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Beihilfe


TanjaU

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Geschrieben

Hallo Leidensgenossen

Ich habe seit etwa 10 Jahren Psoriasis und möchte nun zum ersten Mal versuchen eine Kur verschrieben zu bekommen.

Ich bin privatversichert und wollte fragen, ob von euch zufällig jemand weiß, ob es bereits einen Fall gab, bei dem der Kuraufenthalt am Toten Meer als "Sanatoriumsaufenthalt" angesehen und die Kosten somit von der Beihilfe übernommen wurden?

Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Liebe Grüße

Tanja

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Tanja,

frag doch einfach mal bei deiner Beihilfestelle nach. Dort müßtest doch auch eine entsprechende Auskunft erhalten.

Geschrieben

Hallo,

ich war schon mehrfach mit "Beihilfe" am Toten Meer. Allerdings bezahlen sie nicht sehr viel. Unterbringung 16 € am Tag beihilfefähig. Bedeutet: 8 € Erstattungsbetrag. Billigster Flug wird erstattet. Vorsicht: Sie wollen einem dann einen Flug mit zwei Zwischenlandungen und einer Dauer von 12 Stunden erstatten, da dieser nur die Hälfte des Linienfluges kostet. Da muss man mit der Beihilfestelle verhandeln. Arztkosten werden erstattet. Sanatorium ist nicht. Alles in allem bezahlt man das meiste selbst. Ist aber je nach Bundesland unterschiedlich. Also muss man sich erst einmal bei seiner Beihilfestelle erkundigen.

Gruß

Frank

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Tja, das ist nicht ganz so einfach... Grds. kennt das Beihilferecht keine "Kur" im klassischen Sinne... Es nennt sich hier "Sanatoriumsbehandlung" und die kann grds. nur im Geltungsbereich des Gesetzbuches komplett bezahlt werden... Aber Gesetze sind dehnbar. Ich kenne einen Polizisten der fährt im Rahmen der "freien Heilfürsorge" öfter mal nach Israel und sein Dienstherr erstattet alles, weil es günstiger kommt als bei uns zwei Wochen in einer Uniklinik "Sanatoriumsbehandlung" durchzuführen... Beihilferecht ist Landesrecht und jede Beihilfeverordnung der Länder sieht ein wenig anders aus. Dann gibt es z.T. auch noch sog. "Durchführungsverordnungen", wo die Auslegung der §§ niedergelegt ist.

Beispiel NRW: §§4;6 und 7 lesen:

http://www.versorgungskassen.de/pages/beihilfen/bvo_nrw.htm#§%202

Am besten ist noch immer der direkte Kostenvergleich... Hole dir ein Angebot incl. Flug nach Israel und spekuliere nach den Preisen für 3 Wochen stationären Klinikaufenthalt und lass dir von einem Dematologen attestieren, dass Israel nach den bisherigen Erfahrungen genauso gut hilft wie der Klinikaufenthalt bei uns... Dann machen die in der Beihilfestelle gerne einen "Aktenvermerk" mit dem Hinweis, dass sie Geld gespart haben...

Dank EU hat sich das Beihilferecht ein wenig geändert. Behandlungen im EU-Ausland sind mittlerweile auch vom Beihilferecht legalisiert. Kannst ja mal chekken, wie gut die in Erdkunde sind *lach*...

Nee, Spaß beiseite: Man ist wirklich auf die Aasbande angewiesen, denn rein rechtlich besteht kein Anspruch auf Israel. Wenn die keine Begründung finden wollen musst du wohl in den sauren Apfel beißen und dir hier in D oder im EU-Ausland etwas suchen...

Dir viel Erfolg !!

Gruss

Jörg

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