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Hat jemand Erfahrung mit Schwerbehinderung?


LiKn

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Geschrieben

Guten Morgen,

hat jemand Erfahrungen gemacht beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises? Wie stehen da die Chancen?

 

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Guten Morgen,

habe ich gerade mit positiven Ergebnis durch. Weil das alles schon ein kompliziertes Procedere ist, hatte ich mich entschieden beim VdK Mitglied zu werden. Dort dann erste Beratung wahrgenommen und im Anschluss alle relevanten Arztberichte gesammelt, was manchmal ein bissel schwierig war, denn die Praxen rücken nicht zwingend gerne alles heraus. Begründung: wenn das Versorgungsamt uns anschreibt, liefern wir das natürlich. Mit den erhaltenen Unterlagen dann erneut zum VdK, wo man mit mir den Antrag bearbeitet hat. Erster Bescheid des Versorgungsamtes ergab dann GdB 40. Widerspruch eingelegt - hier übernahm dann der VdK die Angelegenheit komplett - ich musste lediglich meine Einschränkungen selbst beschreiben, alles andere erledigte der VdK. Inzwischen neuen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten - Ergebnis: GdB 50. Damit bin ich vorab zufrieden, denn wenn meine Einschränkungen heftiger werden, kann ich Neufeststellung beantragen. Merkzeichen hatte ich keine beantragt - sind derzeit auch zum Glück nicht notwendig. 

Viel Erfolg und liebe Grüße 

Uli

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Geschrieben

Mir wurde da bei der Reha geholfen, erst waren es 30%, nun sind es 50%... Der Rheumatologin erscheint es noch zu wenig, ich bin erst einmal zufrieden.

Ging problemlos durch.

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Geschrieben

Bei einem Bekannten wurde der GdB-Antrag schon im Krankenhaus  von den Ärzten dort gestellt; er bekam die Schwerbehinderung mit 80% (als er 30J alt war) eingetragen für die schwerste Form von Neurodermitis, COPD, starke Rückenprobleme und Grand-Mal, ein sehr heftiges Anfallsleiden, Epilepsie - aus dem Stand heraus, ohne vorherige Aura (Ankündigung).

Nachdem er nicht mehr arbeitete und auch nur noch selten eine Klinik aufsuchen musste, wurde der GdB auf 60% gesenkt. Er hatte darauf geachtet, dass kein Medikament mehr bei ihm überdosiert wurde, hatte bekannte Anfalls- oder Neurodermitis-Auslöser gemieden und ein gesundes Leben geführt.

Ich hatte nie einen GdB beantragt, auch nicht in der schlimmsten Phase meiner mit 95% flächenhaften Pso (so gut wie die gesamte Körperoberfläche) eine einzige Psofläche. Leider bekomme ich ohne einen GdB - etwa 7% weniger an Rente.

Aber als es bei uns mal zu einem Stellenabbau von 85% kam, durfte ich als "Nichtbehinderte" mit etwa 55J bleiben, was mir wichtig war, wegen unsrer noch jungen Kinder (13, 15, 23).

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Blue_Spirit
Geschrieben

Ja, habe Erfahrung mit Schwerbehinderung.

Habe GdB von 50% mit Hilfe vom VDK bekommen.

Mittlerweile unbefristet.

http://48219797ix.jpg

Mein Hautarzt hat außerdem eine Verschlimmerung der Psoriasis durch meine Berufstätigkeit

festgestellt und pflichtgemäß, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an den zuständigen

Unfallversicherungsträger gemeldet.

Der UV-Träger hat die Berufskranheit BK5101 anerkannt und ich erhalte dafür eine kleine

monatliche, steuerfreie Rente.

 

Weitere Informationen dazu kann man hier nachlesen:

Quelle: DGUV

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Blue_Spirit:

Ja, habe Erfahrung mit Schwerbehinderung.

Habe GdB von 50% mit Hilfe vom VDK bekommen.

Mittlerweile unbefristet.

http://48219797ix.jpg

Mein Hautarzt hat außerdem eine Verschlimmerung der Psoriasis durch meine Berufstätigkeit

festgestellt und pflichtgemäß, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an den zuständigen

Unfallversicherungsträger gemeldet.

