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MTX, ARAVA, GdB, Chemotherapeutikum


-Karl-

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo User,

habe mich heute hier registrieren lassen, da dies bisher das Beste Forum ist was ich gefunden habe.

Konnte hier bisher viel über GdB und MTX finden.

Nun habe ich aber eine konkrete Frage:

Ich habe das "Glück" eine Pso. Arth. (PSA) mein eigen nennen zu dürfen, in Zusammenhang mit Psoriasis der Haut, Kopfhaut, Fingel- und Zehennägel(die teils sehr böse aussehen).

Ich habe einen GdB von 40%. Die Medikation war bis vor 6 Wochen MTX (15mg), erst oral dann Spritzen. Habe letztendlich abgebrochen aufgrund der nachlassenden Wirkung, der starken Nebenwirkungen(NW) und vor allem dem Ekel vor MTX.

Seit 6 Wochen nehme ich ARAVA(10mg) und vertrage es bis jetzt gut, bzgl. der NW. Eine mögliche Wirkung baut sich ja erst nach frühestens 5-7 Wochen auf.

Nun habe ich das Pech, das mir vor 2 Monaten krankheitsbedingt gekündigt wurde und habe nun einen Schub bekommen , wo seit Wochen nur Kortison hilft.

Meine Frage zielt darauf. Ich befnde mich gerade im WS-Verfahren mit dem Versorgungsamt(VA) mit dem Ziel einen GdB von mind. 50 % zu bekommen.

Meinen Krankheitsverlauf sehe ich und wohl auch mein Rheumatologe als mittelgradig an, wo schon nach MdE-Tabelle mind. 50% zu würdigen wäre.

Jetzt habe ich gelesen, dass man bei Einnahme von MTX einem Tumorpatienten gleich zu setzen wäre, wo schon mind. 50% GdB zu würdigen wäre.

Wie sieht dies mit Arava aus, bzw. wie sieht dies allgemein aus, wenn man ohne Medikamente sich nicht bewegen kann, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen kann ?

Wie wird dies generell vom VA anerkannt, die Einnahme von Medikamenten oder wird dies gerne unter den Tisch fallen gelassen ?

Bzw. wie sieht es aus, wenn aus Unverträglichkeit Medikamente austauschen muss ?

Ich habe jetzt nicht alle meine Beeinträchtigung dargestellt, aber nach welchem Muster, ggf. unter Einbeziehung der Einschränkungen, begutachtet oder entscheidet das VA oder der Gutachter über die Vergabe der Höhe des GdB ?

Ich bin zwar seit diesem Jahr im VdK Mitglied, können die mehr erreichen, wie wenn ich diesen WS verfasse ? Denn in den letzten 3 Jahren heisst es immer, es wurden keine wesentliche Verschlimmerung festgestellt, eine Erhöhung des GDB ist nicht möglich !

Wer kann mir erst einmal weiterhelfen, gerne führe ich bei Bedarf auch weiter aus.

Leider musste ich bisher die Erfahrung machen, wenn Du gesundheitlich nicht so kannst, bist Du in diesem Land der Depp, da es keinen Interessiert, außer im Freundes- und Familienkreis.

Vorallem habe wir hier eine Erkrankung, die im SGB nicht anerkannt wird , oder ? Sitzen so zusagen zwischen den Stühlen !

Ich verbleibe erst einmal.

Karl

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Karl,

willkommen im Psoriasis-Forum.

Hallo User,

.....Ich habe jetzt nicht alle meine Beeinträchtigung dargestellt, aber nach welchem Muster, ggf. unter Einbeziehung der Einschränkungen, begutachtet oder entscheidet das VA oder der Gutachter über die Vergabe der Höhe des GdB ?

Ich bin zwar seit diesem Jahr im VdK Mitglied, können die mehr erreichen, wie wenn ich diesen WS verfasse ? Denn in den letzten 3 Jahren heisst es immer, es wurden keine wesentliche Verschlimmerung festgestellt, eine Erhöhung des GDB ist nicht möglich !......

ich vermute, die Einschätzung des VA (es wurde keine wesentliche Verschlimmerung festgestellt) liegt an den Gutachten der Ärzte, die du auf deinem Antrag angegeben hast. Ich hatte mit dem Versorgungsamt bisher keinerlei Probleme (auch erst GdB 40, später 60). Die haben sich sogar an mich gewandt, weil es mein Hausarzt ewig nicht fertig gebracht hatte, das vom VA angeforderte Gutachten zu erstellen.

Du solltest also mal die Ärzte befragen, die du im Antrag angegeben hast.

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

vielen Dank für die Antwort.

Ja, Du hast wohl recht, dass hat mir heute der VdK auch erzählt, hatte dort heute einen Termin.

Dann werde ich mich mit meinem Rheumatologen noch einmal zusammen setzen müssen.

Aber weißt Du, wie ich auf meine Fragen,- die für mich in erster Linie Verständnisfragen sind, wo ich darauf antworten finden kann. Der VdK konnte mir diese leider auch nicht beantworten. Hast Du hier den einen oder anderen Erfahrungswert !

Gruß

Karl

Geschrieben

Hallo Karl,

.....Aber weißt Du, wie ich auf meine Fragen,- die für mich in erster Linie Verständnisfragen sind, wo ich darauf antworten finden kann. Der VdK konnte mir diese leider auch nicht beantworten. Hast Du hier den einen oder anderen Erfahrungswert !.....

allgemeine Erfahrungswerte kann ich dir nicht geben. Aber ich habe mir eine "gewisse" Härte im Umgang mit solchen Leuten (egal ob Ärzte, MDK, Krankenkasse etc.) zugelegt.

Ansonsten wird man "untergebuttert".

