich glaube es hängt nur an den Kliniken, wie diese mitspielen oder wollen. :schweigen

Das ist meine Erfahrung mit der Psorisol. Kann ich nur weiter empfehlen.

Sie setzen sie noch für ihre Patienten ein, wenn auch der größte Teil mit gutem bis sehr gutem Erfolg nach 3 Wochen entlassen wird.

LG Regina :cool:

Geschrieben

Hallo Hilde,

ich war vor kurzem 21 Tage in der Salus-Klinik, die auch für mich einen neuerlichen Reha-Antrag gestellt hatten. Dieser wurde auch bewilligt. Zwar nicht für die Salus-Klinik als Anschlußbehandlung aber zumindest haben sie sich darum gekümmert;)

Der Vorteil (im Moment) in der Salusklinik ist die Sonderaktion ,die dir ein Einzelzimmer ohne Zuschlag und die 10 Euro pro Tag übenehmen zusätzlich die Anreise per Bahn. Das alles geht per einen roten Einweisungsschein von deinem Arzt.

In der Psorisol war ich auch schon mit guten Erfolg. Die hat aber nach meinen Erkenntnissen gerade lange Wartezeiten und bieten dir die Unterkunft nur im Doppelzimmer an. Einzelzimmer nur mit einem Zuschlag von 35 Euro.

Gruß Hartmut

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