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Behindertenausweis - was kann man damit anfangen


Rhodesian

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi zusammen,

ich überlege gerade, ob ich denn nicht langsam mal einen Behindertenausweis beantragen soll.
Wer kennt sich aus?
Bekommt man dadurch andere Therapien, z.B. Enbrel und Co. schneller angeboten?
Bekommt der Arbeitgeber noch immer einen Zuschuss, wenn er Behinderte Mitarbeiter hat (mein Freund ist mein Arbeitgeber).
Was für Unterlagen brauche ich für den Antrag?

LG
Tina

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hi Tina,

einen Ausweis bekommst Du erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50%.

Ab 20% GdB bekommst Du mit der Prozentzahl steigend einen Steuerfreibetrag.

Ab 30% GdB gibts es Sonderurlaub 3 Tage, ab 50% 5 Tage.

Ab 50% GdB kommt dann der Ausweis.

Du genießt dann einen besonderen Kündigungsschutz u.s.w.

Mit weniger Prozenten kann man sich beim Arbeitsamt "gleichstellen" lassen.

Dein Arbeitgeber bekommt soweit ich weis keinen Zuschuss. Er braucht eher keine Strafe zu zahlen.

Den Antrag bekommst Du beim Versorgungsamt Deiner Gemeinde.

Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Uwe

Fast vergessen:eine andere Therapie bzw. Medikamente bekommst Du nicht.

Geschrieben

Hallo,

wir hatten diese Diskussion schonmal. Vielleicht gibst Dus mal unter Suchen ein.

Geschrieben

ab einer gewissen Betriebsgröße muß der Arbeitgeber eine Abgabe bezahlen, wenn er keinen "Behinderten" eingestellt hat. Deshalb hab ich unter anderem diese Stelle bekommen mit meiner Behinderung. Allerdings ist die Abgabe nicht sehr hoch und wird lieber in Kauf genommen.

Beim Kündigen gelten besondere Regelungen und man hat 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.

Ansonsten sollte man einfach mal danach googeln.

Gruß Frank

Geschrieben (bearbeitet)

ich überlege gerade, ob ich denn nicht langsam mal einen Behindertenausweis beantragen soll.

Wer kennt sich aus?

Was für Unterlagen brauche ich für den Antrag?

moin moin,

ich habe ausüberlegt *gg* bin gerade bei der beantragung und werde bis zum we den antrag fertig haben und kommende woche verschicken.

hier ein guter link:

http://www.akne-inversa-club.info/schwerbehinderung.htm

(sowas fehlt hier noch bzw. ich habs noch nicht gesehen -vorschlag an claudia: "Der Weg zum Schwerbehindertenausweis" :P)

beantragung:

antrag runterziehen und versuchen auszufüllen und bei fragen hier ganz geziehlt fragen :P

sonnigen gruß - markus

ps: soweit ich informiert bin, erhält ein chef vom jeweiligen "land" hohe zuschüsse bei einstellung als auch bei einem bisher beschäftigten!

bearbeitet von Bremen
Geschrieben
Hi Tina,

einen Ausweis bekommst Du erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50%.

Ab 20% GdB bekommst Du mit der Prozentzahl steigend einen Steuerfreibetrag.

Ab 30% GdB gibts es Sonderurlaub 3 Tage, ab 50% 5 Tage.

Ab 50% GdB kommt dann der Ausweis.

Du genießt dann einen besonderen Kündigungsschutz u.s.w.

Mit weniger Prozenten kann man sich beim Arbeitsamt "gleichstellen" lassen.

Dein Arbeitgeber bekommt soweit ich weis keinen Zuschuss. Er braucht eher keine Strafe zu zahlen.

Den Antrag bekommst Du beim Versorgungsamt Deiner Gemeinde.

Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Uwe

Fast vergessen:eine andere Therapie bzw. Medikamente bekommst Du nicht.

Hallo,

das mir den 3 Tagen bei 30% stimmt nicht.

Es gibt nur die 5 Tage für Schwerbehinderte und schwerbehindert ist man erst ab einem GdB von 50%

http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__125.html

Gruß Manfred

Geschrieben

Hast du einen Behindertenausweiß und mußt Dich Morgen woanders bewerben, bist Du gezwungen diesen vorzulegen.

Hast Du keinen Behindertenausweiß muß Du nichts von Deiner Erkrankung beim Arbeitgeber erwähnen. Besonders zu beachten bei einer neu Bewerbung um einen Arbeiitsplatz.

Falls Du einen relativ festen Job hast , dann ist es eine Überlegung wert.

