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Geschrieben

Hallo erstmal, da ich neu bei euch bin und keinen Thread zum vorstellen gefunden, drum will ich es hier tun.

Ich bin 42 und habe seid 3 Jahren PSO an Händen und Füßen, Klar schmerzhaft und unangenehm ist beides, aber ganz besonders schlimm ist es natürlich an den Händen, gerade als Koch, ich kann den Ekel im Gesicht meines "zukünftigen Chefs" schon immer bei der Vorstellung sehen.

Ich bin nun seid 2 1/2 Jahren arbeitslos und werde wohl als Koch mit diesen Händen wohl auch keinen festen Job mehr bekommen.

Das Arbeitsamt ist aber auch nicht wirklich daran interressiert mir eine Umschulung oder zumindest eine fortbildung zum Lebensmitteltechniker zu finanzieren.

Das bringt meine Seelische verfassung nicht grad nach vorne.

Ich habe von diversen Ärtzen auch schon die verschiedensten Salben bekommen wovon aber keine einzige wirklich etwas gebracht hat.

Meinen Füßen gehts ja fast schon wieder gut, was ich meiner Lebensgefährtin zu verdanken habe die mir seid 9 Monaten fast täglich ein stunde meine Füße mit Bepanten massiert.

Dadurch stellt sich zumindest eine linderung ein... aber als Hartz4 empfänger geht das auch ganz schön ins geld fast jede woche ein große tube zu verauchen.

danke fürs zuhören(lesen)

Karsten

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Ich bin nun seid 2 1/2 Jahren arbeitslos und werde wohl als Koch mit diesen Händen wohl auch keinen festen Job mehr bekommen.

Das klingt leider realistisch.

Das Arbeitsamt ist aber auch nicht wirklich daran interressiert mir eine Umschulung oder zumindest eine fortbildung zum Lebensmitteltechniker zu finanzieren.

Kannst Du das etwas erläutern? Weigern die sich mit irgendeiner Begründung?

Geschrieben
aber als Hartz4 empfänger geht das auch ganz schön ins geld fast jede woche ein große tube zu verauchen.

Du hast als Hartz4 Empfänger anspruch auf einen ganz geringen Zuzahlungssatz pro Jahr!

Ich habe dies in einem anderen Thread mal erläutert: http://www.psoriasis-netz.net/forum/showthread.php?t=220379

Informiere dich bez. der Jährlichen Zuzahlung die du leisten musst mal bei deiner Kasse!

Als Hartz4 Empfänger beträgt diese nämlich nur 8% vom Jährlichen Einkommen, was dann wirklich nicht mehr viel ist!

Geschrieben

Umschulungen sind nur noch eine "kann"-Regel, muß also nicht, und die Fortbildung zum Techniker ist "förderungwürdig" für Meister-Bafög, und wird deshalb nicht vom Amt bezahlt.

Nur Leider war ich vor einigen Jahren Selbstständig und habe daher noch einige Schulden, was heist das ich Privatinsolvenz habe, sprich ich darf keine neuen Schulden machen, was wiederum bedeutet das ich kein Bafög beantragen kann da dies ja ein Kredit wäre,..

nur dem AA ist es egal, obwohl sie mich dann recht schnell los wären, denn Lebensmitteltechniker in diversen bereichen werden gesucht, und ich müsste auch nicht mehr mit offenen Lebensmitteln arbeiten, da ich auch als Berater arbeiten könnte.

Selbst das die KIN-Fachschule eine Vermittlungsquote von 85-100% ihrer Absolventen in die freie wirtschaft hat, brachte kein Umdenken beim AA.

Geschrieben
Du hast als Hartz4 Empfänger anspruch auf einen ganz geringen Zuzahlungssatz pro Jahr!

Ich habe dies in einem anderen Thread mal erläutert: http://www.psoriasis-netz.net/forum/showthread.php?t=220379

Informiere dich bez. der Jährlichen Zuzahlung die du leisten musst mal bei deiner Kasse!

Als Hartz4 Empfänger beträgt diese nämlich nur 8% vom Jährlichen Einkommen, was dann wirklich nicht mehr viel ist!

nun ja, 8% vom Jährlichen einkommen sind ja immer noch über 700euro... oder verrechne ich mich da grad?

Geschrieben
nun ja, 8% vom Jährlichen einkommen sind ja immer noch über 700euro... oder verrechne ich mich da grad?

Hat man nicht als Hartz4 Empfänger ein Mindesteinkommen von 345 Monatlich +- Kindergeld zuschlag?

Weil dann komme ich auf eine andere Summe als 700€ ;-)

Geschrieben

ja wenn ich nur die grundsumme rechne komme ich auch auf weniger (330€), ich habe meine miete mit eingerechnet, weil ein "normaler" muß die ja auch von seinem einkommen bezahlen.. aber ich werd mich da auch noch mal schlau machen, zumal ich weiß das Chronisch Kranke ja auch noch andere Sätze haben

Geschrieben
Hallo Karsten

Hallo lieber Karsten,

erst mal herzlich Willkommen :)

Meine Erfahrung war,

dass eine REHA-Massnahme und den dortigen Reha-Beratern eine Umschulung relativ leicht zu veranlassen ist. Schreibe veranlassen, weil dort nicht nur eine Beratung, sondern von den Reha-Beratern dies auch in die Wege geleitet wird. Natürlich auch mit deinem Zutun.

