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Pso und Schwerbehinderung - Grad der Behinderung


Winz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Anjalara,RainerZ,Bibi und Winz.

Danke für eure schnellen und hilfreichen Antworten. Ich denke mal, ich werd's versuchen. Schaden kann es ja nichts. Werd wohl auch den Betriebsrat in Sachen Schwerbehinderung zu Rate ziehen.

Liebe Grüße:smile-alt:

Capu

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben
Hallo,

einen Atrag ist es bei der Schwere der Pso allemal wert. Ich habe vergangenes Jahr einfach Verschlecherung beantragt, hatte vorher schon 30 % wegen der Psyche. Dann kam Pso hinzu. O.k. sie haben mir dann nur 40% gegeben, habe dann Widerspruch eingelegt und siehe da, ich bekam 50 %.

Also, stelle den Antrag!! Bringt sehr viele Vorteile.

Gruß

Winz

Welche Vorteile bringt es denn, ich hab nämlich bis jetzt noch keine gefunden.

Ich habe seit letzten August 50 % , befristet, aber bisher habe ich keine Vorteile feststellen können.

Habe auch kein " G " Zeichen obwohl ich manchmal , so wie im Augenblick auch, kaum noch gehen kann.

LG

Fußballfan

Geschrieben
Habe auch kein " G " Zeichen obwohl ich manchmal , so wie im Augenblick auch, kaum noch gehen kann.

Die 50 % bringen nur wenig steuerliche Vorteile. Mein Tipp wäre: Sprich mit deinem Hautarzt dem Rheumatolgen mal darüber, dass du einen Antrag auf Verschlechterung stellen willst und wie sie die Aussichten beurteilen. Die einjährige Frist ist bei dir (fast) abgelaufen, wo du stille halten musst. Ein "G" bringt immerhin schon mal, dass du bei 50 % weniger Kfz-Steuer bezahlen musst oder für 60 Euro im Jahr alle öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb 50 km kostenlos nutzen kannst.

Natürlich kann die Sache auch nach hinten losgehen, dass du dann zurückgestuft wirst. Aber da der GdB eh nur befristet ist, würde ich das Risiko eingehen. So viel hast du ja nicht zu verlieren.

Lieben Gruß

Geschrieben

Hallo Leute,

da fühl ich mich auch irgendwie angesprochen.

Also besondere Aufmerksamkeit für Österreicher (gibts ja ein paar im Forum).

Mir hat man 30% plus 10% für eine andere Erkrankung beim Bundessozialamt zugesprochen, und zwar dauernd.

Interessant ist, dass ich schon viel früher beim Finanzamt vorstellig war. Dort hat man mir nach amtsärztlicher Untersuchung sogar 50% gegeben (wichtig bei der Steuer). Auch das gilt noch immer und auf Dauer.

Finanzamt ist also sehr okay. Die Geschichte mit dem Bundessozialamt sollte man sich überlegen. Ab 50 % gehört man zum geschützten Personenkreis, kann also nicht mehr so einfach entlassen werden usw. Hat man weniger, wirft einen der Chef vielleicht sicherheitshalber gleich hinaus? Einen sonstigen Vorteil habe ich noch nicht erkennen können.

:smile-alt:lg

Geschrieben

Halo Capu

Ich sah genau so schlimm aus nehme Spritzen 15ml MTX und siehe da meine Flechte geht fast von alleine weck bis auf die hässligen Nebenwirkungen wie Kopf weh und Durchfall den Tag nach den Spritzen geht es ganz gut rede mit deinem Arzt. Kinder willst du bestimmt jetzt keine da dürfte es keinen Grund geben ,wegen MTX .Eine Kur steht dir auch zu rede mit deiner Krankenkasse und Dok. Alles gute Marian:smile-alt:

Geschrieben
Hallo Anjalara,RainerZ,Bibi und Winz.

Danke für eure schnellen und hilfreichen Antworten. Ich denke mal, ich werd's versuchen. Schaden kann es ja nichts. Werd wohl auch den Betriebsrat in Sachen Schwerbehinderung zu Rate ziehen.

Liebe Grüße:smile-alt:

Capu

....vorsicht mit dem Betriebsrat, denn der könnte Arbeitgeberfreundlich sein. Noch steht ja nicht fest ob du es erreichst und wenn ja musst du es erst ab 50% wirklich angeben. Evtl. steht es nämlich deiner Karriere im Weg. Habe da so meine Erfahrungen. Ab einer bestimmten Größe der Firma müsst ihr einen Behindertenbeauftragten haben, frage lieber den um Rat oder örtliche Institutionen, wie VdK oder Sozialverband.

