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Schwerbeschädigtenausweis beantragt


Fussballfan

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Geschrieben

Eintrittsermäßigungen gibt es zum Beispiel in Schwimmbädern und Freizeitparks.

Außerdem ist es egal, ob du einen Ausweis hast oder nicht, wenn man was hat bekommt man eh fast keine Stelle. Ich hab lange genug gesucht und weiß wie es ist.

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Geschrieben

Hallo frabur,

Es lebt halt nicht jeder in einer Stadt. Hier gibt es keinen Bahnhof, keinen Freizeitpark und kein Schwimmbad. Aber auch hier leben genug Schwerbeschädigte............

Herzliche Grüsse

rodi

Geschrieben

Hallo RoDi,

stell dir vor, ich wohne auch nicht in der Stadt, deswegen gibt es die Ermäßigungen doch. Und sehr hoch sind sie nicht, aber besser ein klein wenig als gar nichts. Und meine Erfahrung ist, ob mit oder ohne diesen Ausweiß, ohne fremde Hilfe bekommt man kaum eine Stelle.

Gruß Frank

Geschrieben

Hallo frabur,

es ist halt doch etwas verschieden, im Schwarzwald zu leben oder in Ostfriesland. Nichts gegen Ostftriesland, aber die Möglichkeiten bei Euch sind halt doch etwas anders.

Herzliche Grüsse und einen schönen Abend,

rodi

Geschrieben

Hallo RoDi,

da hast du wohl recht, aber ich war auch schon öfters bei euch oben. Warum es mir ging, war zu sagen das es Möglichkeiten gibt Vergünstigungen zu bekommen. Und dies habe ich getan, sei es nun, das man die Vergünstigungen bei euch oben oder bei mir hier unten bekommt, etwas ist Möglich und das hast du selber geschrieben an dem Beispiel mit der Bücherei.

Statt sich gegenseitig fast schon zu bekriegen und eine fast schon "neidische" Stimmung zu schaffen, hätten wir beide mal anfangen sollen den Leuten zu schreiben, was für Vergünstigungen möglich sind.

Ich finde es sehr schade, das man gleich anfängt damit, bei dir unten im Süden kann man viel mehr damit anfangen als hier oben im Norden, wobei es die Vergünstigungen auch im Ocean Wave in Norddeich gibt, was wohl wesentlich näher bei dir liegt, als bei mir. Da geh ich nämlich demnächst mal hin.

Und soviele Möglichkeiten gibt es bei mir hier auch wieder nicht, denn in den Schwarzwald, habe ich auch 30-40km. Ins nächste Schwimmbad, wo mein eine Ermäßigung bekommt, habe ich auch über 10 und müßte erstmal nachfragen, was möglich ist.

Ich hätte es auf jeden Fall besser gefunden die Liste fortzusetzen, mit Beispielen wo man über all eine Ermäßigung bekommen kann.

Übrigens in der Schweiz, bzw. in Basel soll man ab 50% Behinderung kostenlos in den Zoo kommen, ob es stimmt, weiß ich nicht. Da ich diese Info von einem Bekannten habe und es nicht aus eigener Erfahrung weiß.

Gruß Frank

Geschrieben

Schwerbeschädigtenausweis & Co. -

In und um Bremen sieht man die Sache wohl recht locker : Kann man einen gültigen Schwerbeschädigtenausweis vorlegen, dann sind die Nahverkehrsfahrten in Bussen und Bahnen frei (bei Blinden auch für die Begleitung), bei Eintrittspreisen z.B. Kunst- und anderen Ausstellungen gibt es leichte Vergünstigungen (letzte Woche in Bremen Eintritt normal 11.- Euro / vergünstigt 9,- Euro) --- manchmal erhalten sogar Rentner 1-2,- Euro

Nachlass - ohne Schwerbeschädigtenausweis ...

Also Regel: Wer irgendeinen Sonderausweis besitzt IMMER bei sich tragen, es könnte Geld sparen ! ;)

Moin, moin - vira. ;)

Geschrieben

Hallo, Fußballfan,

erst einmal zu deiner Frage: Ja, ich habe das G im Ausweis. Das andere Wichtige hat dir das Mainzelmännchen schon geschrieben.

Ich hatte vorher nur 30 % mit G. Auch nach eingelegtem Widerspruch nach Prüfung eines Gutachters (Chirurg). Nach dem Antrag auf Neufeststellung habe ich ohne gutachterliche Beurteilung 60 % samt G erhalten.

Noch, das muss man ja immer betonen, kann man eher in Rente gehen. Aber das ist immer vom Alter abhängig. Früher war Rente ab 65, mit 50 % ab 63. Das wurde ja auf Rente ab 67 (gestaffelt) geändert.

Ohne G hast du wohl keinen Anspruch auf kostenlose Fahrten im Umkreis von 50 km(wenn du eine Wertmarke für 60 Euro im Jahr erwirbst) oder Ermäßigung der Kfz-Steuer.

Was Ermäßigungen bei Eintrittspreisen betrifft, wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. In einem Freizeitpark in der Nähe von Cloppenburg gibt es zwar ermäßigten Eintritt, aber erst ab 80 %.

Die Schwierigkeiten bei einer Jobsuche haben RoDi und Frabur schon angesprochen. Damals habe ich die 30 % meinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt. Bei den 60 % musste ich das machen. Leider habe ich im Netz noch kein Gerichtsurteil darüber gefunden, was passiert, wenn man die Behinderung verschweigt.

Allgemein kann ich dir nur raten, die 50 % erst einmal so zu nehmen. Es könnte sein - was ich dir von Herzen NICHT gönne, - dass es dir mal schlimmer geht und du einen neuen Antrag stellen musst.

Außerdem ist noch zu beachten, dass zum Teil die Behinderung nur befristet gewährt wird oder unbefristet.

Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen.

Gruß

Geschrieben

Jepp, ihr konntet mir alle ein wenig weiterhelfen.

Meine Schein ist befristet bis zum 30.06.2011 ,umsonst Bus oder Bahn fahren darf ich auch nicht , laut meinem Bescheid,übrigens auch nicht ermäßigt.

Na warten wir mal ab was noch so kommt.

Übrigens war ich nicht bei einem Gutachter,der Antrag wurde bewilligt indem ich meine Ärzte genannt habe und sich das Versorgungsamt mit denen in Verbindung gesetzt hat.

Könnte es sein das das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann?

Danke euch , falls ich noch Fragen habe sollte ,melde ich mich einfach nochmal.

Gruß

Fußballfan

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