Zum Inhalt

Wie soll man das finanzieren??


RoDi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe gerade mal überschlagen, was mich die Behandlung diesen Monat, ungefähr beim Hautarzt kostet.

Fahrtkosten: bei 55 cent pro km: 231.- Euro.

Zuzahlung Arzneimittel ca.33- 40 Euro.

Die Monatszahlung für das Quartal 10.- .

Mit Parkkosten etc. komme ich also auf einen Betrag von locker 300.- Euro.

Dazu kommen noch die Arztbesuche (leider!!) beim Onkologen, Urologen und evtl. Internisten.

Bei allen müssen Medikamente verordnet und bezahlt werden. Bei allen Arztbesuchen

werden ebenfalls Fahrtkosten für ca 30-35 km, einfache Fahrt, fällig.

Leute, früher wurden wenigstens die Fahrtkosten bezahlt und die Zusatzkosten für Medikamente gab es auch nicht.

Die Renten wurden um 0,54 % erhöht !!!!!!!!

Wie hoch die Erhöhungen bei Bundestagsabgeordneten sind, wisst Ihr ja.

Könnt Ihr mir mal sagen, wie das alles gehen soll?

Ach ja, wenn ich jetzt ins KH oder Reha soll, werden auch sofort 280.- Euro fällig:altes-grübeln

Bin für gute Ratschläge sehr dankbar!!!!

Euer Rolf, wieder sehr ratlos.

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

Anmelden oder Registrieren


  • Antworten 102
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Nutzer in diesem Beitrag

  • RoDi

    29

  • Mercyful

    11

  • RainerZ

    7

  • Antje

    6

Top-Nutzer in diesem Beitrag

Geschrieben

Hallo Rolf

Wenn du eine chronische Erkrankung hast und ein bestimmtes Limit an jährlichen Kosten überschreitest, kannst du dich von Zuzahlungen befreien lassen.

Einzelheiten erfährst du bei deiner Krankenkasse.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben

Hallo Wolfgang,

das ist mir auch klar. Aber Vielen Dank für Deine Antwort. Du musst aber erst mal zahlen.

Das musst Du solange bis Du mindestens 1 % Deines Jahreseinkommens gezahlt hast.

Dann kannst Du den Antrag stellen. Wie geschrieben zählen dazu nur die Zuzahlungen zu den Arzneimitteln.Bis der Antrag genehmigt ist und Du die Bescheinigung erhälst musst Du weiter zahlen. Dies ist in der Regel nach ca. 3-4 Monaten der Fall. Bis dahin hast Du dann natürlich mehr bezahlt. Dies wird Dir dann, ebenfalls natürlich auf Antrag, von der Kasse zurückgezahlt.Du brauchst natürlich jedes Jahr wieder die Bescheinigung, dass Du chronisch krank bist etc etc.

Solange musst Du zahlen.

Jetzt kommt natürlich das Argument, fare mit dem Bus, die Busse sind hier fast nicht da und verkehren nur selten.Wie Du weisst habe ich zeitweise grosse Probleme beim Laufen,

(gehbehindert im Schwerbeschädigtenausweis). Da die Haltestellen der Busse doch recht weit von den Praxen liegen, geht dies auch nicht.

Und die Fahrtkosten bleiben ja, als der grösste Posten und werden nicht erstattet..........

Ich empfinde das als fast nicht mehr zumutbar!! Aber vielleicht kann man so auch chronisch kranke Rentner in der Anzahl verringern?!:altes-grübeln

Herzliche Grüsse von Rolf.

Geschrieben

Man braucht doch nicht jedes Jahr eine neue Bescheinigung?

Ich habe meine Bescheinigung 2003 erhalten und seit dem nie wieder etwas ausgefüllt als das Formular auf Rückerstattung.

hmmm...oder ist das von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden?

Wie sieht es denn mit einem Freistellungsantrag aus?

Wie sieht das denn mit deiner Behinderung aus,Rolf...hast du die Möglichkeit einen kostenfreien Fahrausweis zu bekommen? Auch wenn die Busse selten fahren,so wäre dies aber trotz allem eine Möglichkeit von den hohen Kosten runterzukommen.

Ich kenne diesen Frust allerdings auch,ab und an ärgert es mich wahnsinnig.

