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Behindertenschein?


Omenkind

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Geschrieben

Moin miteinander,

Hab da mal eine frage. Meine Mutter hat letztens im Inet recherchiert und mir erzählt das man bei Schuppenflechte sich einen Behindertenschein holen kann. Meine Fragen sind jetzt, ist das sinnvoll? Was bringt einem das genau? Hat einer schon einen oder weiß jemand zumindest darüber bescheid?

Lg Omen

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Omenkind,

einen "Behindertenschein holen" ist so nicht ganz richtig. Du hast die Möglichkeit beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung kurz GdB zu stellen. Dazu solltest du dann auch entsprechende Unterlagen einreichen, bzw. deine Ärzte und Krankheiten angeben.

Ich habe, nachdem bei mir Ende letzten Jahres neben meiner Pso. Vulgaris auch eine PSA diagnostiziert wurde, einen entsprechenden Antrag gestellt( 6.12.2007 ). Paralell dazu habe ich meine behandelnden Ärzte ( Hautarzt, Hausarzt und Rheumatologe ebenso wie die Klinik Borkum Riff ( Reha 2005 und 2007 ) von der Antragstellung unterrichtet. Das zuständige Amt, hat dann allerdings nicht direkt mit den Ärzten Kontakt aufgenommen, sondern mich aufgefordert entsprechende Arztberichte und Diagnosen einzureichen. Nachdem ich die entsprechenden Unterlagen in der ersten KW 2008 nachgereicht habe, wurde mir bereits am 22. Januar mitgeteilt, dass der Grad meiner Behinderung mit 50 % festgesetzt wird und ich habe einen entsprechenden Behindertenausweis erhalten.

Behinderte haben neben dem Nachteil ihrer Behinderung aus eben diesem Grund sogenannte Nachteilsausgleiche. ( Eine Behinderung ist sicher kein Vorteil )

Als erstes sei hier der Kündigungsschutz genannt. Neben einem, je nach GdB und eventuellem Zusatz ( G, B usw. ) unterschiedlich hohen Steuerfreibetrag und 1 Woche Schwerbehindertenurlaub, erhalten Behinderte bei Eintritten und oder Veranstaltung häufig günstigerere Angebote.

Die Aufzählung ist sicher nicht vollkommen und abschließend, aber ich hoffe für den Anfang die wichtigsten Fragen beantwortet zu haben.

LG Martin

Geschrieben

Mit den Ausweisen kenne ich mich nicht aus, ich denke aber, dass man "nur" mit PSO keinen bekommt oder? Wenn ich dran denke, frage ich mal am Freitag bei meinem Hautarzt nach, ob der was weiß.

So ein Ausweis hat bestimmt Vor- und Nachteile.

Vorteile: mehr Urlaub, z.T. vergünstigte Eintritte usw.

Nachteil: ich kann mir gut vorstellen, dass ein Arbeitgeber erfreut ist, wenn jemand in seiner Bewerbung drin stehen hat, dass er einen Behindertenausweis hat, der AG hat dadurch ja auch einige Nachteile.

Andererseits weiß ich nicht, ob man das angeben muss.

Geschrieben
Mit den Ausweisen kenne ich mich nicht aus, ich denke aber, dass man "nur" mit PSO keinen bekommt oder? Wenn ich dran denke, frage ich mal am Freitag bei meinem Hautarzt nach, ob der was weiß.

So ein Ausweis hat bestimmt Vor- und Nachteile.

Vorteile: mehr Urlaub, z.T. vergünstigte Eintritte usw.

Nachteil: ich kann mir gut vorstellen, dass ein Arbeitgeber erfreut ist, wenn jemand in seiner Bewerbung drin stehen hat, dass er einen Behindertenausweis hat, der AG hat dadurch ja auch einige Nachteile.

Andererseits weiß ich nicht, ob man das angeben muss.

Hallo,

genau so ist es in Österreich auch.

Ich hab auch einen (Einschränkung 70 %) und mir bringt er mehr Vor- als

Nachteile. Zum Beispiel zahle ich keine motorbezogene Versicherungssteuer

beim Auto (usw. usw.).