Schildere deine bisherige berufl. Situation, dein Anliegen und deinen Wunsch eindrücklich :(

Versuche es doch mal

Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass du bei so einer liebevollen Betreuung zu Hause, nicht gerne in eine Reha gehst. :)

Aber was sind schon 3 Wochen im Gegensatz zu der jahrelangen Hilflosigkeit und Eingeschränktheit?

Viele liebe Grüsse

v. Steph

Geschrieben

Eben,

man muss sich nur darum kümmern.!

Ich habe vor einigen Jahren auch einen Behindertenausweis beantragt und nach einer Untersuchung durch den Amtsarzt dann einen Ausweis mit 60% ausgestellt bekommen, was einige viele Vorteile mit sich gebracht hat. Hätte ich dies damals im Stationären aufenthalt der Uni-Klinik nicht von einem Arzt mal gesagt bekommen, wäre ich nie darauf gekommen einen solchen Ausweis zu beantragen.

Wenige wissen wirklich welche möglichkeiten sie mit einer solchen Krankheit haben, und auf was man zB. auch Anrecht hat etc.

Geschrieben

Hallo,

ich kenne dieses Problem. Mein Sohn lernt auch Koch und ich hoffe, dass er die Schuppenflechte nicht von mir erbt.

Wenn Du jetzt arbeitslos bis, vielleicht ist es jetzt eine Gelegenheit, dass du Dich in eine Klinik begibst um Dir helfen zu lassen. Vielleicht hast Du Glück.

Liebe Grüsse

Blümchen28

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, wie hier die 8% vom Bruttolohn zustande kommt, meines wissens sind es 2% und 1% bei chronisch Kranken (Anträge gibt es bei der Krankenkasse). Deshalb habe ich mal auf der Homepage meiner Krankenkasse gesurft und folgendes gefunden:

Belastungsgrenze bei Zuzahlungen

Zuzahlungen nur bis zur Belastungsgrenze

Zu den folgenden Leistungen ist eine Zuzahlung zu entrichten:

Krankenhausbehandlung

Stationäre Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen (stationäre Kuren)

Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut (Praxisgebühr)

Arznei- und Verbandmittel

Heilmittel (z. B. Massagen)

Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Einlagen, Rollstuhl)

Häusliche Krankenpflege

Fahrkosten

Haushaltshilfe und Soziotherapie

Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der anfallenden Kosten, mindestens 5, höchstens 10 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Belastungsgrenzen

Selbstverständlich sind Zuzahlungen nur bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu entrichten. Dabei werden alle gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigt.

Ihre jährliche Eigenbeteiligung darf 2 Prozent der (Familien-)Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Die Belastungsgrenze wird grundsätzlich jährlich berechnet. Wird sie von Ihnen während des laufenden Kalenderjahres – berechnet aus den voraussichtlichen Einnahmen – erreicht, können wir Sie und Ihre Angehörigen für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien.

Bitte beachten Sie: Für die Freistellung von Zuzahlungen ist der Nachweis Ihrer Ausgaben für medizinische Aufwendungen erforderlich: Zahlungsnachweise (z. B. Quittungen), die Ausgaben belegen, deshalb bitte aufbewahren. GEK-Versicherten hilft dabei der GEK-Geld-zurück-Pass. Darin können Sie sämtliche Zuzahlungen notieren. Fordern Sie diesen Pass bei Ihrer GEK vor Ort an.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind – mit Ausnahme der Fahrkosten – von Zuzahlungen befreit.

Quelle: www.Gek.de

Gruß Frank

Geschrieben

vielen dank, na das geht ja wirklich rasch hier, Tips und Ratschläge zu bekommen.

Auf den Gedanken eine Reha, oder besser eine Kur zu beantragen bin ich auch schon mal gekommen, hatte die bis jetzt aber immer ein wenig zurückgestellt.

Irgendwie wird man, naja zumindest ich, nach einiger Zeit ein wenig Phlegmatisch und lässt alles ein wenig laufen ohne sich um irgendwas zu kümmern wenn genug Rückschläge da waren.

Naja, aber ich habe keine lust mehr den Kopf in den Sand zu stecken, deshalb habe ich mich hier ja nun auch angemeldet..

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, wie hier die 8% vom Bruttolohn zustande kommt, meines wissens sind es 2% und 1% bei chronisch Kranken (Anträge gibt es bei der Krankenkasse).

Ich sprach im anderen Thread vom Netto Lohn, hier von Hartz4, und dort gibt es meines Wissens nach nur einen Betrag mit dem man dies kalkulieren kann, und das ist das was man auf's Konto bekommt ... !

10% Sind es nun bei mir weil ich Azubi bin, damals als ich Hartz4 Empfänger war hatte ich einen eigenanteil von 8%, daher nehme ich dies als Refferenzwert. Es ist sicher von Kasse zu Kasse als auch Bundesland zu Bundesland verschieden.