Die Fahrten zur Uniklinik,das teure Parkhaus dort usw. :mad:

Bis dahin erstmal und *den Kopf nicht hängen lassen

Silli

Geschrieben

Hallo Silli,

schön, dass Du geschrieben hast. Glaub mir, mit dem Bus, das geht einfach nicht. So würde die Bestrahlung beim Hautarzt, in der Regel ca 4 - 5 Stunden an Fahrt und Wartezeit in Kauf nehmen, ganz abgesehen davon, dass ich es einfach nicht laufen kann.

Es klingt halt gut, ein 100 % Schwerbehinderter,gehbehinderter Rentner darf umsonst Bus fahren, aber die Wirklichkeit sieht dann doch völlig anders aus.

Einige Kommunalpolitiker haben sich schon dafür eingesetzt, dass es hier in Moormerland auch Fachärzte geben sollte aber da haben die entsprechenden Vorschriften dagegen gestanden, leider...........

Herzliche Grüsse an Dich von Rolf.

Geschrieben

Hallo Rolf,

.. Du musst aber erst mal zahlen.

Das musst Du solange bis Du mindestens 1 % Deines Jahreseinkommens gezahlt hast.

Dann kannst Du den Antrag stellen. Wie geschrieben zählen dazu nur die Zuzahlungen zu den Arzneimitteln.Bis der Antrag genehmigt ist und Du die Bescheinigung erhälst musst Du weiter zahlen. Dies ist in der Regel nach ca. 3-4 Monaten der Fall. .

da scheint zumindest bei deiner Krankenkasse einiges im Argen zu liegen.

Ich bin bei der BARMER, brauche, wie SilliK schon schrieb, nicht jedes Jahr einen neuen Antrag auf Einstufung zu stellen. Ich war Mitte Dezember bei der Kasse, habe meine (und meiner Frau) Zuzahlungsbelege eingereicht. Nach Addition durch die Mitarbeiterin habe ich sofort für den Rest des Jahres die Zuzahlungsbefreiung bekommen. Das überzahlte Geld ist auch bereits auf meinem Konto!

Es zählen übrigens nicht nur die Zuzahlungen zu den Arzneimitteln, sondern auch die Arztgebühren, Zuzahlungen bei Behandlungen (Bestrahlungen etc.), Kliniks- und Rehazuzahlungen.

Als schwer Gehbehinderter solltest du mal mit der Kasse über eine Sonderregelung bzgl. Fahrtkostenzuschuss reden.

Woher du allerdings die 55cent für die Kilometerpauschale nimmst, ist mir unklar.

Beste Grüße

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

die Kilometerpauschalen liegen mit Steuern ,Abschreibung,Versicherung etc. sogar wesentlich höher.

Aber ich merke schon, es hat keinen Zweck darüber zu schreiben, offenbar gibt es kein Verständniss, denn wenn Du schreibst, dass Du im Dezember bei Deiner Kasse warst,

hast Du ja das ganze Jahr bezahlt. Diese Belastung habe ich jedoch schon nach ca 3 Monaten, also völllig andere Voraussetzungen. Meine zuständige Niederlassung ist in Aurich.(Einfache Fahrt ca 45 bis 55 km.)

Was jetzt kommen könnte, ist dass ich ja in eine Stadt ziehen könnte, oder ich soll meine Hunde abschaffen, oder mein Haus verkaufen usw usw usw.

Nein, trotz allem will ich noch etwas Freude am Leben haben!!!

Geschrieben

Hallo RoDi,

ich muss dir schon recht geben. Man muss so viel selber bezahlen. Und dann kommen noch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneien dazu. Wahnsinn.

Aber zur Zuzahlund muss ich trotzdem noch was sagen. Meine Mutter ist bei der DAK. Dort kann sie Ende des Jahres schon den Antrag auf Befreiung für das neue Jahr stellen (den Antrag bestellt sie telefonisch, er wird dann zugeschickt, und sie schickt ihn wieder zurück).Die KK rechnet aus wieviel sie im neuen Jahr selber zahlen muss, das überweist meine Mutter an die KK und muss ab dem 1. Januar keine Zuzahlung mehr leisten. Dafür kriegt sie dann ein Kärtchen, das sie dem Arzt vorlegt und der vermerkt es auf den Rezepten.

