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Gleichstellung


Carlo

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Geschrieben

Hallo,

hab da mal eine Frage:

Wenn man einen Behinderungsgrad von 30% hat bringt es da Vorteile einen Gleichstellungsantrag zu stellen ?

Bzw. welche Vorteile hätte man durch diese Gleichstellung ?

Gruß Carlo

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Carlo,

wenn du eine Gleichstellung hast, kannst du das an der Steuererklärung geltend machen, auch stehen dir mehr Urlaubstage zu und du bist schwerer zu kündigen.

Der Nachteil ist, man wird nicht so gerne eingestellt.

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo Frank,

nach meinem Kenntnisstand liegst du stark daneben mit deinen Ratschlägen.

wenn du eine Gleichstellung hast, kannst du das an der Steuererklärung geltend machen,!

dies hat mit Gleichstellung überhaupt nichts zu tun. Behinderte ab GdB 25 haben unter bestimmten Umständen Pauschbeträge bei der Steuer. Siehe z.B.hier

auch stehen dir mehr Urlaubstage zu

Ebenfalls falsch. Mehr Urlaubstage gibt es nur für Schwerbehinderte (ab GdB 50), nicht für Gleichgestellte.

und du bist schwerer zu kündigen.

Richtig. Zu beantragen ist die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Siehe z.B. hier. Da steht auch, dass sich eine Gleichstellung nicht auf den Urlaub auswirkt.

Vielleicht sollte man zur Klarstellung noch hinzufügen:

GdB unter 50 ---> hierbei handelt es sich um einen Behinderten.

GdB ab 50 ----> hierbei handelt es sich um einen Schwerbehinderten, erst dann gibt es auch einen Ausweis.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Hallo Frank,

nach meinem Kenntnisstand liegst du stark daneben mit deinen Ratschlägen.

dies hat mit Gleichstellung überhaupt nichts zu tun. Behinderte ab GdB 25 haben unter bestimmten Umständen Pauschbeträge bei der Steuer. Siehe z.B.hier

Ebenfalls falsch. Mehr Urlaubstage gibt es nur für Schwerbehinderte (ab GdB 50), nicht für Gleichgestellte.

Richtig. Zu beantragen ist die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit. Siehe z.B. hier. Da steht auch, dass sich eine Gleichstellung nicht auf den Urlaub auswirkt.

Vielleicht sollte man zur Klarstellung noch hinzufügen:

GdB unter 50 ---> hierbei handelt es sich um einen Behinderten.

GdB ab 50 ----> hierbei handelt es sich um einen Schwerbehinderten, erst dann gibt es auch einen Ausweis.

Gruß

Rainer

Hallo Rainer,

evtl. hätte ich besser schreiben sollen, er kann dann bei der Steuer 50% geltend machen und nicht nur 30%. Das dies dann selbstverständlich ist, davon ging ich mal aus. Das man nicht auch schon unter 50% Behinderung etwas von der Steuer absetzen kann, habe ich so auch nie gesagt.

Das mit den Urlaubstagen wurde mir mal anderst erzählt und entspricht allso meinem Kenntnisstand bis heute. Da bist du besser informiert wie ich. Aber man lernt ja nie aus.

Gruß Frank

Geschrieben

Die Gleichstellung ist dann wichtig wenn du evt. von einer Kündigung betroffen bist.

Damit hast du dann den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter.

Die Gleichstellung geht aber auch erst ab einem Gdb 30%.

Urlaub, Steuer usw. hast du ab einem Gdb von 50%

Gruß Manfred

Geschrieben
Die Gleichstellung ist dann wichtig wenn du evt. von einer Kündigung betroffen bist.

Damit hast du dann den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter.

Die Gleichstellung geht aber auch erst ab einem Gdb 30%.

Urlaub, Steuer usw. hast du ab einem Gdb von 50%

Gruß Manfred

Hallo Manfred,

ich hatte bisher weniger als 50% und konnte dies sehr wohl bei der Steuer geltend machen. Seit 2006 habe ich durch eine Erhöhung 50%.

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo Frank,

die Zitate hatte ich eingefügt, damit sie gelesen werden!

evtl. hätte ich besser schreiben sollen, er kann dann bei der Steuer 50% geltend machen und nicht nur 30%. Das dies dann selbstverständlich ist, davon ging ich mal aus. Das man nicht auch schon unter 50% Behinderung etwas von der Steuer absetzen kann, habe ich so auch nie gesagt.

ist doch schon wieder totaler Quatsch. Aber den Link hast du offenbar ignoriert. Dort steht klar drin, dass ab GdB 25 bereits ein Steuerpauschbetrag möglich ist!

Das mit den Urlaubstagen wurde mir mal anderst erzählt und entspricht allso meinem Kenntnisstand bis heute. Da bist du besser informiert wie ich. Aber man lernt ja nie aus.

Besser informiert? Nach deinem hier verbreiteten Falschwissen habe ich im Internet gesucht und deshalb den Link eingefügt. Also: Lesen bildet!

