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Reha dazu bezahlen oder nicht?


Marian

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe Reha beantragt.

Bin jetzt zur Zeit Arbeitslos was muss ich dazu bezahlen? Nach was richtet sich das.

Wer kann mir helfen:ähäm

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Marian,

soweit ich weiß kann man sich von den Zuzahlungen befreien lassen, bei mir ist es schon ne Weile her als ich in der Reha war,den Antrag auf Befreiung hat damals ein Sozialarbeiter in der Klinik mit mir zusammen ausgefüllt und dann an die Rentenversicherung geschickt, ging alles ganz unprobelmatisch,ich wurde dann befreit ( damals alleinerziehend mit 2 Kindern und Halbtags gearbeitet),ist jetzt 7 Jahre her,ich weiß nicht genau ob es das noch gibt. Ruf doch mal an bei deinem Träger der Reha.

Gruß Mone

Geschrieben
Habe Reha beantragt.

Bin jetzt zur Zeit Arbeitslos was muss ich dazu bezahlen? Nach was richtet sich das.

Wer kann mir helfen:ähäm

Hallo Marian,

bis zu deiner persönlichen Grenze von 1% (wenn du als chronisch Krank gilst und dies auch von Arzt bestätigt ist) oder 2%. Danach kannst du dich befreien lassen.

Ich an deiner Stelle würde einfach mal die Krankenkasse anrufen, die wissen das am besten. Auch auf der Homepage der Krankenkassen findet man Infos dazu. An diese Regeln müssen sich ja alle halten.

Hier ist ein Link zu meiner Kasse: https://www.gek.de/angebote/leistungen/basis-leistungen/belastungsgrenze/index.html

Gruß Frank

Geschrieben
Habe Reha beantragt.

Bin jetzt zur Zeit Arbeitslos was muss ich dazu bezahlen? Nach was richtet sich das.

Wer kann mir helfen:ähäm

Hallöchen,

es gibt eine Einkommensgrenze, hat nichts mit den 1% oder 2% zutun, die gelten nur bei Menschen mit Schwerbehinderung oder geringem Einkommen. Allerdings gilt in einigen Fällen das Familien-Einkommen!!!. ALG II-Empfänger sind automatisch befreit.

Da ich nicht weiß wieviel ALGI du bekommst kannn ich nicht sagen, ob du Befreiung bekommen würdest, schau einfach mal im Web nach den Grenzbeträgen nach. Findest du sicher bei google. Ein Tipp: gib es gleich bei der Beantragung an, wenn du befreit bist, denn sonst kommt doch noch vorort eine Rechnung ins Zimmer geflattert.

LG Anjalara

Geschrieben
Hallöchen,

es gibt eine Einkommensgrenze, hat nichts mit den 1% oder 2% zutun, die gelten nur bei Menschen mit Schwerbehinderung oder geringem Einkommen. Allerdings gilt in einigen Fällen das Familien-Einkommen!!!. ALG II-Empfänger sind automatisch befreit.

Da ich nicht weiß wieviel ALGI du bekommst kannn ich nicht sagen, ob du Befreiung bekommen würdest, schau einfach mal im Web nach den Grenzbeträgen nach. Findest du sicher bei google. Ein Tipp: gib es gleich bei der Beantragung an, wenn du befreit bist, denn sonst kommt doch noch vorort eine Rechnung ins Zimmer geflattert.

LG Anjalara

Ich hätte da nur eine Frage, wieso hab ich dann, als ich Hartz4 bekommen habe, bis zu der Grenze dazu zahlen müssen und wurde nicht automatisch befreit?

Gruß Frank

Geschrieben
Ich hätte da nur eine Frage, wieso hab ich dann, als ich Hartz4 bekommen habe, bis zu der Grenze dazu zahlen müssen und wurde nicht automatisch befreit?

Gruß Frank

...keine Ahnung. Ich bekam auch eine Rechnung ins Zimmer, obwohl ich es beim Antrag der RV angegeben hatte. Ich bin dann zum Sozialdienst in BB und die Re. wurde zurückgenommen.

Gruß Anja

Geschrieben
Ich hätte da nur eine Frage, wieso hab ich dann, als ich Hartz4 bekommen habe, bis zu der Grenze dazu zahlen müssen und wurde nicht automatisch befreit?

Gruß Frank

Frabur hat recht, die Prozentregelung gilt für alle... automatisch ist niemand befreit.

