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STURMSCHADEN


Bibi

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Geschrieben

hallo, ihr Lieben -

am Mittwoch hatten wir hier Orkanböen und ich hatte auf dem Herd Kohlrouladen. Habe zwar eine Abzugshaube, aber nach dem Abkühlen und dem Einfrieren wollte ich noch mal durchlüften-

hatte hinten ein Fenster auf Kipp und habe vorne noch mein grosses Badezimmerfenster auf Kipp gestellt mit einem Korken - damit es nicht zuknallt -

ja - dann krachte es - lange Rede kurzer Sinn - mein Fenster hing auf ' halb acht ' - und ich konnte es nicht mehr schliessen - der Griff knackte ( n - 😄 -) und ich konnte es nicht mehr richtig schliessen - oben rechts war ein Spalt von ca. 5 cm - und es hat gestürmt wie sonst was -

ein Metallteil lag auf der Fensterbank innen und ich hatte so eine Angst - wenn das Fenster nicht hält und nach innen knallt - dann wäre auch meine Dusche kaputt gegangen und die Duschwand -

lange Rede - am nächsten Tag habe ich den Hauswart angerufen - alles ging schnell - der Tischler kam schon um 11.50 h und hat alles repariert - zwei Scharniere mussten erneuert werden und auch der Griff -

aber meine Nerven - nun bin ich sehr froh - alles wurde schnell und professionell erledigt - nur die Kosten muss ich selbst bezahlen. Das ist mir egal !! War ja leichtsinnig meinerseits -

ich möchte nur sagen - unsere Hausverwaltung reagiert sofort in einem Notfall - auch wenn alle Handwerker so viel zu tun haben -

und noch etwas möchte ich schreiben - egal was auf meinem Herd brutzelelt oder köchelt - bei Sturm bleiben die Fenster zu - !!!

ganz entspannte Grüsse sendet - Bibi -

 

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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Servus Bibi,

frag mal bei Deiner Hausverwaltung nach ob für das Gebäude eine Wohngebäude-Versicherung besteht. Ich gehe schwer davon aus. Fenster sind Gebäudebestandteil und somit bei Sturmschäden mitversichert. Zwar ist versicherungstechnisch die Windstärke von mindestens 8 ausschlaggebend, ob es als Sturm bewertet wird. Aber Du schreibst ja von einem Orkan. Und da ist dieser Wert sicherlich gegeben oder überschritten.

Gruß vom Harley

Geschrieben

Hallo Harley,

ist eine Wohngebäudeversicherungen nicht eine freiwillige Versicherung der Haus- bzw. Wohneigentümer? Wenn also Bibi dahingehend keine Versicherung abgeschlossen hat, hat sie auch keine Erstattungsmöglichkeit. LG Waldfee

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Waldfee:

Wenn also Bibi dahingehend keine Versicherung abgeschlossen hat, hat sie auch keine Erstattungsmöglichkeit.

Die Gebäudeversicherung wird für ein MFH nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern für alle Wohnungseigentümer zusammen abgeschlossen. Zwar liegt dazu keine gesetzliche Pflicht vor, jedoch wäre es fahrlässig keine Wohngebäudeversicherung zu haben, die das Gebäude gegen Sturm, Wasser, Feuer etc. absichert. LG 🖖

Geschrieben

Hallo Waldfee,

es ist so, wie C.T.H. geschrieben hat. Die Versicherung schließt die Hausverwaltung (nach Abstimmung der Wohnungseigentümer) für das gesamte Gebäude ab. Eine einzelne Wohnung kann man bei einem Mehrfamilienhaus nicht versichern. Heute stand zufällig ein Bericht in der Zeitung, wonach Überlegungen im Raum stehen, diese Versicherung gesetzlich zur Pflicht zu machen. Finde ich persönlich schon sehr in die Privatsphäre eingegriffen. Ich selbst habe so eine Versicherung, obwohl unser Stadtbereich nicht überschwemmungsgefährdet ist. Aber das Sturmrisiko besteht natürlich. Wenn das wirklich Pflicht werden sollte, wird das für manche sehr teuer. Denn, wenn man in einem Hochwasser gefährdeten Gebiet wohnt, wird ein nicht zu knapper Risikozuschlag verlangt. Hatte man bereits einen Überschwemmungsschaden, nimmt einen keine Versicherung. Und wenn, wird die unbezahlbar. Naja, wieder was, was die Regierung vorgibt ohne zu überlegen.

Gruß Harley

 

  • + 1
  • Danke 1
Geschrieben
Am 9.7.2023 um 12:06 schrieb Harley48:

Servus Bibi,

frag mal bei Deiner Hausverwaltung nach ob für das Gebäude eine Wohngebäude-Versicherung besteht. Ich gehe schwer davon aus. Fenster sind Gebäudebestandteil und somit bei Sturmschäden mitversichert. Zwar ist versicherungstechnisch die Windstärke von mindestens 8 ausschlaggebend, ob es als Sturm bewertet wird. Aber Du schreibst ja von einem Orkan. Und da ist dieser Wert sicherlich gegeben oder überschritten.

Gruß vom Harley

 

Am 9.7.2023 um 14:01 schrieb C.T.H.:

Die Gebäudeversicherung wird für ein MFH nicht für einzelne Wohneinheiten, sondern für alle Wohnungseigentümer zusammen abgeschlossen. Zwar liegt dazu keine gesetzliche Pflicht vor, jedoch wäre es fahrlässig keine Wohngebäudeversicherung zu haben, die das Gebäude gegen Sturm, Wasser, Feuer etc. absichert. LG 🖖

vielen lieben Dank ihr beide für eure Antworten -

eine E-Mail an die Hausverwaltung ist geschrieben und ich hoffe - das klärt sich noch vor unserem Frauenurlaub - ansonsten kann ich das gut aussitzen -

es besteht eine Gebäudeversicherung - nur die Modalitäten sind echt schlüpfrig - ich habe immer Schwierigkeiten - ich kann keine Verträge lesen. Klar, lesen schon - aber verstehen ist das Ding - 🙃 -

ich hatte vor etlichen Jahren schon mal den Fall - da konnte ich mein Wohnzimmerfenster nicht mehr schliessen. Ohne Sturm usw.usw. Da wurde auch der Tischer über die Wohnungsgesellschaft bestellt - die Rechnung kam dann mit der Jahresabrechnung bezüglich der gestiegenen Nebenkosten - und ich musste die Reparatur selbst bezahlen -

da blicke noch einer durch - ich nicht - aber egal ehrlich gesagt -

ich bin froh dass alles so schnell repariert werden konnte - meine Nerven sind mir da wichtiger - zumal es ja meine eigene Blödheit war - Querlüften bei Sturm und eine Orkanböe reichte -

vielen Dank noch einmal an Euch für eure Hilfe -

nette Grüsse sendet - Bibi -

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