Lg Anjalara

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

habe mich gerade durch eure Beiträge gelesen, da mich dieses Thema aktuell auch sehr beschäftigt.2002 habe ich einen GdB von 20% erhalten, aber nicht alleine wegen meiner Pso.

Da sich meine Schuppenflechte erheblich verschlechtert hat (mit Oedembildung usw. - war vor kurzem deswegen erst 4 Wochen arbeitsunfähig und sollte eigentlich auch in eine Klinik), habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt.Dieser ist aber abgelehnt worden.Ich habe inzwischen mit Hilfe des VdK Widerspruch eingelegt bzw. zunächst Fristverlängerung beantragt, da ich lt. Vdk noch eine ärztliche Bescheinigung meiner Ärztin beifügen soll und diese z.Zt. noch in Urlaub ist.Jetzt habe ich aber etwas über "Zusatzblätter" gelesen, auf denen man selbst noch formuliern kann, inwieweit die Pso einen im täglichen Leben einschränkt.Der VdK hat so etwas nicht erwähnt.Daher wäre ich dankbar, wenn mir jemand von euch mitteilen kann, wie ich an solch einen Vordruck gelange.

Es grüßt euch alle

Mensch

Geschrieben
Hallo,

habe mich gerade durch eure Beiträge gelesen, da mich dieses Thema aktuell auch sehr beschäftigt.2002 habe ich einen GdB von 20% erhalten, aber nicht alleine wegen meiner Pso.

Da sich meine Schuppenflechte erheblich verschlechtert hat (mit Oedembildung usw. - war vor kurzem deswegen erst 4 Wochen arbeitsunfähig und sollte eigentlich auch in eine Klinik), habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt.Dieser ist aber abgelehnt worden.Ich habe inzwischen mit Hilfe des VdK Widerspruch eingelegt bzw. zunächst Fristverlängerung beantragt, da ich lt. Vdk noch eine ärztliche Bescheinigung meiner Ärztin beifügen soll und diese z.Zt. noch in Urlaub ist.Jetzt habe ich aber etwas über "Zusatzblätter" gelesen, auf denen man selbst noch formuliern kann, inwieweit die Pso einen im täglichen Leben einschränkt.Der VdK hat so etwas nicht erwähnt.Daher wäre ich dankbar, wenn mir jemand von euch mitteilen kann, wie ich an solch einen Vordruck gelange.

Es grüßt euch alle

Mensch

Dafür gibt es keine Vordrucke.

Ich habe mich einfach an meinen Rechner gesetzt und das ganze mit Word aufgeschrieben.

Diese Blätter habe ich dann dem Antrag beigelegt.

Gruß Manfred G.

Geschrieben

...schließe mich da Manfred an. Also frisch drauf losgetippt. Ansonsten solltest du deine Ärzte auf die Anfrage wg .GdB vorbereiten und sie zu einer schnellen Antwort motivieren.

Auf 30% müsstest du so eigentlich kommen, wenn deine Ärzte den Zustand und die Auswirkungen auf deine Lebensqualität ausführlich darlegen.

LG Anjalara

Geschrieben

Hallo Manfred, hallo anjalara,

danke für eure schnelle Antwort.Also werde ich mich morgen an den PC setzen und ein Schreiben anfertigen.Glaube zwar momentan nicht wirklich, dass das was ich niederschreibe Beachtung findet bzw. mir weiterhilft, aber schaden kann es ja auch nicht.

Liebe Grüße

Mensch

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo,

ich habe mir den Antrag aus den Internet besorgt,

wie schon erwähnt, ausführlich aufschreiben welche Einschrenkungen

vorhanden sind, auch sind Fotos meiner Meinung nach wichtig,

mein Hautarzt sagte, dort sitzen meistens keine Fachleute,

deshalb alles ausführlich schreiben, wenn es schnell gehen soll,

schreiben, das der Arbeitsplatz in Gefahr ist.

PSO +Gelenkbeteiligung

2 Meniskusoperrationen

Beschwerden LWS+HWS

70% unbefristet

Ich hoffe das hilft euch weiter

Gruß

Schuppi1

Geschrieben

Hallo,

zum Thema Schwerbehinderung kann ich Dir nur folgendes sagen: Wenn du jetzt 50 % hast, dann stelle niemals einen Verschlimmerungsantrag, sofern Du vom Krankheitsbild unverändert bleibst. Sobald Du den nämlich stellst, wirst Du gerne auf 30 % reduziert. Mir wurden damals gleich 60 % zugesprochen, nachdem ich der ersten Entscheidung von 30 % widersprochen habe. All die Jahre habe ich immer nur eine Verlängerung bekommen. D. h. Sozialamt, Stempel rein und weitere 5 Jahre. Nun ist der Schein unbefristet gültig. Hätte ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt, wäre ich wieder bei 30 %. Zu deiner Prosiasis:

Ich kenne leider einige, die wirklich schwer krank sind und denen gibt man keine 50 %. Wenn Du aber sehr hiervon betroffen bist, und Du ohne Antrag wieder runter gestuft wirst, dann mußt Du kämpfen. Immer wieder einen Widerspruch einlegen.

