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Verhinderungspflege


eva0062

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Geschrieben

Hallo 

Kennt ihr euch damit aus?

 

Verhinderungspflege. 

Meine Tochter hat mich gefragt.  Die Urgrosmutter ihrer Kinder ist ein  Pflegefall und wird in der  Familie gepflegt.  

Meine  Tochter hat mir  im Auftrag ihrer Schwiegermutter angefragt, ob ich  das übernehmen würde.  Da ich  nicht verwandt mit der Dame bin.  Weiß ich nicht,  was das für Nachteile für mich bringt.  Steuerlich usw. Meine Tochter steht schon zur Pflege mitdrin und darf es nicht übernehmen  bzw. Wohnt sie alle zusammen. 

 

Danke 

 

LG

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Am besten fragst du mal Tante GOOGLE. Was ich gefunden habe kopier ich dir hier rein.

Die Verhinderungspflege erhalten Sie pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage) ausgezahlt. Sie können stundenweise Verhinderungspflege abrechnen, aber auch tageweise oder den kompletten Jahressatz. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat für Ersatzpfleger nutzen.

Gruss Anne

Geschrieben

Die Verhinderungspflege ist als Entlastung für Familie/Angehörige gedacht. Dazu gibt es eben diese Sätze und damit kann man den Angehörigen auch in eine Einrichtung auf Zeit geben. Bin mir nicht sicher, ob das für häusliche Pflege durch eine andere Person auch gilt.

Lg. Lupinchen

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