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Schwerbehinderung !


Klaus Günter

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Geschrieben

Guten Abend !

Erstmal Susan , du siehst ich trau mich :) (ist lustig gemeint !)

da ich bisher nichts im Forum über das Thema "Schwerbehinderung"gefunden habe, vielleicht bin ich auch zu blöd ;) hier nun meine Frage : Wie sieht es bei Euch aus ?

Da ich selbst 40 GdB habe und mich, bedingt durch Arbeitstellenabbau in unserem Betrieb , über das Arbeitsamt gleichstellen lassen habe. (Gleichstellung =50 GdB)Die Gleichstellung kann nur mit min 30 GdB beantragt werden . Bei der Gleichstellung hat man nur den Vorteil des besonderen Kündigungsschutz.Anders ist es , wenn man mindestens 50 GdB hat. Dies bedeutet 5 Tage mehr Urlaub, den Kündigungsschutz und einen Steuerfreibetrag . Desweiteren bin ich vor 4 Jahren zum Schwerbehindertenvertrauensmann gewählt worden und habe diesbezüglich schon einige Seminare besucht. Vielleicht sind hier einige Mitglieder ,Besucher an solch einem Erfahrungsaustausch intressiert und ich hoffe das ich mit meiner "Erfahrung " dem Einen oder Anderen bei seinem Problem oder Fragen helfen kann.

So genug für Heute . Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntagabend und einen Streßfreien Arbeitsbeginn am Montag ;)

Klaus

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo !

Sorry Susan, das hab ich gestern zur späten Stunde nicht mehr hinbekommen . :confused:

Es gibt auch noch ein Büchlein vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung :

Anhaltspunkte für die ärtzliche Gutachtertätigkeit !

Hier sind die Richtlinien hinterlegt ,wodurch die Beurteilung erfolgt. Kostet aber um die 15,00 Euro ! Zu bestellen über Email info@bmgs.bund.de

Ich besitze dieses Buch falls jemand Fragen hat....... nur los.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Hallo Klaus Günter, mich würde noch interessieren ob der Kündigungsschutz auch für Elternzeitstellen gilt. Beispiel: Ich bin bei der Stadtverwaltung Reutlingen angestellt, habe dort eine unbefristete Stelle und muß Ende September wieder anfangen zu arbeiten da meine Elternzeit ausläuft, 25 km ein Weg.

Nun gibt es ein Stellenangebot in Hohenstein, (ich bräuchte keine Auto) allerdings ist diese Stelle nur eine Elternzeitvertetung und ich bin mir nicht sicher ob ich mich darauf bewerben soll.

Weißt du mir eine Rat ?

Liebe Grüße Peddy75

:confused: :confused: :confused: :confused:

Geschrieben

Hallo !

Den Link kannte selbst ich noch nicht. Hut ab Barb ! :)

Wenn ich das Gewußt hätte . Na ja ,mein Arbeitgeber hat die Kosten für das Buch übernommen, da ich es ja für meine betriebliche Tätigkeit brauche.Und ich hab lieber ein Buch zur Hand um nachlesen zu können. ;)

Zu deiner Frage Peddy , Ich würd erstmal eine Bewerbung abgeben und auf das Bewerbungsgespräch bauen .Ich will dir nicht den Mut nehmen ,aber wenn ich das richtig gelesen habe handelt es sich hierbei um eine befristete Stelle (Elternzeitvertretung)und deshalb kannst du den Anspruch ,meiner Meinung nach ,auf den besonderen Kündigungsschutz nicht geltend machen, da du ja nur einen befristeten Arbeitsvertrag sicherlich bekommen wirst.Und diese Zeitbegrenzung mit Unterschrift akzeptierst . Es sei denn , die in Elternzeit befindliche Mutter kommt nicht zurück. Anders sieht es bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag aus.

Ich hoffe es war alles so richtig. Solch einen Fall hatte ich noch nicht.

Vielleicht wissen Barb oder Susan noch etwas :confused:

Gruß

Klaus

Geschrieben
;) Danke Klaus Günter, so bin ich auch informiert aber da sich immer mal wieder was ändert und ich mich nicht jeden Tag damit auseinandersetze wollte ich halt nichts versäumen und dachte ich frage einen Fachmann. Herzlichen Dank an alle. :)
Geschrieben

Hallo, zusammen,

eigentlich wäre es ja auch interessant, wer für was die Prozente des Grades der Behinderung bekommen hat, ob der GdB befristet ist oder ob zum Beispiel eine Gehbehinderung anerkannt wurde.

Wichtig wäre, auch mal zu erfahren, wie es Usern im Fall eines Widerspruchs oder bei einem Antrag auf Neufeststellung ergangen ist.