Befreien lassen kann man sich von den GEZ Gebühren, aber das geht auch nicht

automatisch.

LG

Birilig

Geschrieben

Hallo zusammen,

noch ein Nachtrag von mir. Dieser Link zu Wikipedia ist auch nicht schlecht und sehr Informativ: http://de.wikipedia.org/wiki/Zuzahlungen.

Ansonsten einfach mal "hartz4 reha zuzahlung" bei google eingeben

Oder bei seiner Krankenkasse anrufen, die beraten einen auch und müßten darüber bescheid wissen.

Gruß Frank

Geschrieben
Frabur hat recht, die Prozentregelung gilt für alle... automatisch ist niemand befreit.

Befreien lassen kann man sich von den GEZ Gebühren, aber das geht auch nicht

automatisch.

LG

Birilig

....ist doch klar das man etwas anmelden oder beantragen muss, vor allen Dingen bei Behörden. Der Höchstsatz bei ALGII ist aber deutlich unter der Grenze. Ich schrieb ja auch, dass ich es der RV gemeldet hatte. GEZ-Befreiung bekommt jeder ALGII-Empfänger durch Beantragung. Auch von der Zuzahlung (Krakas) kann man sich befreien lassen, da gilt wieder die 1 bzw. 2%-Grenze.

Gruß Anja

Geschrieben
....ist doch klar das man etwas anmelden oder beantragen muss, vor allen Dingen bei Behörden. Der Höchstsatz bei ALGII ist aber deutlich unter der Grenze. Ich schrieb ja auch, dass ich es der RV gemeldet hatte. GEZ-Befreiung bekommt jeder ALGII-Empfänger durch Beantragung. Auch von der Zuzahlung (Krakas) kann man sich befreien lassen, da gilt wieder die 1 bzw. 2%-Grenze.

Gruß Anja

Hallo Anja,

was für eine Grenze meinst du?

der Höchstsatz bei HarzIV Empänger die schwerbehindert sind beträgt im Jahr 41,52 € und

muß beantragt werden.... ich denke automatisch geht hier in Deutschland nix.

LG

Birilig

Geschrieben

Ich brauchte bei meiner Reha nix dazu zahlen, obwohl ich einen Minijob hatte, den hatte ich natürlich mit angegeben, und die Sozialarbeiterin dort in der Klinik hat gesagt das man von der Zuzahlung befreit ist solange man einen Minijob hat, bei mehreren sehe das schon anders aus.

Zweitens ist es so das Rehamaßnahmen sehr wohl unter der 1 % und 2 % Reglung fallen, genau wie die Kosten die bei einem evtl.Krankenhausaufenthalt auf jeden zukommen.

Wir hatten dort eine Mutter mit Zwillingen, bei der trat genau das in Kraft, sie hatte schon einige Beläge aus der Apotheke gesammelt, mußte dann anstatt 210 € für die drei Wochen, ich meine nur noch 80€ bezahlen, auf jeden Fall deutlich weniger da ihre Grenze 1% des Familieneinkommens deutlich überschritten hatte

Hoffe das ich ein wenig helfen konnte.

LG

Fußballfan

Geschrieben
Ich brauchte bei meiner Reha nix dazu zahlen, obwohl ich einen Minijob hatte, den hatte ich natürlich mit angegeben, und die Sozialarbeiterin dort in der Klinik hat gesagt das man von der Zuzahlung befreit ist solange man einen Minijob hat, bei mehreren sehe das schon anders aus.

Zweitens ist es so das Rehamaßnahmen sehr wohl unter der 1 % und 2 % Reglung fallen, genau wie die Kosten die bei einem evtl.Krankenhausaufenthalt auf jeden zukommen.

Wir hatten dort eine Mutter mit Zwillingen, bei der trat genau das in Kraft, sie hatte schon einige Beläge aus der Apotheke gesammelt, mußte dann anstatt 210 € für die drei Wochen, ich meine nur noch 80€ bezahlen, auf jeden Fall deutlich weniger da ihre Grenze 1% des Familieneinkommens deutlich überschritten hatte

Hoffe das ich ein wenig helfen konnte.

LG

Fußballfan

Was das ganze nun mit einem Minijob zu tun hat, ist mir ein Rätsel? Die Bedingungen für die Befreiung ist doch für alle gleich.

Ich versteh momentan die Welt nicht mehr so ganz.