Geschrieben
Hallo,

ich kenne dieses Problem. Mein Sohn lernt auch Koch und ich hoffe, dass er die Schuppenflechte nicht von mir erbt.

Wenn Du jetzt arbeitslos bis, vielleicht ist es jetzt eine Gelegenheit, dass du Dich in eine Klinik begibst um Dir helfen zu lassen. Vielleicht hast Du Glück.

Liebe Grüsse

Blümchen28

Also ich würde meinen Kindern definitiv bei der Berufswahl von einen möglicherweise später problematischen Beruf - und Koch gehört sicher dazu - abraten.

Geschrieben
Eben,

man muss sich nur darum kümmern.!

.

So einfach ist das heutzutage leider nicht mehr.

Der Satz "wer arbeiten will, findet auch Arbeit" auch nicht mehr. Leider!

Aber im Fall von chronischen Krankheiten, ist eine Reha-Massnahme wirklich noch eine Möglichkeit. Viele wissen das nicht und bekommen das auch nirgends mitgeteilt.

Es sei denn, den Reha-Beratern und Ärzten fällt aufgrund der Schwere - Schmerzen, schwere Organschäden- und Ausfälle, Lähmungen usw-. nichts mehr ein.

LG

Geschrieben
So einfach ist das heutzutage leider nicht mehr.

Der Satz "wer arbeiten will, findet auch Arbeit" auch nicht mehr. Leider!

Das war einzig und alleine auf die Krankheit bezogen, nicht auf die Arbeitssuche oder ähnliches.

Geschrieben
Das war einzig und alleine auf die Krankheit bezogen, nicht auf die Arbeitssuche oder ähnliches.

Na denne :-)

Der Satz von dir :

"Eben, man muss sich nur darum kümmern.!"

hörte sich in diesem Zusammenhang für mich aber so an.

Geschrieben
... hörte sich in diesem Zusammenhang für mich unmissverständlich aber so an.

Hast du aber falsch gedacht ...

Denn dieser Satz bezog sich auf das vorherige Posting von Dir und die dortige Empfehlungen bez. Reha etc., sollte aber aus dem was nach meinem Satz folgte eigentlich klar sein oO

Geschrieben

Hallo Adam,

also das was ich meine, ist eine gesetzliche Regelung und die gilt meines Wissens für ganz Deutschland und bei jeder Krankenkasse. Evtl. kannst du mir ja mal erklären, was du für 8 und 10% meinst und von was?

Hier nochmals ein Auszug von einer anderen Seite:

Gesetzliche Veränderungen zum 01.01.2004

Durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Modernisierungsgesetz – GMG)

wird die gesetzliche Zuzahlung ab 01.01.2004 neu geregelt. Hiernach müssen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 2 % ( schwerwiegend chronisch Kranke 1 %) ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen – die so genannte Belastungsgrenze – für Zuzahlungen aufbringen. Die bisherige generelle Befreiung entfällt.

Belastungsgrenze

Zuzahlungen haben Sie während jedes Kalenderjahres nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Damit Sie Ihre geleisteten Zuzahlungen belegen können, sind sämtliche Quittungen hierüber zu sammeln. Diese müssen auf Ihren oder den Namen Ihres/r Angehörigen ausgestellt sein.

Für die Zuzahlungen bei *ambulanter Behandlung (Praxisgebühr) *Arznei- u. Verbandmitteln *Heilmitteln (z.B. Massagen oder Krankengymnastik) *Hilfsmitteln *häuslicher Krankenpflege *Haushaltshilfe *Soziotherapie *Fahrtkosten *stationärer Behandlung im Krankenhaus *stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

beträgt die individuelle Belastungsgrenze 2 Prozent Ihres jährlichen (Familien-) Bruttoeinkommens im Kalenderjahr. Für Ehegatten/Lebenspartner und Kinder wird jeweils ein Freibetrag berücksichtigt. Dieser beträgt 4.347 € für den ersten und 2.898 € für jeden weiteren Angehörigen. Für familienversicherte Kinder gilt grundsätzlich ein Freibetrag von je 3.648 €.

Besonderheit: Bei Alleinerziehenden wird für das erste familienversicherte Kind der höhere Freibetrag des sonst für den ersten Angehörigen maßgebenden Betrags in Höhe von 4.347€ berücksichtigt.

Gruß Frank

Geschrieben
Hallo Adam,

also das was ich meine, ist eine gesetzliche Regelung und die gilt meines Wissens für ganz Deutschland und bei jeder Krankenkasse. Evtl. kannst du mir ja mal erklären, was du für 8 und 10% meinst und von was?

Hä? wieso schreibe ich 8% ich meinte 1% !!!! Ohman, sorry sorry ... keine Ahnung was ich die ganze Zeit mit den 8% meine ... Ich weiß nur das ich damals als Hartz4 Empfänger wirklich 10% eigenanteil hatte. Jetzt sind es nur noch 1%.

Bin etwas durch seit dem meine Tante am Samstag verstorben ist :-(

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