Der UV-Träger hat die Berufskranheit BK5101 anerkannt und ich erhalte dafür eine kleine

monatliche, steuerfreie Rente.

 

Weitere Informationen dazu kann man hier nachlesen:

Quelle: DGUV

....sorry Dein Beitrag verwirrt mich. Psoriasis als Berufsunfähigkeitserkrankung? Das es in bestimmten Berufen schwierig sein dürfte ist ja bekannt. Bei einer PsA könnte ich es mir eher vorstellen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb LiKn:

Guten Morgen,

hat jemand Erfahrungen gemacht beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises? Wie stehen da die Chancen?

 

Kommt darauf an für welche Erkrankung, allein wg. Pso dürfte es schwierig werden. Da würde es meist, wenn überhaupt, es auf 30% herauslaufen. Es gibt z.B Erkrankungen wie Krebs, wo man gleich 50-60% erhält, dann aber befrstet auf 5 Jahre.

Überlegen sollte man sich auch ob man den Antrag generell stellen sollte, die Vorteile/Nachteile abwägen. Natürlich ist es toll 5 Arbeitstage Tage Urlaub mehr zu bekommen, ab 50%, und natürlich die Steuervorteile bei der Einkommenssteuer.

Ich habe mir meine 50% schwer erkaufen müssen, damals mit Hilfe des Sozialverbandes und nie wieder daran gerüttelt, denn das kann nach hinten losgehen. Wie ich es erreicht habe...würde hier den Thread sprengen :D er war dann auch nach dem Vergleich unbefristet. Ich bin mir im Klaren, dass ich es heute, auch Dank der Biologika, nicht mehr bekommen würde. Bin allerdings jetzt auch im Ruhestand. War durch den GdB etwas früher...auch ein Vorteil, der aber bald wegfallen dürfte durch gesetztliche Anpassung.

Kurios....mein Mann bekam nach einem Melanom 60% auf 5 jahre befristet. Die Verlängerung war dann, ohne gesundheitliche Überprüfung, gleich hoch und unbefristet. So sehr ich mich für ihn freute, denke ich auch aber an diejenigen die es so teuer erkämpfen müssen.

Er geht bald in Rente, da haben wir jetzt beide leichte Vorteile.

Lg. Lupinchen

 

bearbeitet von Lupinchen
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Lupinchen:

Natürlich ist es toll 7 Tage Urlaub mehr zu bekommen, ab 50%,

nö, siehe hier

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) haben Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (also in der Regel fünf Tage).

Dies gilt ab dem Monat der Anerkennung, führt also zu anteiligem Anspruch:

Für jeden vollen Monat "Schwerbehinderung" steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu, wobei Bruchteile aufgerundet werden, wenn sie wenigstens einen halben Tag ergeben.

Näheres siehe in der Broschüre

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Ruhrpott:

nö, siehe hier

Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) haben Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub (also in der Regel fünf Tage).

Dies gilt ab dem Monat der Anerkennung, führt also zu anteiligem Anspruch:

Für jeden vollen Monat "Schwerbehinderung" steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu, wobei Bruchteile aufgerundet werden, wenn sie wenigstens einen halben Tag ergeben.

Näheres siehe in der Broschüre

Wegweiser für Menschen mit Behinderung

.....sorry, natürlich 5 Arbeitstage:ph34r:habe es geändert.

bearbeitet von Lupinchen
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Burg:

Aber als es bei uns mal zu einem Stellenabbau von 85% kam, durfte ich als "Nichtbehinderte" mit etwa 55J bleiben,

Wenn ich mich richtig erinnere, hat man gerade ab einem GdB von 30 % einen verbesserten Kündigungsschutz und einen geringen Steuervorteil. Ab 50 % kann man früher in den Ruhestand gehen, hat aber dann natürlich weniger Einzahlungsjahre für die Rente/Pension.
Meinem Eindruck nach haben sich die Richtlinien oder deren Auslegung zur Vergabe eines GdB in den letzten Jahrzehnten verschärft und es werden geringere GdBs vergeben, bzw. man muss mehr darum kämpfen.

vor 4 Stunden schrieb Burg:

Neurodermitis, COPD, starke Rückenprobleme und Grand-Mal, ein sehr heftiges Anfallsleiden, Epilepsie