Damit man diesen Ausweis bekommt, muß man sich in Österreich einer

Untersuchung beim Bundessozialamt unterziehen. Danach erfolgt die Einstufung.

@ Sternenfee: In Österreich ist es so daß man bei einem Vorstellungsgespräch

dies angeben muss. Das ist für den Arbeitgeber enorm wichtig.

Einen schönen Faschingsdienstag noch

Burli

Geschrieben

hm hört sich alles interessant an. ich werd mich mal mit meiner ärztin beraten wenn ich aus der kur zurück bin. vielen dank für die antworten. jetzt bin ich schon mal schlauer.;)

Geschrieben

Hallo Omenkind,

als ich in BB zur Akutbehdlg. mit anschließender Reha war, hat die dortige Sozialabt. das in die Hand genommen. Ich brauchte mich nicht mit allen Ärzten in Verbindung setzen. Vllt. gibt es ja in der Tomesa auch eine Sozialabt.. Ein 1/4 Jahr später habe ich die Einstufung mit 30 % bekommen. Ich mußte das aber dem Arbeitgeber mittteilen (kann z. B. berücksichtigt werden, wenn die Firma einen Sozialplan aufstellen muß) und dem Finanzamt (für den Lohnsteuerjahresausgleich). Sonst hat es bei mir noch keine großen Auswirkungen.

Aber man wird ja hoffentlich noch älter, dann wird das dazukommende Leiden dazugerechnet.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

LG Marion

Geschrieben

Hallo,

wir haben schon mal recht ausführlich über den Ausweis geschrieben.

Gebt es doch mal bei Suchen ein.

(Ich habe jetzt 100%.)

Man sollte sich nicht sofort mit der Einstufung zufrieden geben, wenn man denkt, dass man zu niedrig eingestuft wurde.

Ich bin mit zunehmenden Krankheiten immer höher eingestuft worden, aber oft nur nach meinem Wiederspruch. Dann wurde nochmals recherchiert und jedesmal höher gestuft.

Geschrieben
Hallo,

wir haben schon mal recht ausführlich über den Ausweis geschrieben.

Gebt es doch mal bei Suchen ein.

(Ich habe jetzt 100%.)

Man sollte sich nicht sofort mit der Einstufung zufrieden geben, wenn man denkt, dass man zu niedrig eingestuft wurde.

Ich bin mit zunehmenden Krankheiten immer höher eingestuft worden, aber oft nur nach meinem Wiederspruch. Dann wurde nochmals recherchiert und jedesmal höher gestuft.

ja das hat hier auch eine gesagt. beim ersten mal wollten die ihr 30% geben und nachdem wiederspruch 50%. hm ich werd mal anch dem anderen thema suchen.

@marion

gute idee werde gleich morgen mal nachfragen.

Geschrieben

Hallo !

Als ich noch berufstätig war (bin jetzt Hausfrau und Mutter) hatte ich auch einen "Schwerbehindertenausweis".

Die Beantragung war so wie RoDi es beschrieben hatte. Es wurden mir seinerzeit 30 % zugesprochen. Da meine PSO verschlimmer wurde stellte ich einen Verschlimmerungsantrag. Dieser wurde mir dann auch bewilligt und ich bekam 50 % NUR wegen der PSO.

Die Vorteile sind natürlich - wie schon von RoDi geschrieben - der Kündigungsschutz. Außerdem beinhaltet der "Schein" einen Steuerpauschbetrag (Höhe weiß ich nicht mehr). Entweder kann man den beim Steuerausgleich am Ende des Jahres geltend machen oder man läßt es sich auf der Steuerkarte eintragen. Der Pauschbetrag wird dann durch 12 geteilt und direkt vom Monatsgehalt abgezogen. D.h. man versteuert nicht das volle Gehalt sondern das um den Pauschbetrag reduzierte.

Viele Grüße - Alien

Geschrieben

wäre es nicht intelligenter bei steuererklärung das anzugeben?

Geschrieben

Hallo Omenkind,

das ist eigentlich gehopst wie gesprungen - der Pauschbetrag ist fest.