Also das finde ich eine feine Sache. Frag doch mal deine KK ob das nicht auch geht. Natürlich musst du deine Zuzahlung trotzdem leisten, aber ich finde das so wie bei meiner Mutter OK.

Und dann das nächste: Man kann doch "außergewöhnliche Belastungen" bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Und dazu gehören Kosten die einem durch Krankheit entstehen. Erkundige dich mal beim Finanzamt, du bekommst mit Sicherheit nicht alles erstattet- aber wenigstens einen Teil.

Lass dir die Freude am Leben nicht nehmen !!!!!

Geschrieben

Hallo Bärbel,

danke Dir ganz herzlich für Deine aufmunternden Zeilen.

Leider kriege ich nicht genug Rente (Trotz über 40 Jahre Arbeit !) um eine Einkommenssteuerreklärung machen zu können.Ich habe halt mal als Schiffsjunge mit

72.-DM Monatsgehalt angefangen. Es hat dann doch lange gedauert bis ich viel mehr verdient habe.................

Na ja, irgendwie wirds schon werden, denke ich. Auch die letzten Jahre (oder Monate oder Tage??) kriegen wir noch rum.

Dazu passt: "Lebe jeden Tag, als obs der Letzte wäre. Eines Tages stimmt es dann,"

Einen schönen Abend wünscht Dir; Rolf und Familie.

Geschrieben

Hallo Rolf,

......Aber ich merke schon, es hat keinen Zweck darüber zu schreiben, offenbar gibt es kein Verständniss, denn wenn Du schreibst, dass Du im Dezember bei Deiner Kasse warst,

hast Du ja das ganze Jahr bezahlt. Diese Belastung habe ich jedoch schon nach ca 3 Monaten, also völllig andere Voraussetzungen. !!!

irgendwie habe ich heute nachmittag meinen Beitrag nach Durchsicht nicht abgeschickt.

Ich verstehe deine Bemerkung zu den "völlig anderen Voraussetzungen" überhaupt nicht. Wenn du nach 3 Monaten bereits dein "Soll" erfüllt hast, kannst du doch bereits zur Kasse gehen und Befreiung beantragen!

Von der Vorauszahlung der Summe für das Folgejahr (die BARMER bietet das genauso wie die DAK an) halte ich gar nichts. Ich geb' denen doch nicht noch Kredit.

Wir müssen als Rentner wohl damit leben, dass man uns immer weiter schröpft. Wir "brauchen" auch keine Einkommenssteuererklärung abzugeben, weil wir mit unseren Renten unter der Grenze liegen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Leider kriege ich nicht genug Rente (Trotz über 40 Jahre Arbeit !) um eine Einkommenssteuerreklärung machen zu können
Wir "brauchen" auch keine Einkommenssteuererklärung abzugeben, weil wir mit unseren Renten unter der Grenze liegen.

Tja, darüber hab ich jetzt nicht nachgedacht :ähäm Sorry. Meine Mutter braucht ja auch keine zu machen.

Geschrieben

Hallo Bärbel,

Tja, darüber hab ich jetzt nicht nachgedacht :ähäm Sorry. .

brauchst dich nicht zu entschuldigen. Ich denke, es gibt genug Rentner, die nach neuem Steuerrecht eine machen müssen (Rente+Mieteinnahmen+Zinsen etc.).

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

Du hast recht, im April läuft dann die Befreiung. Und Du hast weiter recht, dass ich, wenn ich der Kasse im Januar Geld überweise, denen praktisch einen kostenlosen Kredit von meiner Rente gebe.

Lassen wir das mal als nicht zu ändern, weg; dann bleiben in den ersten 3 Monaten immer noch die Fahrtkosten, die dann zusammen bei ca 750.- Euro liegen.Diese Behandlung kann ich mir dann einfach nicht leisten.

Da wäre es natürlich irgendwo logischer zu sagen, OK ich gehe in die Klinik und zahle die 280.- Euro. Aber da wirst Du 3 Wochen behandelt und wenn Du Pech hast, sieht Deine Haut nach 3-4 Wochen wieder so aus, wie gehabt und der Teufelskreis beginnt erneut........

Übrigens habe ich heute morgen die BILD angeklickt. Die schreiben als Hauptthema, dass die Rentner immer weniger Geld haben und eigentlich noch nie so be........ n dranwaren als jetzt. Lest halt mal nach, ich bin sicher die Zahlen stimmen und die reden nicht von chronisch Kranken, sondern von normalen, gesunden Rentnern.

