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Schwerbeschädigtenausweis beantragt


Fussballfan

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Geschrieben

Hallo,ich habe ende August einen Antrag auf Feststellung der Schwerbeschädigung gestellt.

Siehe da ,ich bekam vor wenigen Tagen Nachricht , das mein Antrag derzeit nicht weiter bearbeitet werden kann,da ein Passbild fehlte.

Hinten dran hing mein Bewilligungsbescheid.

Bis einschließlich 30.6.2011 sind 50 % bewilligt worden.

Habe zwar kein "G" Zeichen bescheinigt bekommen , warum auch immer, es ist ja schon mitunter so ,das ich kaum noch laufen kann , aber immerhin , ich will mich nicht beklagen, ich hätte das wirklich schon viel eher machen müssen.

Ich hoffe mal ,das es sich nicht verschlimmert.

Eigentlich hatte ich erstmal mit einer Ablehnung gerechnet, aber so ist es doch viel schöner.

Gruß

Fußballfan

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Geschrieben

Hallo Fussballfan,

ich habe schon länger 100% und auch "G". Aber,ich wüsste nicht, was ich davon hätte:altes-grübeln

Grüsse von rodi

Geschrieben

Gut , Anhand deines Alters kommt die Regel schwer Kündbar für dich ja nicht mehr in Betracht.

Bei mir hingegen ist es so , das ich ja noch einige Jahre arbeiten muß um in Rente gehen zu können,da kommt mir das dann schon sehr entgegen , vorausgesetzt ich finde einen Arbeitgeber der mich Fest einstellt.

Das Zeichen " G" , damit meine ich in erster Linie das man u.a. auf Behinderten parkplätze ausweichen kann , wenn es denn mal wieder so schlimm ist das man fast garnicht mehr laufen kann.

Könnte mir vorstellen das es eine Erleichterung darstellt. ;)

Aber mal ganz was anderes , darf man fragen worauf du die 100 % bekommen hast?

LG

Fußballfan

Geschrieben

Hallo Fussbalfan,

sorry aber mit dem Merkzeichen "G" darfst du eben n i c h t auf dem Behindertenparkplatz parken- dazu brauchst du "AG" für aussergewöhnlich gehbehindert.

Auch wir hatten das mal geglaubt.

Was du hast ist eine Steuerersparnis von 50% aufs Auto wenn du eines hast oder eben anteilig die Busfahrkarte je nach dem.

Und kannst halt hier oder da verbilligt rein ( Schimmbad oder Messen) überall wo du Eintritt zahlen musst und es eben die Preiskategorie "Schwerbehinderte"

Das sind unsere Erfahrungen und glaub mir mein Mann hat oft nicht die Luft für etwas weiter zu laufen.

Beglückwünschen darf man dich das du so einfach durchgekommen bist mit deinem Antrag wir hatten böse kämpfen müssen und ohne den VDK hätte mein Mann die Schwerbehinderung sicher nicht.

lieben Gruß vom

Mainzelmännchen

Geschrieben
Hallo Fussballfan,

ich habe schon länger 100% und auch "G". Aber,ich wüsste nicht, was ich davon hätte:altes-grübeln

Grüsse von rodi

Hallo Rodi,

als erstes bis du von allen Zuzahlungen für Medikamente befreit,auch die Praxisgebühr entfällt.

Wenn du mal zum Arzt musst oder ins Krankenhaus kannst du einen Taxischein beantragen bei deinem Hausarzt,kostet dich nichts.Wirst hingefahren und wieder abgeholt.Das steht dir zu mit 100%.

Für den Behindertenparkausweis ist das Merkzeichen AG erforderlich.

Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn im Umkreis von 50km sind auch frei.Das musst du beim Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten heisst es ja jetzt,beantragen.

Wenn du ein Auto hast musst du nur noch die Hälfte der Steuer bezahlen und das schon ab 50%Schwerbehinderung.Beantragen beim Finanzamt.

Wer noch im Arbeitsverhältnis ist hat ab 50% Anspruch auf mehr Urlaub,ich glaub es sind 5 oder 6 Arbeitstage mehr die einem dann zustehen.

Bescheid über den Grad der Behinderung beim Arbeitgeber abgeben.

Ab 30%(die habe ich)wird es bei der Lohnsteuer angerechnet,das ist ein Freibetrag von 310Euro im Jahr.Bei 50% oder mehr ist der Freibetrag natürlich höher.Dies ist auch beim Finanzamt zu beantragen.