Gruß Frank

Geschrieben
Hallo Anja,

was für eine Grenze meinst du?

der Höchstsatz bei HarzIV Empänger die schwerbehindert sind beträgt im Jahr 41,52 € und

muß beantragt werden.... ich denke automatisch geht hier in Deutschland nix.

LG

Birilig

....wer lesen kann ist im Vorteil. Wer bitte hat gesagt das man es nicht beantragen muss!!??

Gruß Anjalara

Geschrieben
Was das ganze nun mit einem Minijob zu tun hat, ist mir ein Rätsel? Die Bedingungen für die Befreiung ist doch für alle gleich.

Ich versteh momentan die Welt nicht mehr so ganz.

Gruß Frank

Naja , Minijob ist ja auch Arbeit, wer arbeitet zahlt ja dazu , eigentlich jedenfalls, nur deshalb hab ich das erwähnt.

Komplett befreit bist du übrigens auch wenn du z.B. als Frau mit Kind zur Reha fährst und kein eigenes Einkommen hast .

Gruß

Andrea

Geschrieben
....ist doch klar das man etwas anmelden oder beantragen muss, vor allen Dingen bei Behörden. Der Höchstsatz bei ALGII ist aber deutlich unter der Grenze.

Gruß Anja

Ich geh mal davon aus das birilig diese Grenze meint.

Womit dann wiederum nicht klar ist warum Frank als bezieher von Hartz4 zahlen mußte.

Ist denn nicht Alg 2 und Hartz 4 dasselbe, mal ganz doof gefragt.

LG

Geschrieben

Hallo Marian,

das Problem habe ich auch gerade.. ich habe vor meinem Krankenhausaufenthalt/ Reha Aufenthalt einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt und die Quittungen der vergangenen Quartale hinzugefügt.. reichte aber nicht..es fehlten 6,24€ bis die Zuzahlungsgrenze ( bei 2% sind das ca. 80€ und bei 1%= chronische krank ca 40€ mit Hartz IV Einkommen) noch nicht erreicht war. Jetzt muss ich also die Rechnung von der Fachklinik erst überweisen, dann den Kontoauszug samt den Belegen nochmal bei der Krankenkasse einreichen und bekomme dann das Geld rückerstattet, samt Befreiung für den Rest des Jahres.

Das geht bei meiner Krankenkasse recht fix.. habe das letztes Jahr nach einem Krhs Aufenthalt auch schon so gemacht.

Wichtig ist, dass Du vorher einen Antrag stellst, in dem Dir Dein Arzt die chronische Erkrankung bescheinigt.

liebe Grüße

Elke

Geschrieben
Ich geh mal davon aus das birilig diese Grenze meint.

Womit dann wiederum nicht klar ist warum Frank als bezieher von Hartz4 zahlen mußte.

Ist denn nicht Alg 2 und Hartz 4 dasselbe, mal ganz doof gefragt.

LG

Doch das ist das selbe, man muß bis zur Zuzahlungsgrenze bezahlen, danach kann man sich befreien lassen und muß nix mehr zahlen. Aber erstmal muß man die 1% oder 2% bezahlt haben. Das war bei mir noch nicht ganz erreicht. Nach dem erreichen der Zuzahlungsgrenze war ich dann auch befreit.

Gruß Frank

Geschrieben

Das will ich doch auch meinen.

Ich hab nur nachgehakt weil Anja schrieb das Alg 2 Bezieher grundsätzlich befreit sind.

Nix für ungut.Wollte auch niemanden verunsichern. ;)

Gruß

Fußballfan

Geschrieben
Hallöchen,

es gibt eine Einkommensgrenze, hat nichts mit den 1% oder 2% zutun, die gelten nur bei Menschen mit Schwerbehinderung oder geringem Einkommen. Allerdings gilt in einigen Fällen das Familien-Einkommen!!!.ALG II-Empfänger sind automatisch befreit

Da ich nicht weiß wieviel ALGI du bekommst kannn ich nicht sagen, ob du Befreiung bekommen würdest, schau einfach mal im Web nach den Grenzbeträgen nach. Findest du sicher bei google. Ein Tipp: gib es gleich bei der Beantragung an, wenn du befreit bist, denn sonst kommt doch noch vorort eine Rechnung ins Zimmer geflattert.

LG Anjalara

Danke Andrea!

ich denke auch..... wer lesen kann ist klar im Vorteil.

LG

Birilig

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