Trotz allem, habt einen schönen Tag, ich muss zum Hautarzt...............

Geschrieben

Hallo Rolf,

ich hatte ja schon mal geschrieben, dass du dich mal mit deiner Krankenkasse wegen Fahrtkosten unterhalten müsstest. Nach SGB V, § 60 scheint mir das nicht ausgeschlossen bei deiner abgeschiedenen Lage. Und nach Absatz 4 wären zumindest die Fahrtkosten zu ambulanter Behandlung drin, wenn damit ein Klinkaufenthalt vermieden wird.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

zunächst einmal allerherzlichen Dank für Deinen Tip. Die Krankenkasse teilte mir mit, dass der Hautarzt die Bescheinigung "Muster 4" ausfüllen muss. Dann, nach Prüfung, kann die Fahrgelderstattung "gewährt" werden.

Werde meinen Hautarzt am Montag gleich mal ansprechen,

Dufte!! Vielleicht klappts ja. Nochmals vielen Dank, werde weiter berichten.:(

Herzlichste Grüsse von Rolf und Familie.

Geschrieben

Na ja, irgendwie wirds schon werden, denke ich. Auch die letzten Jahre (oder Monate oder Tage??) kriegen wir noch rum.

Dazu passt: "Lebe jeden Tag, als obs der Letzte wäre. Eines Tages stimmt es dann,"

Hallöchen Rolf,

....mensch, lass Dich nicht kaputt machen.:nanu

ich kann Dir auch nur empfehlen, mit Deiner KK zu sprechen.

Ich bekomme z.B. auf meinen zarten Body "maßgeschneiderte" Einmalwäsche für meine jährliche Cignolintherapie zu 100% ersetzt. 100 Jacken u. Hosen in einer Bestellung, reicht für ca. 3* Therapie, Kosten knapp 1300 Euronen. Diese "Bezuschussung" gibt es offiziell nicht!

Habe vor ca. 4 Jahren die KK gewechselt. Im Dez. 06 stellte ich erstmals bei meiner "neuen" Kasse einen Antrag auf Übernahme. Ich kannte zu diesem Zeitpunkt noch keinen persönlich von dieser neuen Kasse. Erwartungsgemäß wurde mein Antrag abgelehnt mit dem dazugehörigen bla bla bla. Ich besorgte mir einen Termin in der Teppichetage, fragte die zuständige Leiterin ob sie Kostendämpfung - Senkung ernst meint und rechnete ihr vor: 6 Wochen Klinikaufenthalt kosten ...? ...100 Anzüge kosten ...., wo spart der Verein?

Naja, es hat gute 4 Wochen gedauert bis sie die Batterien für ihren Taschenrechner wiedergefunden hatte, dann kam der positive Bescheid. Man-frau machte das Unmögliche möglich, aber mit der bitte, pssssssssst. Ich schreibe deshalb im Dunkeln, damit ....:(:)

Bei der vorherigen KK funktionierte es genauso. Jedes mal bei einem erneuten Antrag das blöde Gebabbel über: "unsere Vorschriften, die Gesetzeslage und und und.."

Es scheint doch Verantwortliche bei den Kassen zu geben, die nicht nur im Sport und Reli ne gute Note hatten.

Halt den Kopf hoch, vielleicht gibbet es bei Deinem "Club" ja noch einen Verantwortlichen, mit dem man reden kann.

Netten Gruß in den Norden

Siegfried

Geschrieben

Hallo Siegfried,

..... Ich besorgte mir einen Termin in der Teppichetage, fragte die zuständige Leiterin ob sie Kostendämpfung - Senkung ernst meint und rechnete ihr vor: 6 Wochen Klinikaufenthalt kosten ...? ...100 Anzüge kosten ...., wo spart der Verein?...

ähnlich habe ich es auch schon mehrfach gemacht. Und da ging es oft noch viel schneller, vielleicht konnten die sogar noch Kopfrechnen (bei mir waren es immer die Tagessätze für eine Reha bzw. einen Klinikaufenthalt).

Ich denke, nur so wie du es beschreibst, geht es. Leider können das viele Kranke nicht!