Der Behinderten Ausweiß kann in jungen Jahren auch ein Nachteil sein.

Hier ist oftmals ne gute Beratung notwendig.

Gruß

Margitta

Geschrieben
Hast du einen Behindertenausweiß und mußt Dich Morgen woanders bewerben, bist Du gezwungen diesen vorzulegen.

Hast Du keinen Behindertenausweiß muß Du nichts von Deiner Erkrankung beim Arbeitgeber erwähnen. Besonders zu beachten bei einer neu Bewerbung um einen Arbeiitsplatz.

Falls Du einen relativ festen Job hast , dann ist es eine Überlegung wert.

Der Behinderten Ausweiß kann in jungen Jahren auch ein Nachteil sein.

Hier ist oftmals ne gute Beratung notwendig.

Gruß

Margitta

Hallo Margitta,

ich finde, hier hast Du absolut Recht......

Mein Dermatologe hat mir mal vor langer Zeit gesagt: Junge Menschen sollen sich, wenn es nicht absolut nötig ist, nicht selbst zum "Behinderten" stempeln lassen, um einen finanziellen Vorteil zu erhalten.

Genau wie Du es beschrieben hast, verbaut man sich u.U. die berufliche Zukunft, vor allen Dingen bei Neueinstellungen.

Soweit ich das weis, reagieren die Versorgungsämter immer empfindlicher auf die Neuanträge.... Sicherlich auch eine Folge der "Antrags - Schwemme"....

Vorsicht... Der Schuss könnte nach hinten losgehen... Aber, das muss jeder selber wissen.

Und... Warum fragen sie nicht: Ich bin zu faul zum lesen..... Bitte beantwortet mir meine Fragen. ist doch bequemer für mich.... Oder ist das auch ne Leseschwäche; vielleicht auch ne Behinderung?

Hardy

Geschrieben

Heutzutage wird es immer schwerer, allein mit Pso eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen. Da muss schon mindestens eine Gelenkbeteiligung mit dabei sein. Aber auch dann werden aktuell selten 50% GdB zugesprochen. Wer es nach zermürbenden Bemühungen, Arztbesuchen, Dokumentierungen etc. dennoch schafft, sollte sich glücklich schätzen.

Jüngeren Betroffenen würde ich es nicht empfehlen, die Schwerbehinderung anzustreben, da man sich die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Prinzip verbaut. Dabei rede ich jetzt nicht von Schwerstbehinderungen mit an Rollstuhl gefesselte Personen und sonst noch von gravierenderen Krankheiten schwer gezeichneter Menschen, sondern von uns PSOlern (so schlimm die Krankheit für die Betroffenen auch ist), die auch hier und dort Schmerzen an Gelenken verspüren.

Interessant wäre so eine GdB ab 50% für ältere Menschen, die so kurz vor der 60 stehen und die Rente in Reichweite haben. In diesen Fällen - da sich die Berufszeit dem Ende entgegen neigt - wäre der Vorteil mit 60 ohne Abzüge (aber natürlich mit reduzierten Leistungen weil weniger Jahre einbezahlt wurde) in die Altersrente wechseln zu können.

Nach meiner Beobachtung helfen Schwerbehindertenausweise im täglichen Leben nur dann noch etwas, wenn bestimmte Merkmale (Erschwernisse) im Ausweis eingetragen sind. Wer sich dafür interessiert, kann dies hier nachlesen.

Geschrieben
Hi Tina,

einen Ausweis bekommst Du erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50%.

Ab 20% GdB bekommst Du mit der Prozentzahl steigend einen Steuerfreibetrag.

Ab 30% GdB gibts es Sonderurlaub 3 Tage, ab 50% 5 Tage.

Ab 50% GdB kommt dann der Ausweis.

Du genießt dann einen besonderen Kündigungsschutz u.s.w.

Mit weniger Prozenten kann man sich beim Arbeitsamt "gleichstellen" lassen.

Dein Arbeitgeber bekommt soweit ich weis keinen Zuschuss. Er braucht eher keine Strafe zu zahlen.

Den Antrag bekommst Du beim Versorgungsamt Deiner Gemeinde.

Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Uwe

Fast vergessen:eine andere Therapie bzw. Medikamente bekommst Du nicht.

Hallo,

einen Steuervorteil gibt es erst ab einen GDB von 25.

Quelle: http://www.pamue.de/Nachteilsausgleiche.htm

Gruß Peter

Geschrieben
Heutzutage wird es immer schwerer, allein mit Pso eine Schwerbehinderung anerkannt zu bekommen. Da muss schon mindestens eine Gelenkbeteiligung mit dabei sein. Aber auch dann werden aktuell selten 50% GdB zugesprochen. Wer es nach zermürbenden Bemühungen, Arztbesuchen, Dokumentierungen etc. dennoch schafft, sollte sich glücklich schätzen.