Bei der Steuererklärung hast aber dem Staat 1 Jahr lang ein Darlehen gegeben.

Läßt Du Dein Gehalt zum den entsprechenden Teil reduzieren, bezahlst Du weniger Steuern !

Euro 1000,- Gehalt minus Euro 100,- Pauschbetrag anteilig = Euro 900,- die dann versteuert werden.

Gruß - Alien

Geschrieben

Hallo,

Die Sache mit dem Behindertenschein muss man sich gut überlegen. Wenn man einen Job und Arbeitgeber hat, der einem gefällt, dann ist die Sache positiv.

Sollte man aber mit Behindertenausweis , die Stelle wechseln wollen, dann wirds kritisch.

Die Personalabteilungen wollen fast nie Leute einstellen, die einen derartigen Ausweis haben. Die Gründe sind ua Kündigungsschutz, verlängerter Urlaub usw.

Leider sind die Ausgleichsausgaben, die die Firmen für nicht eingehaltene Schwerbeschädigten Stellen zahlen müssen, immer noch so niedrig, dass fast keine Firma diese Vorgaben erfüllt.

Glaubt mir, ich weiss wovon ich rede................................

Geschrieben
Hallo,

Die Sache mit dem Behindertenschein muss man sich gut überlegen. Wenn man einen Job und Arbeitgeber hat, der einem gefällt, dann ist die Sache positiv.

Sollte man aber mit Behindertenausweis , die Stelle wechseln wollen, dann wirds kritisch.

Die Personalabteilungen wollen fast nie Leute einstellen, die einen derartigen Ausweis haben. Die Gründe sind ua Kündigungsschutz, verlängerter Urlaub usw.

Leider sind die Ausgleichsausgaben, die die Firmen für nicht eingehaltene Schwerbeschädigten Stellen zahlen müssen, immer noch so niedrig, dass fast keine Firma diese Vorgaben erfüllt.

Glaubt mir, ich weiss wovon ich rede................................

hast du schon mal versucht einen job zu qwechseln mit dem schein? ich wollte nämlich dieses jahr meinen job wechseln.

Geschrieben

Hallo Omenkind,

dann würde ich damit warten, bis du die Stelle hast. Oder den Schwerbehindertenausweis nicht erwähnen, wenn nicht danach gefragt wird. Leider sieht man mir meine Behinderung beim gehen an. Und ich hab einige Stellen nicht bekommen, wegen meinen Erkrankungen.

Und es gibt wirklich viele Firmen, die lieber die Abgabe bezahlen, weil sie niemanden haben der eine Behinderung hat, als einen einzustellen.

Ich selbst habe 50% und kann manchen Arbeitgeber durchaus verstehen, der diese Meinung vertritt. Wenn es nach mir ginge, würde viel mehr kontrolliert werden, ob jemand krank macht oder nicht. Meine Tante fand es ganz Normal, das man sich krank schreiben läßt und dann als Nebentätigkeit bedienen geht. Darauf angesprochen, kam nur ein der macht das doch auch und der. Ich sagte dann immer nur, und wenn es nach mir ginge, würdet ihr alle raus geschmissen werden und zwar ohne Abfindung. So das mußte auch mal gesagt werden.

Denn solche Leute sind auch schuld an der Situation.

Gruß Frank

Geschrieben
hm hört sich alles interessant an. ich werd mich mal mit meiner ärztin beraten wenn ich aus der kur zurück bin. vielen dank für die antworten. jetzt bin ich schon mal schlauer.;)

....lass dich während der Reha beraten, es gibt in jeder Klinik einen Mitarbeiter vom Sozialdienst. Die Vorbereitung der Antragstellung und die entsprechenden Formulierungen/Atteste sind sehr wichtig. Es reicht nicht nur die Aufzählung der Erkrankungen und der Therapien, sondern die Auswirkungen für den Betroffenen sind wichtig.

LG Anjalara

PS: Natürlich reicht eine PSO aus um einen GdB zu erhalten, es gibt ja sehr unterschiedliche Formen und Schweregrade (PASI).

