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Steuern und Kur


Art_75

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Geschrieben

Servus,

ich habe vor ein paar Tagen in einem Thread gelesen, das man eine Kur bzw. Krankenhausaufenthalt steuerlich gelten machen kann, leider finde ich diese Aussage nicht mehr. Kann mir einer etwas mehr dazu schreiben? Ja, die Suchfunktion habe ich schon bemüht.

Sieht so aus, das ich nach einem heftigen Schub im Oktober 07 mich nach großer Rumzackerei mit meiner Krankenkasse, ich bin Freiberufler, den Klinikaufenthalt im Januar selber bezahlt habe. Bevor ich jetzt meinen Steuerberater damit Quäle, obwohl der ja auch Geld bekommt dafür, wollte ich erst mal hier nachfragen... Ihr wist doch fast alles :-)

Grüße Frank

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Frank,

ich weiß jetzt leider nicht, ob das auch für Freiberufler gilt,

aber guckst du hier (aus Wikipedia):

Außergewöhnliche Belastung

Der Begriff außergewöhnliche Belastung spielt eine Rolle bei der Einkommensteuer.

Der Gesetzgeber will mit der steuermindernden Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen unzumutbare Härten vermeiden.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz)

Beispiele:

  • Krankheitskosten:
    • Arztkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
    • Zuzahlungen auf Medikamente

d. h. du kannst diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung unter außergewöhnlichen Belastungen angeben.

Vielleicht konnte ich dir helfen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Frank,

dabei mußt Du aber Deine zumutbare Belastung berücksichtigen.

siehe da: http://www.steuerthek.de/handbuch/est/aussergewoehnlichebelastungen_zumutbarebelastung.htm

eventuell benötigst du auch noch eine Bestätigung eines Amtsartzes über die

Notwendigkeit der Maßnahme, dass liegt aber im Ermessungsspielraum des Sachbearbeiters

und ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland anderes geregelt.

LG

Birilig

bearbeitet von Birilig
Geschrieben (bearbeitet)

Es muss nicht gleich eine amtsärztliche Bestätigung sein. Ein fachärztliches Attest vom Dermatologen tut es auch. Teilweise reicht sogar der Entlassungsbericht oder ähnliches, der von der Reha-Klinik ausgestellt wurde. Ob fachärztliches Attest oder andere Bestätigungen, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Da Psoriasis aber eine relativ bekannte Krankheit ist (wenn man "Schuppenflechte" dazu schreibt, kennt es jeder), verlangen manche Sachbearbeiter überhaupt keine Bestätigung. Die "Zwangsläufigkeit" der geltend gemachten Aufwendungen muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

Geltend machen kann man sämtliche Kosten, die aufgrund der Krankheit entstanden sind, also z.B. auch die angefallenen Reisekosten (Fahrtkosten, Gepäckversand, etc.). Acht geben muss man bei stationären Aufenthalten, dass die Rechnung ggf. Verpflegungskosten gesondert ausweist, da diese nicht als "außergewöhnlich" gelten (würden ja auch zu Hause anfallen).

Wenn Teile der Kosten durch die Versicherung bezahlt werden, aber immer noch ein Anteil vom Patienten beglichen werden muss (Eigenbeteiligung/Zuzahlungen), genügt es i.d.R., die Abrechnung der Versicherung als Nachweis vorzulegen.

Ob es sich steuerlich auswirkt, hängt in erster Linie davon ab, wieviel zumutbare Eigenbelastung Du hast. Diese wird vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE) ermittelt und reicht von 1 % bis 7 % dieses Betrages (abhängig von der Höhe des GdE, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder).

Übrigens zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen auch selbst bezahlte Medikamente, Salben, Lotionen, sofern die medizinische Wirkung im Vordergrund steht. Bei Shampoos und normalen Hautpflegelotionen ist dies regelmäßig nicht der Fall.

Zuzahlungen von Brillenträgern, Batterien für Hörgeräte etc. sind ebenfalls außergewöhnliche Belastungen.

Am besten ist es also, man sammelt alle in Frage kommenden Rechnungen und zählt sie am Jahresende zusammen. Eigenbeteiligungen, Rechnungen, etc. zusammen ergeben den Betrag der außergewöhnlichen Belastung, und die liegt nicht selten über der zumutbaren Eigenbelastung, wirkt sich also steuerlich aus.

Die außergewöhnliche Belastungen kann jeder Steuerbürger geltend machen, unabhängig davon, ob er Gewerbetreibender, Freiberufler, Nichtselbständiger, Landwirt oder Rentner ist.

Ach ja: Die Regelungen des Einkommensteuergesetzes (hier: § 33 EStG) sind Bundesrecht und damit in allen Bundesländern gleich anzuwenden.

bearbeitet von BNVErnst
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