Meinem Kenntnisstand nach werden für den GdB nicht unterschiedliche Einschränkungen/Erkrankungen zusammengezählt - 
30 % , 10 % und 20 % ergeben nicht 60 %, sondern leider nur einen GdB von 30 %.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb GrBaer185:

Wenn ich mich richtig erinnere, hat man gerade ab einem GdB von 30 % einen verbesserten Kündigungsschutz und einen geringen Steuervorteil. Ab 50 % kann man früher in den Ruhestand

Meinen Bekannten hatte seine Schwerbehinderung mit GdB von 80% NICHT vor einer Kündigung bewahrt; es wurde lediglich ein Behindertenbeauftragter zum Gespräch hinzugezogen - der Kündigungsschutz ist NUR verbessert... mehr leider nicht.

vor 22 Minuten schrieb GrBaer185:

Meinem Kenntnisstand nach werden für den GdB nicht unterschiedliche Einschränkungen/Erkrankungen zusammengezählt - 30 % , 10 % und 20 % ergeben nicht 60 %, sondern leider nur einen GdB von 30 %.

So kenne ich das auch noch. - Eine Frage mal in die Runde? - Hat sich daran etwas verändert?

Tenorsaxofon
Geschrieben

@Burg nicht dass ich wüsste. Da ich momentan auch wegen einer Verschlechterung usw. mit dem Versorgungsamt zu tun habe, weiß ich hoffentlich bald genaueres.

Es ist mir auch neu, dass Krankenhausärzte einen Antrag für Patienten stellen. Dass sie Gutachten ausstellen dagegen schon.

Blue_Spirit
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Lupinchen:

....sorry Dein Beitrag verwirrt mich. Psoriasis als Berufsunfähigkeitserkrankung? Das es in bestimmten Berufen schwierig sein dürfte ist ja bekannt. Bei einer PsA könnte ich es mir eher vorstellen.

Psoriasis ist KEINE Berufserkrankung. Die Berufserkrankung ist BK5101. Bei der BK 5101 kann auch eine Psoriasis die Basis sein. Hier ein Link zu der offiziellen Liste der BK's:

Liste der Berufserkrankungen

Berufsdermatosen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten (BK), wobei die BK 5101 den größten Anteil ausmacht und in der Vergangenheit die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit bei Erwerbstätigen war. Im Jahr 2019 wurden mehr als 80 000 Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheiten gestellt, von denen 19 883 auf die BK 5101 entfielen. Das berufsbedingte Handekzem, welches sich vor allem als Kontaktekzem präsentiert, macht 90 % aller BK 5101-Erkrankungen in Deutschland aus. Insbesondere junge Menschen aus den Berufszweigen Friseurgewerbe, Gesundheitswesen, Metallverarbeitung, Nahrungsmittelgewerbe sowie Baugewerbe zählen zur Risikogruppe. Der Diagnostik, Therapie und Prävention einer BK 5101 kommt eine bedeutende Rolle zu, da fortgeschrittene Hauterkrankungen meist mit einer ungünstigen Prognose und langen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit einhergehen sowie erhebliche sozioökonomische Folgen haben können. Am 01. Januar 2021 trat die Novellierung des Berufskrankheitenrechts mit dem „Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) und anderer Gesetze“ in Kraft, welches den über Jahrzehnte für eine Anerkennung der BK 5101 vorausgesetzten Unterlassungszwang abschaffte. Damit verbleiben seit diesem Jahr als Tatbestandsmerkmale für den Eintritt des Versicherungsfalls die „Schwere oder wiederholte Rückfälligkeit“ einer Hauterkrankung (z.B.: Psoriasis etc. ... Beitrag in Klammer wurde von mir zugefügt), was zu einem deutlichen Anstieg der Anerkennungen und zu weitreichenden Veränderungen in der dermatologischen Versorgung und Begutachtung der Versicherten führen dürfte.

