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Grad der Behinderung


TanjaW

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Geschrieben

Hallo zusammen zum 2.Thema für mich heute🙂

Hat jemand von euch Aufgrund von Psoriasis Arthritis , Grad der Behinderung bzw.Prozente beantragt und wenn ja wieviel bekommen ? Und hat Widerspruch eingelegt und wenn ja selbst oder mit Hilfe ?

Danke im voraus für die Antworten

Tanja 

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

30% unbefristet

Den Antrag formulierte eine Mitarbeiterin bei der Reha in Bad Bentheim.

Geschrieben (bearbeitet)

Gib das mal in die Suche hier ein und es erscheinen gefühlte 30000 Beiträge dazu😄... Es ist immer recht sinnvoll sich bei den Formulierungen helfen zu lassen. Es wird eben an einem Schreibtisch entschieden, von jemanden der dich überhaupt nicht kennt...

bearbeitet von Supermom
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Supermom:

30% unbefristet

Den Antrag formulierte eine Mitarbeiterin bei der Reha in Bad Bentheim.

Danke da war ich auch aber leider hatte da keiner geholfen .

Ich bekam jetzt 20 und hab gleich Widerspruch geschickt und dass ich die Unterlagen einsehen möchte..

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Supermom:

Gib das mal in die Suche hier ein und es erscheinen gefühlte 30000 Beiträge dazu😄... Es ist immer recht sinnvoll sich bei den Formulierungen helfen zu lassen. Es wird eben an einem Schreibtisch entschieden, von jemanden der dich überhaupt nicht kennt...

Ich probiere es 🙂👍danke für den Tipp 

Geschrieben

Hallo Tanja,

ich habe vom Versorgungsamt einen dauerhaften GDB von 50

auf Grund von

Psoriasis Arthritis plus der schriftlichen Darstellung wie ich durch dieses Leiden im Gesellschaftlichen Leben

beeinträchtigt bin erhalten.

Zunächst befristet und nach ein paar Jahren dauerhaft.

Verlauf:

1. seit 14 Jahren hatte ich einen GdB von 30 für Psoriasis

2. Vor 10 Jahren erfolgte die Gleichstellung vom Arbeitsamt

3. 2020 habe ich eine Diagnose PSA erhalten.

4. 2020 habe ich einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt eingereicht

5.Der Antrag wurde abgelehnt.

6. Daraufhin habe ich den VdK eingeschaltet.

7. Der Vdk hat festgestellt, daß in den Unterlagen beim Versorgungsamt der entscheidende Arztbericht und die Diagnose PSA auf unerklärliche Weise fehtl.

8. Das Versorgungsamt hat mir dann einen befristeten GdB von 50 bescheidet.

9. Der zeitlich befristete GdB50 wurde nach einer erneuten Überprüfung nach Jahren vom Versorgungsamt unbefristet bescheidet.

AUS MEINER SICHT IST FOLGENDER HINWEIS WICHTIG UND IST BEI VIELEN LEUTEN WENIG BEKANNT:

Ein Grad der Behinderung wird NICHT auf Grund einer Schwere einer Erkrankung vergeben, sondern der Grad der Behinderung wird für die AUSWIRKUNGEN des Leidens auf den Patienten und seine Teilhabe am Gesellschatlichen Leben bestimmt.

Eine ausreichende meditzinische Diagnose ist selbstverständlich notwendig um überhaupt an eine Einstufung zu kommen (... klar, ohne jegliche Erkrankung kann es keine Teilhabeprobleme geben).

Deshalb kann man schon im Vorfeld prüfen, welche Einstufung grob geschätzt möglich ist.

Ist eine Einstufung für z.B.: GdB50 gegeben, so ist dann weiter die schriftlich notwendige persönliche Schilderung seiner Lebensumstände das ganz wichtige und für den Antrag das entscheidende Kriterium für das Versorgungsamt.

Meine Erfahrung/Empfehlung aus meinem Verwaltungsvorgang:

==> Bevor ein Antrag gestellt wird, sollte man bereits Kontakt zu adäquaten Unterstützern aufnehemn.

==> Hinterher ist es schwierig.

==> Mir hat der VdK hierbei entscheident geholfen.

Es gibt noch weitere Hilfsmöglichkeiten:

-> SovD, ein Rechtsanwalt für Sozialrecht, Opfervereine ( ein Verein als Beispiel ) KAB (... hier ist nach meiner Meinung Vorsicht geboten !!! ) ich kenne einen beratenden Arzt, der auch im KAB ist .......... wer sich auskennt weiß was das bedeutet.... oder eine Community Internet Community kostenlos 

Hier noch weitere Infos zu diesem Thema:

Infoseite vom VdK zum Grad der Behinderung

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GdB50_x1.jpg

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