Andererseits widerspichst du dich bzgl. des Steuern in deinem Beitrag an Manfred und selbigen an mich!

Sorry, dass ich so deutlich werden musste

Rainer

@ Manfred G. Zu den Steuerpauschbeträgen siehe den Link in meinem Beitrag!

Geschrieben

Hallo

Vorteile von der Gleichstellung sind wenn du deinen Arbeitsplatz, auf Grund deiner Erkrankung, im selben Betrieb, wechseln musst und weniger verdienst, bekommst du einen Ausgleich bezahlt. Natürlich Kündigungsschutz.

Es bedeutet, du bist einen Schwerbehinderten gleichgestellt.

Gruß Feuerengel

Geschrieben

Hallo,

wow ... :) danke für die Info's und die guten Links.

Gruß Carlo

Geschrieben
Hallo Carlo,

wenn du eine Gleichstellung hast, kannst du das an der Steuererklärung geltend machen, auch stehen dir mehr Urlaubstage zu und du bist schwerer zu kündigen.

Der Nachteil ist, man wird nicht so gerne eingestellt.

Gruß Frank

...sorry aber das stimmt nicht ganz. Die Gleichstellung hat nur steuerliche Vorteile. Man gilt erst mit 50% als Schwerbehindert und hat Anspruch auf 5 Tage zusätzlichen bezahlten Urlaub. Man ist unter 50% auch nicht unbedingt schwerer kündbar, aber der Behindertenbeauftragte muss bei Kündigung beratend hinzugezogen werden.

LG Anjalara

Geschrieben

Hallo,

...sorry aber das stimmt nicht ganz. Die Gleichstellung hat nur steuerliche Vorteile.....

ich frage mich ernsthaft, was du unter Gleichstellung verstehst!

Nachdem ich nun mehrfach auf die von mir zitierten Links hingewiesen habe, geb ichs langsam auf. Wenigstens Carlo haben die Links etwas geholfen.

Rainer

Geschrieben
Hallo,

Wenigstens Carlo haben die Links etwas geholfen.

:) Stimmt ist wirklich gut, sachliche Links und fundierte Fakten zu einem Thema ist eine der tollen Dinge in einem Forum.

Nochmal vielen Dank !

Gruß Carlo

Geschrieben
Hallo,

ich frage mich ernsthaft, was du unter Gleichstellung verstehst!

Nachdem ich nun mehrfach auf die von mir zitierten Links hingewiesen habe, geb ichs langsam auf. Wenigstens Carlo haben die Links etwas geholfen.

Rainer

.......steuerlich-Steuererklärung. Wo ist das Problem? und leider gibt es auch noch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Sei doch nicht so genervt, dieser Dialog hier lebt doch von verschiedenen Beiträgen, leider auch manchmal von falschen Interpretationen.

Gruß Anja

Geschrieben
Hallo Frank,

die Zitate hatte ich eingefügt, damit sie gelesen werden!

ist doch schon wieder totaler Quatsch. Aber den Link hast du offenbar ignoriert. Dort steht klar drin, dass ab GdB 25 bereits ein Steuerpauschbetrag möglich ist!

Besser informiert? Nach deinem hier verbreiteten Falschwissen habe ich im Internet gesucht und deshalb den Link eingefügt. Also: Lesen bildet!

Andererseits widerspichst du dich bzgl. des Steuern in deinem Beitrag an Manfred und selbigen an mich!

Sorry, dass ich so deutlich werden musste

Rainer

@ Manfred G. Zu den Steuerpauschbeträgen siehe den Link in meinem Beitrag!

Hallo Rainer,

auch ich muß mal deutlich werden. Wenn mir jemand sagt, das man bei einer Gleichstellung auch mehr Urlaubstage hat, so glaube ich das jemandem erstmal. Zumal diese Person eigentlich normalerweie weiß wovon sie Redet. Ich habe es einfach nicht nachgeprüft, weil ich auf eine Gleichstellung verzichtet habe. Und wenn jemand schon sagt, das er falsch liegt und noch dazu schreibt, wie er zu dieser Meinung kommt, so denke ich das man dies auch mal mit einer Korrektur belassen können und nicht weiter darauf rum hacken.

Und ich habe deinen Link wohl gelesen und auch das mit den 25%. Nur ich habe 30% und habe diese bei der Steuer geltend gemacht. Entschuldige bitte also vielmals das ich die 5 % unterschlagen habe, die ich nicht hatte.

Gruß Frank

Geschrieben

...die Links sind wirklich gut, danke. Es hat sich doch vieles verändert seit meiner Beantragung. Ob man die 30% wirklich beim AG angibt, sollte gut überlegt werden, wie im Link beschrieben. Ich hatte auch einen Moment überlegt, bei meiner Einstellung vor kurzem, ob ich den GdB angebe, aber als dann der Personalbogen vor mir lag siegte die Vernunft. Verschweigen könnte ja Kündigung zur Folge haben, ob ich die 5 Tage Urlaub noch abfordere muss ich mir noch überlegen, denn die Perso ist ausgegliedert und in meiner Abteilung hat es niemanden interessiert oder wahrgenommen. Jetzt in der Probezeit ist mir das aber ganz recht und die Betriebsärztin weiß auch Bescheid. Leider hatte ich noch keine Zeit den Betriebsrat und den Behindertenbeauftragten zu kontaktieren, denn ich möchte die "Geflogenheiten" des Arbeitgebers kennen lernen. Man sieht es ist ein heikles Thema.