Eher in Rente gehen?

Das ist mir neu. Ich kann zwar eher aufhören zu arbeiten, bekomme dann aber bis 67 keine reguläre Rente, sondern eine Schwerbehindertenrente, die minimal ausfällt. Auch zahlst Du dann 7 Jahre nicht mehr ein, so dass Deine Rente auch viel geringer ausfällt. Dies ist das, was ich weiß. Ich hoffe, ich bin richtig informiert.

Gruß

Catwoman

Hallo,

vielen Dank für die Antworten! Mein Bestreben ist, daß ich auf Grund meines Alters hier nichts versäume. Mit min. 50 % kann man so viel ich weiß, mit 60 in Rente gehen.

Daher möchte ich auf jeden Fall die 50 % nicht verlieren. Nachdem ich Pso vulgaris am ganzen Körper habe, möchte ich in ein paar Monaten Antrag auf Verschlechterung stellen.

Danke nochmal und schöne Grüßeaus Bayern

Winz

Geschrieben

Von einer Schwerbehindertenrente hab ich noch nie gehört. Geht man nicht früher in Rente und bekommt keine Abzüge? So habe ich geglaubt, funktioniert das. Es interessiert mich sehr, wie es nun tatsächlich aussieht. Ich habe übrigens nur 40% bekommen. Das bringt mir außer steuerlichen Vergünstigungen gar nichts.:wein

Geschrieben

Soviel ich weiß, kann man mit dem Schwerbehindertenausweiß 50% (ich habe 60%) mit 63 ohne Abzug in Rente gehen.

Das Geburtsjahr ist maßgebend. Mich hatten sie runtergestuft auf 50 &, dann habe ich nach 2 Jahren erneut einen Verschlechterungsantrag gestellt, natürlich nicht unberechtigt.

30 Tage Urlaub, 5 Tage plus durch den Ausweiß mit 50%.

Ich bin" leider" ein Jahr zu spät geboren.;) und muss bis 63 arbeiten.

Gruß

Margitta

Geschrieben

Hallo,

.....

Eher in Rente gehen?

Das ist mir neu. Ich kann zwar eher aufhören zu arbeiten, bekomme dann aber bis 67 keine reguläre Rente, sondern eine Schwerbehindertenrente, die minimal ausfällt. Auch zahlst Du dann 7 Jahre nicht mehr ein, so dass Deine Rente auch viel geringer ausfällt. Dies ist das, was ich weiß. Ich hoffe, ich bin richtig informiert.

...

die Rente heisst "Rente wegen Schwerbehinderung", nicht zu verwechseln mit einer EU-Rente. Sie wird jetzt ab 63 Jahren gezahlt bei einem GdB 50 oder mehr. Da gibt es keine Abzüge! Freilich sind die "fehlenden" Jahre, in denen nichts eingezahlt wurde, nachteilig (aber es sind auf keinen Fall 7 Jahre!). Früher bekam man die Rente wegen Schwerbehinderung bereits mir 60. 2000 haben dann unsere "Volksvertreter" die schrittweise Erhöhung der Grenze auf 63 beschlossen. Da ich 2000 bereits GdB 60 hatte, konnte ich 2002 noch mit 60 Jahren die Rente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Halo Rainer,

ich bin jetzt etwas verunsichert. Hast Du mit 60 die Rente OHNE ABZÜGE bekommen? Mr hat man bei der Rentenberatungsstelle gesagt, ich könne aufgrund meines Geburtsjahres (1954) mit 60 und 8 Monaten die vorzeitige Rente erhalten. Aber mit Abzügen. Weißt Du darüber etwas?

Viele Grüße

Winz

Geschrieben

Hallo Winz,

ich bin jetzt etwas verunsichert. Hast Du mit 60 die Rente OHNE ABZÜGE bekommen?

ja, schrieb ich ja. Da gab es eine Vertrauensschutzregelung für alle, die schon vor dem Nov. 2000 GdB 50 hatten und ein bestimmtes Alter.

Mr hat man bei der Rentenberatungsstelle gesagt, ich könne aufgrund meines Geburtsjahres (1954) mit 60 und 8 Monaten die vorzeitige Rente erhalten. Aber mit Abzügen. Weißt Du darüber etwas?