Geschrieben

ich denke ich werde warten. zum einen ist hier in kur meine haut sehr viel besser geworden (wurde auch mal zeit nach 4wochen) und ich will ja den job wechseln. ich glaube ich verzichte da dann doch eher auf den schein als auf den job. wenn das ding in trockenen tüchern ist kann man sich ja nochmal dran setzen. ich hoffe nur das ich ihn nicht brauche, weil meine haut dann super ist (immer positiv denken, bringt bestimmt was);)

aber vielen dank an alle. *und wieder ein wenig schlauer*

Geschrieben
Mit den Ausweisen kenne ich mich nicht aus, ich denke aber, dass man "nur" mit PSO keinen bekommt oder? Wenn ich dran denke, frage ich mal am Freitag bei meinem Hautarzt nach, ob der was weiß.

So ein Ausweis hat bestimmt Vor- und Nachteile.

Vorteile: mehr Urlaub, z.T. vergünstigte Eintritte usw.

Nachteil: ich kann mir gut vorstellen, dass ein Arbeitgeber erfreut ist, wenn jemand in seiner Bewerbung drin stehen hat, dass er einen Behindertenausweis hat, der AG hat dadurch ja auch einige Nachteile.

Andererseits weiß ich nicht, ob man das angeben muss.

Also "nur" mit PSO bekommt man schon einen Schwerbehindertenausweis. Es stellt sich dann die Frage, welche Art PSO und wie schwer ist man dadurch beeinträchtigt. Dieses wird von einem Vertrauensarzt (evtl. auch mehreren) geprüft, d.h., man bekommt ne Vorladung zu so einem Arzt. Ich selber habe aufgrund meiner PSO an Händen und Füssen eine Schwerbehinderung von 50%+G (steht für Gehbehinderung) ausgestellt bekommen.

Nachteil: keine Chance auf neuen Job, da eine Behinderung angegeben werden MUSS. Das schwierige ist die Gehbehinderung, lt. Aussage der Ärzte darf ich weder lange stehen und gehen, allerdings auch nicht allzulange sitzen, weil dann die Beine durch die dauernde Entzündung der Haut dick anschwellen und dies entweder einen neuen Schub auslöst, oder aber einen bestehenden verschlimmert. Und da beisst sich die berühmte Katze dann in den Schwanz. So einen Arbeitsplatz gibt es nämlich nicht, zumindest habe ich, trotz 1 1/2-jähriger Suche noch keinen gefunden.

Vorteil: ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln für einmalig 60,00 Euro das ganze Jahr oder ich würde, wenn ich ein eigenes Auto hätte, 50% KfZ-Steuer sparen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

ich will Anfang Mai in Reha. Der Termin sollte auf jeden Fall nicht früher sein, da ich sonst zeitlich in Konflikt mit einer Hochzeit.

Soll ich schon jetzt oder während der Reha den Ausweis beantragen? Bei einem Antrag jetzt wäre meine gesundheitliche Situaltion natürlich schlechter, in der Hoffnung die Reha bringt mir etwas. Ich möchte vielleicht nächstes Jahr noch meinen Beruf wechseln.

Warum will ich mit Beh.-Ausweis den Job wechseln und nicht vorher? Ganz einfach, ich bin nächstes Jahr schon zu alt als Beamtenanwärter, ich würde während meiner Anwärterschaft das Höchstalter für Beamte auf Widerruf überschreiten. Mit Ausweis darf ich auch noch älter sein.

Wann wäre der richtige Zeitpunkt zum Beantragen?

Geschrieben

das ist ne gute Frage... es kommt natürlich auch darauf an, wie schnell die Bearbeitung beim Integrationsamt ist. Ich habe damals aus der Reha heraus, mit Hilfe des dortigen Sozialarbeiters, meinen Antrag gestellt (im Mai 2006) und bekam den Schwerbehindertenausweis im Oktober 2006. Also musst Du mit minimum 4 Monaten Bearbeitungszeit rechnen, eher länger.

Geschrieben

Hallo Gaby,

mein Verschlechterungsantrag dauerte keine 2 Monate. Allerdings wurde ich vorher Mitglied beim VDK und die haben dann alles für mich gemacht. Dies kann so manches beschleunigen.

Gruß Frank

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