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo RoDi,

bei meiner Krankenkasse ist es so, dass ich im alten Jahr das Formular ausfüllen muss, dass ich chronisch krank bin. Jedes Jahr aufs neue!!!!! Dann zahle ich 1% von meinem Einkommen und bekomme die Befreiungskarte fürs kommende Jahr.

Ich hatte mich einmal beim DRK erkundigt, da ich zur Chemo immer vom Land Brandenburg nach Berlin muss. Man sagte mir, dass ich eine Bescheinigung vom Arzt holen soll, diese bei der Kasse vorlegen muss, und dass ich dann mit dem Krankentransport fahren kann. Bis jetzt habe ich diesen Dienst noch nicht in Anspruch genommen. Vielleicht kannst Du Dich mal bei der Diakonie oder dem DRK erkundigen, manchmal bekommt man wertvolle Ratschläge.

Euch einen schönen Sonntag.

Blümchen28

Geschrieben

Hallo, Ihr Lieben;

es tut ungeheuer gut, eure Zuschriften zu lesen.

Ihr wisst ja, wie es ist, wenn es nicht nur überall juckt und wenn man in den Spiegel schaut, man unwillkürlich denkt: "Mensch, siehst du besch....... aus".

Du kannst nachts nicht richtig schlafen( und auch die Krebsnachsorge liegt schon wieder irgendwo in der Luft.......):altes-grübeln

Wie geschrieben, es tut gut, eure Schreiben zu lesen. Werde morgen versuchen mit meinem Hautarzt zu reden und berichte dann.

Übrigens sind auch die Augen im Moment ziemlich betroffen. Fernsehen, Lesen etc ist alles fast nicht möglich......

Trotzdem, schönen Sonntag wünscht Euch; Rolf.

Geschrieben

Hallo Rolf,

hast du beim Versorgungsamt einen Antrag auf KFZ-Steuerbefreiung gestellt?

Ich weiß zwar nicht ,ob du ein "G" oder ein "aG" in deinen Schwerbehindertenausweis hast,aber ich habe mal einige Infos dazu hier reinkopiert!

Antrag auf Vergünstigung bzw Befreiung bei der Kfz-Steuer

Einen Antrag auf Vergünstigung (Ermäßigung in Höhe von 50 v.H.) bei der Kraftfahrzeugsteuer können schwerbehinderte Menschen stellen, die

das Merkzeichen „G“ = gehbehindert und

das Merkzeichen „Gl“ = gehörlos –auch ohne G-

mit orangefarbigem Flächenaufdruck im Ausweis haben (§3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz)

Diese schwerbehinderten Menschen haben ein Wahlrecht zwischen einer Kfz-Steuerermäßigung von 50 % und „Freifahrt“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Kauf einer Gebührenmarke für 60 Euro notwendig)

Beantragung:

-Antragsvordruck auf Vergünstigung bei der Kfz-Steuer ausfüllen (wird bei Erteilung des Merkzeichens G oder aG automatisch zugeschickt),

-Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis –ohne Wertmarke-

-Schwerbehindertenausweis

-Kfz-Schein

Alle vorgenannten Unterlagen –zusammen- dem für die Kfz-Steuer zuständigen Finanzamt vorlegen und Steuerermäßigung eintragen lassen.

Einen Antrag auf Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (100%) können stellen:

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „H“ = hilflos

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „Bl“ = blind

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen „aG“ = außergewöhnlich gehbehindert

kriegsbeschädigte Menschen mit den Merkzeichen „VB“ oder „EB“ im Ausweis

Die Kfz-Steuerbefreiung wird in diesen Fällen nur erteilt, wenn die Voraussetzungen dazu bereits am 31.Mai 1979 erfüllt waren oder der Berechtigte sie nur deswegen nicht erfüllte, weil er zu diesem Zeitpunkt im Beitrittsgebiet wohnte (§3a Abs. 1 Kfz-Steuergesetz).

Die völlige Kfz-Steuerbefreiung kann neben der „Freifahrt“ gewährt werden.

Behinderte Menschen, die das Merkzeichen“H“, „Bl“ oder „aG“ im Ausweis haben, können die Befreiung von der Steuer auch ohne das Beiblatt, allein mit dem Schwerbehindertenausweis beantragen.

Sind diese Merkzeichen nicht im Ausweis, so benötigen sie die übrigen Anspruchsberechtigten Menschen zur Antragstellung das Ausweis-Beiblatt mit Wertmarke.