1. Du müsstest doch aber mehr als nur einen Arzt angegeben haben im Antrag?

2. Hattest du vorher mit dem Rheumatologen über deinen "bevorstehenden" Antrag gesprochen?

Letzteres halte ich in jedem Fall für wichtig (ob GdB, Rehaantrag etc.). Denn wenn der behandelnde Arzt deinen Antrag nicht unterstützt, ist der Schlamassel vorprogrammiert (Widerspruch, Gutachter...).

Gruß

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

ja das habe ich gemacht.

Ich versuche alle meine behandelten Ärzte auf dem Laufenden zu halten, was aber manchmal nicht so einwandfrei funktioniert.

Aufgrund des berühmten Themas " 5 Minuten Patient", klappt das wohl nicht immer so.

Aber in diesem Fall hat das VA nur den Hausarzt (HA) angeschrieben, der das ganze oberflächlich (habe die Akte des VA) dargestellt hat. Weiterhin liegt ein aktuellerer Arztbrief vom Rheumatologen (RHT) an den HA vor. D.h., dass das VA nicht den RHT direkt angeschrieben hat, sondern sich nur erst einmal an den HA gewandt hat.

Nun bin ich eben dabei den WS zu verfassen und benötige hier eben weiterführende Tipps,

damit es diesmal klappt, schon allen wegen der Chance auf eine neue Arbeitsstelle.

Neben dem HA und dem RH, habe ich noch dem Orthopäden (OTP).

Das Problem ist manchmal nicht unterscheiden zu können, sind diese gerade vorhandenen Probleme orthopädisch oder rheumatologisch bedingt.

Denn zwangsläufig bekommt man ja auch orthopädische Probleme.

Vor allem, RHT´s musst Du suchen. Meiner ist 60 km entfernt und somit der nächste. Da bekommst Du eben Termine nicht gleich, sondern erst in Wochen und Du kannst auch nicht wegen jedem bißchen dahin fahren, daher gehe ich eben auch zum OTP.

Ich frage mich manchmal, ohne jetzt einen Arzt abzuwerten, wie kann man die Aussage eines OTP zum rheumatischen Zustand werten und wie kann man die Aussage des RHT zum orthopädischen Zustand bewerten.

Denn beide wissen ja gegenseitig nicht viel, wenn man in der anderen Sprechstunde war !?!?!?!?!? Ein Arztbrief ist ja m.E. immer 100% Aussagekräftig!

Ich denke einfach, dass die Aussage des RHT wichtiger gewertet werden müsste, als die des OTP, denn die PSA ist ja die Haupterkrankung. Oder sehe ich das falsch ?

Ich werde mich auf alle Fälle noch einmal näher mit dem RHT darüber unterhalten, und hoffe das es diesmal klappt.

Wenn noch andere Vorschläge da sind, ich bin für alles offen.

Karl

Geschrieben

Hallo Karl,

Hallo Rainer,

.....Aber in diesem Fall hat das VA nur den Hausarzt (HA) angeschrieben, der das ganze oberflächlich (habe die Akte des VA) dargestellt hat. Weiterhin liegt ein aktuellerer Arztbrief vom Rheumatologen (RHT) an den HA vor. D.h., dass das VA nicht den RHT direkt angeschrieben hat, sondern sich nur erst einmal an den HA gewandt hat.

Nun bin ich eben dabei den WS zu verfassen und benötige hier eben weiterführende Tipps,

damit es diesmal klappt, schon allen wegen der Chance auf eine neue Arbeitsstelle....

sieht alles ziemlich verworren aus. Im Widerspruch solltest du m.E.

1. dem VA darstellen, dass das Gutachten deines HA dir sehr oberflächlich erscheint und 2. fordern, dass ein Gutachten deines RHT hinzu gezogen wird, da dieser die PSA deiner Meinung nach besser einschätzen kann.

Andererseits solltest du mit dem jetzigen Bescheid mal zur Arbeitsagentur gehen. Die 40% ermöglichen eine "Gleichstellung" mit einem Schwerbehinderten auf diesem Amt.

Ich drück dir die Daumen

Rainer

Geschrieben

Hallo Rainer,

das mit dem Arbeitsamt (AA) habe ich bereits gemacht, wegen der Gleichstellung. Da es hier aber Überschneidungen gab, mit der Kündigung, wurde diese abgelehnt. Mit der Begründung, weil ja der Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist.

Da ich hier aber im Kündigungschutzklageverfahren bin, habe ich hier Widerspruch eingelegt.

Das ist eine Gute Idee, mit diesem Hinweis, werde ich entsprechend formulieren. Dann nur noch hoffen, dass das VA sich auch so an den RHT wendet !

Hoffe das dies alles so klappt, wie ich es mir vorstelle.

Karl

Geschrieben

Hallo Rainer,

habe folgendes gefunden, weißt Du etwas darüber.

Richtlinie des gemeinsamen Bundesaussachusses zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne §62 SGB V

Wenn man hier nach eingestuft wird, ist es dann möglich einen GdB>50% zu bekommen ?

Bzw. könnte das bei mir zutreffen ?

MfG

Karl

Geschrieben

Hallo Karl,

habe folgendes gefunden, weißt Du etwas darüber.

Richtlinie des gemeinsamen Bundesaussachusses zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne §62 SGB V

Wenn man hier nach eingestuft wird, ist es dann möglich einen GdB>50% zu bekommen ?

da kann ich dir leider nicht weiter helfen.

Beste Grüße

Rainer

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo Karl,

wie ist es Dir mit der Behandlung

mit MTX weiter ergangen?

Was waren bei Dir die Nebenwirkungen?

Grüsse Bine

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