(Quelle Prof. Dr. D. Nashan, Dortmund)

 

Geschrieben

die einzelnen Erkrankungen werden nicht addiert....... auch eine Diagnose auf dem Papier ist irrelevant...... es zählt einzig und allein in wie weit die Person im täglichen Leben eingeschränkt ist..... danach wird dann der GDB festgelegt......

ich habe sehr mühsam und lange, letztendlich mit Hilfe des VDK, in zweiter Instanz einen GDB von 50 unbefristet erhalten. Ich werden den Teufel tun daran irgendwie zu rütteln (außer es sollte sich noch eine andere zusätzliche erhebliche Erkrankung einstellen :O(....... denn wie Lupinchen schreibt kann sowas ganz schnell nach hinten los gehen........

lg

Claudia 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Burg:

Meinen Bekannten hatte seine Schwerbehinderung mit GdB von 80% NICHT vor einer Kündigung bewahrt; es wurde lediglich ein Behindertenbeauftragter zum Gespräch hinzugezogen - der Kündigungsschutz ist NUR verbessert... mehr leider nicht.

So kenne ich das auch noch. - Eine Frage mal in die Runde? - Hat sich daran etwas verändert?

Nö.....wenn die Erkrankung einen für den Job auf Dauer maximal einschränkt kann man gekündigt werden. Die meisten retten sich dann mit langen AUˋs bis sie in Rente gehen können. Ist bei einem jüngeren Menschen dann oft mit finanzielen Einbußen verbunden. So weit ich aber weiß kann man auch dann nebenbei arbeiten gehen und ich glaube auch mehr als früher. Aber das wissen sicher einige hier besser. Ich hatte damals eine Kollegin die geringfügig unter Erwerbslosenrente gerabeitet hat. 

Lg. Lupinchen

Geschrieben (bearbeitet)

Wichtig ist zunächst einmal die "Grunderkrankung" die ist maßgebend. Wenn man dann noch welche hat die im direkten Zusammhang stehen kann es höher ausfallen. Alle anderen werden, wie hier schon erwähnt, nur zusammengezogen und meist mit 10% gewertet. War bei mir so. Als Schwerbehindert, mit Pass, gilt man erst mit 50%. Es gibt aber schon Vorteile mit 30%.

Lg. Lupinchen

bearbeitet von Lupinchen
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tenorsaxofon:

@Burg

Es ist mir auch neu, dass Krankenhausärzte einen Antrag für Patienten stellen. Dass sie Gutachten ausstellen dagegen schon.

Krankenhäuser haben in der Regel einen Sozialdienst, der da beim Antrag behilflich sein kann.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tenorsaxofon:

@Burg nicht dass ich wüsste. Da ich momentan auch wegen einer Verschlechterung usw. mit dem Versorgungsamt zu tun habe, weiß ich hoffentlich bald genaueres.

Es ist mir auch neu, dass Krankenhausärzte einen Antrag für Patienten stellen. Dass sie Gutachten ausstellen dagegen schon.

Es gibt nicht nur in Rehakliniken, sondern auch in Krankenhäusern soziale Dienste. Die beraten einen und helfen ggf. auch bei der Beantragung, tätig muss man dann selber werden

Tenorsaxofon
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Supermom:

Krankenhäuser haben in der Regel einen Sozialdienst, der da beim Antrag behilflich sein kann.

Behilflich heißt jedoch nicht beantragen, ansonsten könnte es auch das Ordnungsamt machen, nachdem sie die ganzen Befunde wg. einer Parkerleichterung bekommen hatten.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Tenorsaxofon:

Behilflich heißt jedoch nicht beantragen, ansonsten könnte es auch das Ordnungsamt machen, nachdem sie die ganzen Befunde wg. einer Parkerleichterung bekommen hatten.

....echt jetzt? ich dachte immer die sind für die öffentliche Ordnung und Parkgebühren zuständig:unsure:

Natürlich muss man selber tätig werden, so meinte Rieke es genauso wie ich auch. Manche gehen ja gleich zum VdK oder Sozialverband. 

 

Tenorsaxofon
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Lupinchen:

....echt jetzt? ich dachte immer die sind für die öffentliche Ordnung und Parkgebühren zuständig:unsure:

Natürlich muss man selber tätig werden, so meinte Rieke es genauso wie ich auch. Manche gehen ja gleich zum VdK oder Sozialverband. 

 

dachte ich bisher auch. So wie sich die Sahcbearbeiterin mir gegenüber geäußert hatte ging ich auch davon aus, dass sie es regelt,, denn wozu braucht sie die ganzen med. Befunde.

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