LG an alle Anja

Geschrieben

Hallo,

habe mal den richtigen Text rausgesucht:

Einkommen- und Lohnsteuer: Behinderten und insbesondere schwerbehinderten Menschen wird bei der Einkommen- und Lohnsteuer ein Pauschbetrag wegen der Behinderung eingeräumt. Der Pauschbetrag wird durch die ausstellende Gemeinde in der Lohnsteuerkarte eingetragen. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 25, aber unter 50 wird der Pauschbetrag nur gewährt, wenn die Behinderung

die körperliche Beweglichkeit dauernd beeinträchtigt (z.B. auch als Folge innerer Krankheiten, einer Seh- oder Hörschädigung) oder

durch eine typische Berufskrankheit hervorgerufen wird oder

zum Bezug einer Rente berechtigt.

Höhe des Pauschbetrages (pro Jahr)

Stufe 1 / GdB 25 - 30: 310 Euro

Stufe 2 / GdB 35 - 40: 430 Euro

Stufe 3 / GdB 45 - 50: 570 Euro

Stufe 4 / GdB 55 - 60: 720 Euro

Stufe 5 / GdB 65 - 70: 890 Euro

Stufe 6 / GdB 75 - 80: 1.060 Euro

Stufe 7 / GdB 85 - 90: 1.230 Euro

Stufe 8 / GdB 95 - 100: 1.420 Euro

Wenn in einem Personalbogen nicht ausdrücklich nach der Schwerbehinderung gefragt wird, muß sie nicht unbedingt angegeben werden.

Will man aber den Zusatzurlaub und den Kündigungsschutz kommt man natürlich nicht umher es bekannt zu geben.

Gruß Manfred

Geschrieben

Hallo an alle Mitdiskutierer,

mir geht es bei solch offenbar heiklen Themen darum, dass nicht Hilfesuchende in die Irre geführt werden. In Deutschland gibt es Gesetze (hier zum Beispiel SGBIX und EStG), da hilft kein Glaube.

@Frank: Bei dir entschuldige ich mich in aller Form, diesen Satz

Das man nicht auch schon unter 50% Behinderung etwas von der Steuer absetzen kann, habe ich so auch nie gesagt.

habe ich falsch gelesen!

@Anjalara: Zwischen "steuerlich" und "Steuererklärung" sehe ich kein Problem. Aber die Gleichstellung hat mit Steuervergünstigungen nichts zu tun!

Gruß

Rainer

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo RainerZ,

warum finde ich in Deinen "Texten" hier keine nützlichen Links? Würden mich auch mal interessieren.

Danke im Voraus und viele Grüße

lynixi

Geschrieben

Hallo lynixi,

....warum finde ich in Deinen "Texten" hier keine nützlichen Links? ..

dann schau mal in Beitrag #3 in diesem thread!.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo zusammen,

die Beiträge habe ich nun alle gelesen und möchte aus meiner eigenen Erfahrung hierzu kurz berichten (vorweg, Rainer ist derjenige, der hier wirklich durchblickt): Ich bekam vor ca. 3 Jahren 30 GdB zugeschrieben. Dies ist die Voraussetzung, daß man einen Gleichstellungsantrag stellen kann. Aber........ dem muß der Arbeitgeber zustimmen. So mußte mein Chef den Antrag unterschreiben. Dies wird wohl der schwierigste Teil der Aktion. Denn: man hat tatsächlich einen wesentlich verbesserten Kündigungsschutz. Soll heissen, der Chef hat Dich an der Backe! Sollte also eine Kündigung anstehen (außer man hat sich natürlich etwas zu schulden kommen lassen) muß ein Gremium angeschrieben werden, welches darüber entscheidet. Nachdem dieses Gremium jedoch bemüht ist, Arbeitsplätze zu erhalten, wird dies wohl zu 99% zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfallen. Für mich war der Schritt wichtig, da ich in einem Alter bin, in dem man nicht so leicht neue Arbeit bekommt. Mehr Urlaubstage gibt es bei 30 %nicht. Einen steuerlichen Vorteil sehr wohl. Weiß allerdings die genaue Höhe des Freibetrages nicht. Nun bekam ich rückwirkend zum September 2007 50 GdB. Nun greift der volle Kündigungsschutz und ich bekomme auch 5 Tage mehr Urlaub. Ebenso steigt der Freibetrag.

An Rainer: Ich hoffe, ich konnte Dich bei der Klarstellung hierzu unterstützen.

In diesem Sinne

schöne Grüße an alle

Winz

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