Geschrieben

Hallo Mainzelmännchen,

Es ist bei mir ja nun auch so das ich die Erkrankung nicht erst seit heute habe , ich bin immerhin schon seit über 25 Jahren betroffen , wobei es sich zunehmend verschlimmert.

Man hatte mir vor Jahren schon empfohlen einen Antrag zu stellen , nur ich war immer der Meinung , es gibt sicher noch Menschen denen es viel schlechter geht als mir.

Auch möchte ich nicht so verstanden werden das ich einen Behindertenparkplatz haben möchte oder ein vorrecht darauf zu parken,es ging mir nur darum das man für den Fall der Fälle vorgesorgt hätte.

Aber ich seh schon , damit muß ich mich mal ausgiebig beschäftigen.

Danke für die Info.

Auch das mit dem Auto wußte ich noch nicht.

Gilt das auch für die Autoversicherung?

LG

Fußballfan

Geschrieben

Ja stimmt,man braucht sogar das AG um einen Behindertenparkausweis zu bekommen.

Dachte auch es reicht das G.

Geschrieben

Auch das mit dem Auto wußte ich noch nicht.

Gilt das auch für die Autoversicherung?

Nein das gilt nur für die Autosteuer.

Geschrieben

Hallo,

Zuzahlung zu Arzneimittel, auch bei 100%. Jedoch nur 1%. Dann wird ein bestimmter Betrag festgesetzt (prozentual beide Ehepartner) wenn der erreicht ist (alle Rezepte etc. sammeln!), kann auf Antrag eine Be-

freiung von der Zuzahlung erreicht werden.Dafür gibts dann einen Ausweis.

Meine Frau ist auch 100%, hat aber (ausser blind) alle Zusätze auf dem Schwerbehindertenausweis. Sie braucht keine Steuern zu zahlen, fürs Auto, dafür darf sie aber eigentlich auch nicht fahren...............

Ich habe , ach Ihr Lieben, schaut doch mal in mein Profil, da steht eigentlich alles!!

Übrigens, mit dem Zug umsonst fahren, setzt voraus, dass ein Bahnhof vorhanden ist......................

Grüsse Euch alle,

rodi

Geschrieben

Hallo Mainzelmännchen,

Was du hast ist eine Steuerersparnis von 50% aufs Auto

aber doch nur wenn nur der Behinderte mit dem Auto fährt. Wenn die Ehefrau/Mann oder sonstige Personen das Autoauch fahren gilt das nicht. Oder hat sich da mittlerweile was geändert? Mein Mann hat 50%, aber da auch ich (ohne %) mit dem Auto fahre gilt das nicht. Wurde uns so vor etlichen Jahren gesagt. Weißt du was anderes- wenn ja- wo steht das. Wäre schon interessant.

Geschrieben

Hallo Bärbel,

du hast schon recht. Es darf eigentlich nur mein Mann das Auto fahren -aaaaaabbbbbbbbbberrrrrrrrr---- wenn mein Mann krank ist und was aus der Apotheke braucht, oder was an Lebensmittel oder zum Doc muss d.h. wenn er krank ist und nicht in der Lage ist zu fahren darf ich es als Ehefrau jederzeit. Aber nur ich sonst ausser ihm niemand.

liebe Grüße

vom

Mainzelmännchen

Geschrieben

@ Mainzelmännchen,

ja dann stimmt das leider noch. Aber wir haben nur ein Auto und auch unser Sohn fährt damit. Aber was solls- es geht uns soweit gut. ;-)

Geschrieben

Hi !

Mal aus österreichischer Sicht gesehen.

Habe 1998 eine Untersuchung beim Bundessozialamt wegen

Erwerbsminderung machen lassen und bin zu 70 % behindert.

Habe seit dem den Einstellungsschein (unkündbar), zahle keine

KFZ-Steuer, bekomme das Autobahnpickerl gratis und habe auch

einen §29-Ausweis, der mich berechtigt, den Behindertenparkplatz

zu benützen.

Wenn man arbeitslos ist, kommt noch eine Befreiung der Fernsehgebühren,

und der Telefongebühren hinzu. Und wahrscheinlich gibt es da noch viel

mehr Vorteile. Aber wer kennt sich schon mit dem Gesetzesdschungel wirklich

aus.

Liebe Grüße

Burli

Geschrieben

Also , GEZ muß ich weiter zahlen , die sind der Meinung das ich z.B. an öffentlichen Konzerten teilnehmen kann, das ist zwar nicht so , wegen dem langen stehen bzw.sitzen.

