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Wer zahlt nach 6 Wochen???Hilfe


mona31

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Geschrieben

Hallo ich war im Oktober schon mal im Krankenhaus weger der pso.

Jetzt soll ich schon wieder hin , im Oktober waren es fast 5 Wochen..jetzt ein paar monate später sol ich nach BB .

Gestern sagte eine Kollegin zu mir das unser Chef ja dann nicht mehr bezahlen muß ???#

Ich arbeite in einer Fleischerei 108 Std im monat ..

Sie sagte Wenn man in 1 Jahr und 6 monaten mehr als 6 wochen wegen der selben krankheit krank ist bezahlt der Chef nicht mehr ..wo muß ich mich melden ??

Krankenkasse ??

Ich weiß es nicht habt ihr damit erfahrung ??

Vielen dank Mona

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Geschrieben

Hallo Mona,

ich kopiere dir hier mal was rein. Es kommt wohl darauf an, ob du wegen dem selben Krank geschrieben wirst.

2. Leistungen des Arbeitgebers

Sind die oben genannten Voraussetzungen gegeben, ist während der Dauer von sechs Wochen derjenige Betrag fortzuzahlen, den der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung verdient hätte. Die Entgeltfortzahlung beträgt 100 Prozent des Arbeitsentgeltes. Allerdings ist das für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt hiervon ausgenommen.

Erkrankt der Arbeitnehmer mehrmals, entsteht der Anspruch jeweils neu. Beruht die erneute Arbeitsunfähigkeit allerdings auf demselben Grundleiden, ist der Anspruch erst wieder gegeben, wenn der Arbeitnehmer seit der letzten Erkrankung sechs Monate ununterbrochen gearbeitet hat oder wenn im Zeitpunkt der neuen Erkrankung bereits ein Jahr seit dem letzten Fall der Entgeltfortzahlung vergangen ist.

(Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Lohnanspruch/laa08.htm)

Oder siehe hier:

Voraussetzungen [bearbeiten]

Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens vier Wochen bestehen.

Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein, d. h. er muss zur geschuldeten Arbeitsleistung nicht in der Lage sein. So kann beispielsweise eine Heiserkeit bei einer Sängerin, nicht aber bei einer Raumpflegerin eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten.

Die Arbeitsunfähigkeit muss Folge einer Krankheit sein.

Der Arbeitnehmer darf seine auf Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit nicht verschuldet haben, wobei hier ein „grober Verstoß“ gemeint ist. Der eine Erkältung verursachende Spaziergang im Regen reicht beispielsweise nicht aus, der auf Trunkenheit am Steuer zurückzuführende Verkehrsunfall schon. Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 EntgFG gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, solange nicht mindestens sechs Monate seit dem letzten Ausfall wegen der selben Krankheit vergangen sind oder (bei Ausfällen in kürzeren Abständen

[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung]

Nach diesen 6 Wochen bezahlt die Krankenkasse weiter. Allerdings nennt sich das dann wohl Krankengeld. Am besten einfach mal bei deiner Krankenkasse anrufen und nachfragen. Diese sollten es eigentlich wissen.

Gruß Frank

Geschrieben

hallo Frank

Danke dafür schon mal ...

Werde mich Montag gleich mal mit der Krankenkasse in verbindung

setzen und nachfragen ..

Schönes WE noch

Gruß mona

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