Wichtiger Hinweis:

Das Fahrzeug, für das der Schwerbehinderte beantragt muss auf seinen Namen zugelassen sein.

Es kann nur für ein Fahrzeug Steuerermäßigung/-befreiung beantragt werden.

Es darf nur vom Schwerbehinderten selbst gefahren werden bzw. von einer anderen Person in seinem Beisein gefahren werden.

Ausnahmen von den drei obigen Punkten:

Fahrten in Zusammenhang mit den Transport des Behinderten wie z.B. Rückfahrt ohne den behinderten Menschen von dessen Arbeitsstelle zu dessen Wohnung

Fahrt zum Arzt

Fahrten zum Einkauf für den Behinderten

Vielleicht kommst du damit weiter!

Bis dahin

Silli

Geschrieben

Hallo Silli,

herzlichen Dank, für Deine wirkliche Fleissarbeit. Werde Dir privat schreiben. Die Sache ist bei Cara und mir nicht so einfach.

Muss jetzt zum Hautarzt.

Bis später dann.

Liebe Grüsse von Rolf.

Geschrieben

Hallo RoDi,

nur ganz schnell.....

Mein Partner hat ein T wie Telebus in seinem Behindertenausweis. Da meldet man die Fahrt vorher an, und sie holen Dich ab und bringen Dich wieder heim.

Er wohnt allerdings in Berlin. Bei uns im Land Brandenburg gibt es dies nicht. Da ist man in den Hintern gekniffen. Vielleicht besteht bei Dir die Möglichkeit.

Liebe Grüsse

Blümchen28

Geschrieben

Hallo,

also leider doch einige Probleme bei meinem Hautarzt. Ich bin zwar 100 % Schwerbeschädigt, aber im Ausweis bin ich nur "G", was erheblich gehbehindert bedeutet.

Erforderlich wäre jedoch aG (aussergewöhnlich gehbehindert).

Dieses G zu erhalten war schon schwierig genug.......

Mein Hautarzt hat sich jedoch viel Zeit genommen und ich habe ihm nun die zuständige Dame bei der KK mitgeteilt.Er wird sie anrufen und was dieses Gespräch ergibt, werde ich am Mittwoch erfahren.

Der grosse Unsicherheitsfaktor ist jedoch nicht die Krankenkasse sondern die KV. Die fordern schnell Kosten von den Ärzten zurück. Dies ging zB meinem Hausarzt so, von dem man wirklich fast ein Jahresgehalt zurückforderte. Die ist ja auch mit der Grund, warum man chronisch Kranke, mit mehrfacher Belastung und so auch mehrfacher medikamentöser Behandung so schlecht bei einem Hausarzt unterbringen kann. Hier muss der Hausarzt schon erheblichen Mut haben...........

Hallo Blümchen, sowas gibt es hier leider nicht. Ein derartiger Eintrag ist hier im Schwerbeschädigtenausweis nicht vorgesehen. Eine Beförderung ist in der Art nicht möglich.

Mal sehen, wie es weitergeht.......

Herzlichste Grüsse von Rolf (immer noch ein bisschen ratlos):altes-grübeln

Geschrieben

Hallo, Ihr Lieben,

zunächst mal vielen Dank für Euern Beistand!!

Komme gerade von meinem Hautarzt, ich hatte dem eine (unheimlich nette !!) Gesprächspartnerin bei der Krankenkasse genannt, mir der ich den ganzen Fall besprochen hatte.

Er hat dort angerufen und auch er war begeistert von der Dame!!!

Kurz und gut; die Sache ist positiv verlaufen: für die nächsten 2 Monate wird die Fahrt bezahlt !!!!

Rainer; nochmals herzlichen Dank! Ohne Deinen Ratschlag wäre dies nichts geworden.

Herzlichste Grüsse von Rolf und Familie.

Geschrieben

Hallo Rolf,

....

Rainer; nochmals herzlichen Dank! Ohne Deinen Ratschlag wäre dies nichts geworden.

.....

nichts zu danken. Ich freue mich mit dir, dass da etwas Bewegung rein gekommen ist.

Beste Grüße

Rainer

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtig:

Diese Seite verwendet einige wenige Cookies, die zur Verwendung und zum Betrieb notwendig sind. Auf Werbetracker verzichten wir bewusst.