Viele Grüße

Winz

Da habe ich gerade einen Link gefunden:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11950/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/Alter/alter__Behindert__node.html__nnn=true

Ich denke, dort findest du alles Wichtige. Auch den Grund, warum ich mit 60 ohne Abschläge in Rente gegangen bin.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

das ist schön zu lesen. Ich hatte nämlich mal bei der BfA angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir, dass ich "Baujahr 67" erst mit 67 Jahren die reguläre Rente bekommen würde und vorher halt die Rente wegen Schwerbehinderung. Nun, da ich 60 % Schwerbehinderung habe und das unbefristet, könnte ich, wenn ich wollte, doch wohl schon mit 63 in Rente gehen. Aber bis dahin, wer weiss ob es noch Rente gibt.

Mit den Abzügen meinte ich die Zeit, in der man nicht in die Rentenkasse einzahlt. Insofern ergibt sich auch ein niedriger Rentensatz. Nun, dass was man schreibt, kann schnell anders gedeutet werden. Wollte aber nix falsches erzählen.;)

Dir noch vielen Dank für die Info und ein schönes Wochenende.

Catwoman

Hallo,

die Rente heisst "Rente wegen Schwerbehinderung", nicht zu verwechseln mit einer EU-Rente. Sie wird jetzt ab 63 Jahren gezahlt bei einem GdB 50 oder mehr. Da gibt es keine Abzüge! Freilich sind die "fehlenden" Jahre, in denen nichts eingezahlt wurde, nachteilig (aber es sind auf keinen Fall 7 Jahre!). Früher bekam man die Rente wegen Schwerbehinderung bereits mir 60. 2000 haben dann unsere "Volksvertreter" die schrittweise Erhöhung der Grenze auf 63 beschlossen. Da ich 2000 bereits GdB 60 hatte, konnte ich 2002 noch mit 60 Jahren die Rente wegen Schwerbehinderung in Anspruch nehmen.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Dass die Rente geringer ausfällt, wenn man trotz Schwerbehinderung mit 63 in die Rente geht, leuchtet mir jetzt ein. Darüber hab ich noch gar nicht nachgedacht! Bisher kommt das für mich sowieso noch nicht in Frage!

Aber vielen Dank für die Info!

Gruß Nettie

Geschrieben

Hallo catwoman,

Hallo Rainer,

das ist schön zu lesen. Ich hatte nämlich mal bei der BfA angerufen und nachgefragt. Dort sagte man mir, dass ich "Baujahr 67" erst mit 67 Jahren die reguläre Rente bekommen würde und vorher halt die Rente wegen Schwerbehinderung. Nun, da ich 60 % Schwerbehinderung habe und das unbefristet, könnte ich, wenn ich wollte, doch wohl schon mit 63 in Rente gehen.

du hast den Link, den ich eingestellt hatte, nicht richtig interpretiert.

Da steht:

Sind Sie in der Zeit vom 1.1.1952 bis 31.12.1963 geboren, wird für Sie die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben.

Das dürfte dann für dich zutreffen, diese ganze "Anheberei" des Eintrittsalters ist eine Frage des Geburtsjahrganges und des Zeitpunktes, wann du mindestens GdB 50 bekommen hast.

Aber über Rente mit 67 wird ja gerade wieder diskutiert (abschaffen oder nicht)

Gruß

Rainer

PS: In meinem ersten Posting hatte ich die 63 zu sehr auf mich bezogen, es hat sich also schon wieder geändert! Sorry für das Missverständnis!

Geschrieben

Ich glaube nicht, dass die Rente mit 67 abgeschafft wird. Das ist finanziell gar nicht mehr anders zu machen. Die Töpfe sind leer, die Menschen werden deutlich älter und bleiben dank der Medizin auch länger gesund und arbeitsfähig. Allerdings finde ich es z.B. unerträglich in meinem Beruf bis 67 zu arbeiten. Dann muss ich eben Abschläge in Kauf nehmen, wenn ich früher gehe. Es ist einfach kein Geld da. Mein Gehalt wird jetzt schon Jahr für Jahr von den steigenden Schulden bezahlt.

Geschrieben

Danke Rainer,

komme aber leider mit der Tabelle nicht genau zurecht. Kann ich nun mit 60 oder mit 60 und acht Monaten vorzeitig in Rente gehen?

Grüße

Winz

Geschrieben

Hallo Winz,

....

komme aber leider mit der Tabelle nicht genau zurecht. Kann ich nun mit 60 oder mit 60 und acht Monaten vorzeitig in Rente gehen?

da du Baujaht 1954 bist, kannst du nach meiner Interpretation der Tabelle mit 60 + 8 Monaten "vorzeitig" in Rente gehen. Dann hast du aber den Abschlag von 10.8% hinzunehmen. Mit 63 + 8 Monaten kannst du dann abschlagsfrei die Rente wegen Schwerbehinderung erhalten.

Gruß

Rainer

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