Also wir haben 2 Autos , eines ist meins, damit fährt in der Regel mein Mann,ist halt der typische Zweitwagen.

So wie ich das jetzt hier verstanden habe , muß ich mich wohl damit anfreunden in Zukunft mit meinem eigenen Wagen zu fahren,statt mit der bequemeren Familienkutsche.

Danke euch für die Infos.

LG

Fußballfan

Geschrieben

Hallo, Fußballfan,

ich habe 60 % und die Möglichkeit, entweder bei der Autosteuer zu sparen oder für 60 Euro im Jahr öffentliche Verkehrsmittel innerhalb von 50 km kostenfrei zu nutzen. Sogar beim Berlin-CT im letzten Mai konnte ich mit dieser "Wertmarke" ohne Fahrkarte durch Berlin fahren. Das war von den 60 Euro schon die "halbe Miete". ;)

Parkplätze für Rollifahrer darf man zwar nicht nutzen, aber ich weiß, dass immer ein Auge zugedrückt wird, wenn man auf diesen Plätzen parkt und seinen Ausweis mit dem G sichtbar hinterlegt.

Gruß

Geschrieben

Danke Barb,

Ich meinte das auch nur für den Fall der Fälle,mit dem Behindertenparkplatz benutzen.

Ich möchte den wirklich bedürftigen nicht den Parkplatz klauen,sollte es jedoch mal wieder so schlimm sein das ich mich kaum bewegen kann , dann werde ich falls ich dann überhaupt aus dem Haus komme davon gebrauch machen.

Ich meinem Bewillungsbescheid steht etwas davon das mir keine Vergünstigungen zustehen ,falls ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren sollte.

Auch hätte ich mich nicht gescheut mich von einem "Amtsarzt" untersuchen zu lassen.

LG

Fußballfan

Geschrieben

Hallo Barb,

"gefährlich ists den Leu zu wecken, verderblich ist des Tigers Zahn, jedoch der Schrecklichste der Schrecken, das ist der Mensch in seinem Wahn."(Schiller)

Leute;aufpassen wenns bei Barb so ist, dass die Polizei ein Auge zudrückt, finde ich es gut.

Aber man sollte sich nicht drauf verlassen.Ich (100% und G) habe da schon ganz andere Erfahrungen gemacht und ich kann es auch nachvollziehen.

Wenn ein Schwerbehinderter wirklich keine andere Möglichkeit hat und er die Polizei anruft (Handy), wird der Wagen des "nur G" Menschen sofort abgeschleppt. Zu den Kosten dafür kommen bis zu 140.- Euro und mindestens 1 Punkt.

Da können Kosten bis zu 300.- Euro auf einem zukommen. Also lasst den wirklich gehunfähigen Menschen lieber den notwendigen Parkplatz.........

Herzlichst

rodi

Geschrieben
Also lasst den wirklich gehunfähigen Menschen lieber den notwendigen Parkplatz.........

Hallo, RoDi,

von Herzen gern. Man macht das ja auch nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus der Not heraus. Ich musste das zweite Mal auf einen Leihrolli über 14 Tage warten und hatte drei Arzttermine. Ich konnte noch nicht mal Socken anziehen und da die Handflächen auch kaum noch einen heilen Fetzen Haut hatten, fielen die Gehhilfen auch flach. Mein Mann hat mich die paar Schritte zur Praxis des Rheumatologen mehr getragen als gestützt. In solch einer Situation bist du für jeden Schritt froh, den du nicht gehen musst.

Gruß

Geschrieben

ihr lieben -

ich habe auch 60 % - und kein AG oder G in meinem Ausweis.

Ich bin schon froh, wenn ich in einen vollbesetzten Bus einsteige. Geht es mir gut, dann kann ich auch stehen und fordere keinen Sitzplatz. Nur wenn es nicht geht, zücke ich meinen Ausweis wie ne Pistole - und ich habe einen Sitzplatz. Das tut gut.

Einmal habe ich einen jungen Mann gebeten, mir seinen Sitzplatz zu geben - und der war so geschockt, weil er schwarz gefahren ist - lach - entschuldigt bitte, aber es gibt auch dann noch nette Momente - Ausweis zeigen oder einfach nur nett fragen - kann ja froh sein, daß der mich nicht gleich umgehauen hat -

nette Grüße sendet - Bibi -

Geschrieben

Hallo Barb,

völlig klar, dies ist dann ja auch ein Notfall und da denke ich dass auch die Polizei dies so sieht.