Klaus Günter, nicht böse sein, aber deine Angabe, dass du selbst 40 % hast, ist etwas vage. Wir sind doch hier immer sehr neugierig ;)

Gruß

Geschrieben

Guten Morgen Zusammen !

Hab ich das doch glatt vergessen ? Entschuldige Barb aber ich werde genauere Auskunft Heute Abend geben . Nur soviel sei erstmal gesagt:

30 %GdB hab ich auf meinem Antrag an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig Holstein im Dezember 1994 bekommen .Diese Zuteilung gilt ohne Begrenzung ! Dies erschien mir zu wenig , da in dem "Gutachterbuch " steht

Psoriasis vulgaris bei andauerdem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalem Befall (z.B. Hände ) Was auch damals bei mir der Fall war. Daraufhin wurde der Grad der Behinderung auf 40 GdB angehoben.Das war für mich auch nicht ausreichend....

Deswegen habe ich Einspruch eingelegt und die Klage eingereicht. Zu der Klage und den Ablauf wie gesagt ,später mehr ,ich muß jetzt arbeiten ;)(

Bitte Barb nicht böse sein, ich hoffe ich konnte die erste Neugier stillen.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Klaus Günter' date=' nicht böse sein, aber deine Angabe, dass du selbst 40 % hast, ist etwas vage. Wir sind doch hier immer sehr neugierig ;)

Gruß[/quote']

WIR sind neugierig? barb wie kommst darauf???? PUTTLACH

aber mal im ernst. ich hatte 50 % und bei antrag auf verlängerung haben sie mich auf 30 % gekürzt, trotz einspruch :) da ich aber seitdem ja viele "kleine" neuerkrankungen gesammelt habe, werde ich es nochmal probieren, mit einem antrag auf höherstellung.

euch allen einen schönen tag

susan

Geschrieben

Endlich Mittagspause ! ;)

Susan : Hattest du einen befristeten Bescheid ? Denke bitte daran bei deinem Verschlechterungsantrag , es wird zwar das Gesamtbild der einzelnen Behinderung gesehen aber nicht zusammengezählt . Und hoffentlich habe ich jetzt keinen "Familienkrach " wegen Neugierig und so ausgelöst :)

Ne ,im Ernst weiter im Text da ich Heute Abend nach dem Länderspiel mit Sicherheit keine Zeit mehr finden werde und die Bettkarte anstempeln muß."Lach "

Also hab ich durch Unzufriedenheit die Klage eingereicht. Daraufhin ging folgendes ab :

Untersuchung durch Uniklinik Kiel (Dermatologie, Chirugie )auf Antrag des Landesamt .

Ich hatte mir einen Anwalt der IG Metall genommen ,weil der für Mitglieder nix kostet,und bin nach mehrer Wochen warten zum Sozialgericht. Mitlerweile habe ich mit Kortison meine Stellen behandelt da die extrem aufgeblüht waren und ich sah einigermassen gut aus von der Haut her.Bei Gericht waren anwesend : der Richter und zwei Beisitzer (alle Stimmberechtigt) der Professor der Uniklinik ,mein Hautarzt , Anwalt des Landesamtes , mein Anwalt und ich als Kläger. Als erstes wurde das Thema erläutert und dann wurden die Vorträge vom Hautarzt und der Professor angehört.Die bestätigten meine schwere PSO und das ich durch die Hautarztbehandlung und sehr viel Eigeniniziative eine Menge gegen die PSO unternehme. Aus den Nachfragen des Richters und des einen Beisitzers konnte ich herausnehmen , das die schon dafür (50 GdB) waren. Aber der zweite Beisitzer wollte wissen , ob meine Gelenke/Knochen angegriffen waren oder ich andere Schäden schon habe. Dies verneinte der Professor und zeigte Röntgenbilder. Das war der ausschlaggebende Punkt um nicht die 50 GdB zu bekommen. Zum Schluß durfte ich noch meine Meinung kund tun. Hmmm ... ich habe gefragt , ob man gar nichts machen sollte für die betroffene Haut um die 50 GdB zu bekommen, denn würde ich aussehen , als wenn sie mir die Haut abgezogen hätten. betretenes Schweigen und Fürsorgepflicht usw mußte ich mir anhören.

So, hab ich dann die Gleichstellung beim Arbeitsamt in der Woche darauf beantragt mit der Begründung Arbeitsplatzgefährdung ! Und ich habe Sie durchbekommen.

So , ich hoffe ich habe genug geschrieben und die Neugier etwas befriedigen können.

falls das mit der Gleichstellungsausführung nicht reicht ..... Sorry, ich muß erstmal wieder malochen.

Bis später

gruß

Klaus

PS : Wer Fehler findet , darf Sie behalten

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