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Kündigung


eva0062

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Geschrieben

Hallo

Ich habe heute meine Kündigung :weinvon meiner Zeitfirma erhalten. Ich habe folgende Frage dazu: muss ich beim Amt für Arbeit( als hätten sie zur Zeit Arbeit für uns) angeben, was ich für chronische Krankheiten haben wie die Schuppenflechte?:traurig-alt:

Danke Eva

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Eva,

erstmal Knuddeldrück. Shit das Du Deine Arbeit verloren hast.

Ich würde mal so sagen: Ja.

Bestimmt gibt es ja Fragebogen, die Du ausfüllen mußt, da wird bestimmt die Frage nach chronischen Krankheiten oder Behinderungen gestellt.

Darauf musst Du natürlich ehrlich antworten. Denn: tust Du das nicht, werden Dir evtl. die Bezüge für mindestens 6 Wochen gestrichen.

Bestimmt hast Du ja sichtbare Stellen. Oder?

Solltest Du aufgrund Deiner PSO einen Behinderungsgrad haben, musst Du es auf alle Fälle angeben.

Lieben Gruß und Daumendrück

Christa

Geschrieben

Ich würde es nicht angeben und habe es auch noch nie angegeben, was man angeben muß und sollte ist die ob man einen Behindertenausweis hat. Ansonsten geht die das erst mal gar nichts an. Ich kann mich nicht daran erinnern, das es bei mir anderst war. Ich war allerdings schon immer min. 40% Schwerbeschädigt.

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo guten Abend

Ich habe es angegeben da ich auch Pso an den Händen habe und dadurch ja wohl schlecht in allen Berufen arbeiten kann ...

Ich denke es ist nichts schlimmes dabei es einfach anzugeben..

Schei.... das du deinen job verloren hast ..

Es ist heute schon schwer genug einen neuen Job zu finden ..

Und dann wir noch mit unserer Pso haben es da noch schwerer..

Ich wünsche dir alles gute ...

Mona

Geschrieben
was man angeben muß und sollte ist die ob man einen Behindertenausweis hat.

Moin Frank,

warum hier ein "muß"?

Wie überall kannst du doch auch hier mit der Wahrheit durcheinander kommen?

Solang du keine zusätzlich über den Ausweis erworbenen Rechte einforderst, kann du ihn (den Ausweis) einmotten und vergessen. Keinen interessiert's.

Und wie überall, kommt ein Vertrag zustande, deren Vertragsbestandteile auf Lügen - Betrug besteht, wird er im Nachhinein für nichtig erklärt.

Mann - Frau kann sich drehen wie man will, der Hintern bleibt immer hinten.:D

LG

Siegfried

Geschrieben

Hallo Siegfried,

für Menschen mit Behinderungen gibt es spezielle Sachbearbeiter. War zumindest bei mir so. Hätte ich nämlich einen höheren Behinderungsgrad gehabt, wäre er für mich zuständig gewesen, ich meine ab 50%.

Gruß Frank

Geschrieben

Ich habe es bewusst nicht angegeben. Ich denke nicht dass ein Arbeitgeber einen chronisch kranken nehmen würde.

Geschrieben
Ich habe es bewusst nicht angegeben. Ich denke nicht dass ein Arbeitgeber einen chronisch kranken nehmen würde.

Hallo Gaby,

nur weil man es beim Arbeitsamt angibt, heißt das noch lange nicht, das es auch der Arbeitgeber erfährt.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mich sogar zum Teil deswegen genommen, weil ich eine Behinderung habe. Also das gibt es auch.

Gruß Frank

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