Aber ich glaube, die Warnung ist schon berechtigt, denn 300.-Euro

haben oder nicht, ist schon eine Überlegung wert, ganz zu schweigen vom Punktekonto........

Eine schöne Woche wünscht

rodi

Geschrieben
Hallo, RoDi,

von Herzen gern. Man macht das ja auch nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus der Not heraus. Ich musste das zweite Mal auf einen Leihrolli über 14 Tage warten und hatte drei Arzttermine. Ich konnte noch nicht mal Socken anziehen und da die Handflächen auch kaum noch einen heilen Fetzen Haut hatten, fielen die Gehhilfen auch flach. Mein Mann hat mich die paar Schritte zur Praxis des Rheumatologen mehr getragen als gestützt. In solch einer Situation bist du für jeden Schritt froh, den du nicht gehen musst.

Gruß

Genau das meinte ich, eine solche Situation, das ist keine Bequemlichkeit sondern aus der Not heraus.

Vielen Dank, Barb hat mich verstanden.

Gruß

Fußballfan

Geschrieben

Lieber Fussbalfan,

ich denke auch ich habe Dich verstanden, aber was ich wollte, ist nur warnen.

Machen kann natürlich jeder was notwendig ist und ihm richtig erscheint.

Gruss rodi

Geschrieben
Hallo, Fußballfan,

ich habe 60 % und die Möglichkeit, entweder bei der Autosteuer zu sparen oder für 60 Euro im Jahr öffentliche Verkehrsmittel innerhalb von 50 km kostenfrei zu nutzen. Sogar beim Berlin-CT im letzten Mai konnte ich mit dieser "Wertmarke" ohne Fahrkarte durch Berlin fahren. Das war von den 60 Euro schon die "halbe Miete". ;)

Parkplätze für Rollifahrer darf man zwar nicht nutzen, aber ich weiß, dass immer ein Auge zugedrückt wird, wenn man auf diesen Plätzen parkt und seinen Ausweis mit dem G sichtbar hinterlegt.

Gruß

Hallo,hast du das Zeichen G in deinem Ausweis?

Hab heute beim Finanzamt angerufen , die Dame teilte mir mit , das ich mit meinen 50 % keine Steuerersparnis bekomme .

das Zeichen G oder AG müßte dazu vorhanden sein.

Stelle mir nun dir Frage : Was nützt mir denn dann mein Ausweis, dann hätte ich ihn auch garnicht erst beantragen müssen.

Welche Vorteile hab ich denn?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG

Fußballfan

Geschrieben

Hallo Fussballfan,

doch du hast schon noch Vorteile,

es hilft dir beim Lohnsteuerjahresausgleich bzw. kann man die Prozente auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Die Frage ist ob sich das rechnet aber spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich wird es berücksichtigt. Das wird auf dem Finanzamt gemacht. Wir hatten meine Prozente bei meinem Mann auf der Karte eingetragen da wurde es dann sofort berücksichtigt- ich hatte ja keinen Job.

Solltest du arbeiten hast du als Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz und fünf Tage Urlaub gibt es zusätzlich.

Ansonste eben bei Entritten eben die Ermäßigungen für Schwerbehinderte wenn es denn angeboten wird.

Auch das Rentenalter wird dadurch herabgesetzt so dass man früher ohne Abzug in Rente gehen kann.

Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter? Ich weiß nicht ob ich was vergessen hab aber das wird sicher jemand wissen und dir auch noch weiterhelfen.

Gruß

vom

Mainzelmännchen

Geschrieben

Hallo,

gerade dieser Kündigungsschutz und die 5 Tage Mehrurlaub verhindern in der Mehrzahl der Fälle, dass Du überhaupt einen Job bekommst, denn der Arbeitgeber überlegt sich das schon genau ob er sich auf "sowas" festlegt.

Tatsache ist, wenn Du über 50 bist und schwerbehindert, kannst Du, in der Regel jeden Job in den Wind schreiben.

Das hat man mir auch auf dem Arbeitsamt damals so bestätigt.

Eintrittsermässigungen??? Wo? Für Was? Die einzige Ermässigung die ich habe, ist ich kann mir bei der Stadt Leer kostenlos Bücher ausleihen. Dafür bin ich auch der Stadt wirklich dankbar. Aber auch hier muss ich erst mal hinfahren (30 km)....

Grüsse

rodi

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