Jüngeren Betroffenen würde ich es nicht empfehlen, die Schwerbehinderung anzustreben, da man sich die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Prinzip verbaut. Dabei rede ich jetzt nicht von Schwerstbehinderungen mit an Rollstuhl gefesselte Personen und sonst noch von gravierenderen Krankheiten schwer gezeichneter Menschen, sondern von uns PSOlern (so schlimm die Krankheit für die Betroffenen auch ist), die auch hier und dort Schmerzen an Gelenken verspüren.

Interessant wäre so eine GdB ab 50% für ältere Menschen, die so kurz vor der 60 stehen und die Rente in Reichweite haben. In diesen Fällen - da sich die Berufszeit dem Ende entgegen neigt - wäre der Vorteil mit 60 ohne Abzüge (aber natürlich mit reduzierten Leistungen weil weniger Jahre einbezahlt wurde) in die Altersrente wechseln zu können.

Nach meiner Beobachtung helfen Schwerbehindertenausweise im täglichen Leben nur dann noch etwas, wenn bestimmte Merkmale (Erschwernisse) im Ausweis eingetragen sind. Wer sich dafür interessiert, kann dies hier nachlesen.

Hallo,

ein Schwerbehinderter kann mit 63 Jahren in eine ungekürzte Rente gehen wenn er der Antrag nach 2000 gestellt wurde. Sollte es vor 2000 gewessen sein, dann schon mit 60 Jahren. Und dann ist es noch von dem Geburtsjahrgang abhängig.

Du mußt deine Schwerbehinderung nicht zwingent deinem Arbeitgeber angeben. Wenn du natürlich die 5 Tage Zusatzurlaub und die Steuervorteile haben möchtest, dann bleibt dir ja nichts anderes übrig.

Bei einer Bewerbung mußt du es nur mitteilen, wenn in dem Personalfragebogen danach gefragt wird.

Auch bekommst du nicht automatich einen Schwerbehindertenausweis. Wenn du deine Anerkennung als Schwerbehinderter hast, kannst du ihn dann noch beantragen.

Gruß Manfred

Geschrieben
ein Schwerbehinderter kann mit 63 Jahren in eine ungekürzte Rente gehen wenn er der Antrag nach 2000 gestellt wurde. Sollte es vor 2000 gewessen sein, dann schon mit 60 Jahren. Und dann ist es noch von dem Geburtsjahrgang abhängig.

In Bezug auf den Stichtag im Oktober 2000 muss ich Manfred Recht geben (danke für die Ergänzung); aber, nicht selten, wie auch bei mir, ist es möglich, eine rückwirkende Anerkennung zu erreichen... in der Regel dann, wenn die ursächlichen Gründe (Krankheitsbild) schon Jahrzehnte zurücklagen!

Du mußt deine Schwerbehinderung nicht zwingent deinem Arbeitgeber angeben. Wenn du natürlich die 5 Tage Zusatzurlaub und die Steuervorteile haben möchtest, dann bleibt dir ja nichts anderes übrig.

Bei einer Bewerbung mußt du es nur mitteilen, wenn in dem Personalfragebogen danach gefragt wird.

Auch bekommst du nicht automatich einen Schwerbehindertenausweis. Wenn du deine Anerkennung als Schwerbehinderter hast, kannst du ihn dann noch beantragen.

Klar, wer die Vorteile, die mit einer Anerkennung als Schwerbehinderter in Verbindung stehen, nicht nutzen möchte, muss dem AG von sich aus nicht mitteilen, dass er schwerbehindert ist! Aber was soll dann der ganze Aufwand, die Schwerbehinderung zu erreichen, wenn der Nutzen verworfen wird?

Nochmal zum Thema junge Menschen und Schwerbehinderung im Arbeitsleben: Klar ist die Gesetzeslage, dass Schwerbehinderte im Arbeitsleben weder benachteiligt, ausgegrenzt oder sonst wie diskriminiert werden dürfen. Aber mal ehrlich: in der Praxis gibt es immer nichtangreifbare subtile Methoden der AG, einen "unerwünschten" Arbeitnehmer herauszudrängen, ihn kaltzustellen - eben am beruflichen Aufstieg zu behindern und nur das sollten die jungen Menschen bedenken, wenn sie sich auf ihre Schwerbehinderungsanerkennung einlassen.

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