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Chronikerregelung verabschiedet


RainerZ

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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo ,was haltet ihr von einer eignen Rubrik Gesundheitsreform ist vielleicht uebersichtlicher oder

Geschrieben

Hallo Leser,

wegen ein wenig Zeitnot im Moment kopiere ich mal "nur" die komplette Meldung von dpa hier hinein:

<zitat>

Trotz Entlastungen für chronisch Kranke und bei der

Praxisgebühr erwartet das Bundesgesundheitsministerium sinkende Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen. Bereits ab April werde es niedrigere Beitragssätze für 23 Millionen der rund 70 Millionen Versicherten geben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitag in Berlin.

Die Spitzen von Ärzten und Krankenkassen hatten am Vorabend zusätzliche Neuregelungen für Praxisgebühren bei der Verordnung von Anti-Baby-Pillen und bei Notfällen vereinbart. Die Kompromisse wurden von Sozialverbänden und Verbraucherschützern als akzeptabel bezeichnet und von Politikern gelobt.

Nach den Beschlüssen sollen Rezepte für die Anti-Baby-Pille ab sofort grundsätzlich für alle Frauen für sechs Monate ausgestellt werden, sofern dies medizinisch möglich ist. Damit müssen die Frauen nur einmal pro Halbjahr die Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Zunächst bis Ende Juni verlängert wurde die so genannte Psychotherapeutenregelung bei der Praxisgebühr. Danach muss beim „nichtärztlichen Psychotherapeuten“ keine zusätzliche Praxisgebühr entrichtet werden, wenn der Patient von einem anderen Arzt überwiesen wurde.

Auch Patienten, die bei derselben Erkrankung häufiger in die Notfallaufnahme müssen, werden entlastet. Bei so genannten planbaren Notfällen wird die Praxisgebühr gar nicht fällig. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Patient auf Anraten eines Arztes den Notdienst aufsucht, etwa um am Wochenende einen Verband wechseln zu lassen.

Zudem wird bei Laboruntersuchungen, die eine Quartalsgrenze überschreiten, keine neue Praxisgebühr fällig. Dies gilt, wenn Blut- oder Gewebeproben kurz vor Quartalsende genommen und erst im neuen Quartal untersucht werden.

Zuvor hatten Ärzte und Kassen sich auf eine Definition „schwerwiegend chronischer Erkrankungen“ geeinigt, bei denen die Zuzahlungen pro Jahr von zwei auf ein Prozent des Bruttoeinkommens halbiert wird.

Als schwer chronisch krank gilt ab sofort, wer in Dauerbehandlung mindestens einmal pro Quartal ärztliche Behandlung braucht und zusätzlich eins von drei Kriterien erfüllt: Mittel- und Schwerpflegebedürftige der Stufen zwei und drei oder Menschen mit einer Behinderung von mindestens 60 Prozent zählen dazu. Als schwer chronisch krank gelten auch Patienten, die nach ärztlicher Einschätzung eine kontinuierliche medizinische Versorgung brauchen, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre.

Kostenerstattung bei Krankentransporten gibt es für Krebskranke in Strahlen- und Chemotherapie, bei einer Dialysebehandlung von Nierenkranken sowie bei schwerer Gehbehinderung oder Blindheit.

(...)

</zitat>

Das heißt, es besteht Hoffnung - für alle, die eine schwere Psoriasis haben, auf jeden Fall aber für diejenigen mit Psoriasis arthritis - eine "dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" ist wohl auf jeden Fall zu erwarten, wenn beide Gruppen ohne Behandlung bleiben würden.

Gruß erstmal

von

Claudia

Geschrieben

Hallo Hartmut,

"Gesundheitspolitik-und bürokratie" wäre ein bischen umfassender für allgemeine Beiträge.

Ansonsten müsste man enventuell schauen, wo man die ganzen Anträge auf irgendwas, was nicht Reha ist, noch unterbringt. Bisher kommt dieser Teil aber in den einzelnen Rubriken ( z.B. Bestrahlung) ganz gut.

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