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Totes Meer über Rentenversicherung


UMRK - apo67

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Geschrieben

Hallo !

Weiß jemand ob die Kur am toten Meer ebenfalls von BfA o.ä. bezahlt wird ? Bei mir soll es in KW 26 losgehen aber ich kann noch Einspruch einlegen und evtl. auf Israel "umbuchen". Ich kenne die Gegend da unten gut, weil ich mal 1991 für ein halbes Jahr in einem Kibbutz hängen geblieben bin und ich weiß, daß das was die zu bieten haben für meine Haut super ist :) Ich interessiere mich mehr für die israelische Seite :cool: Falls jemand Erfahrungen mit Kliniken in Jordanien gemacht hat (ich habe sowas in anderen Foren gelesen!?) bitte ich ebenfalls um einen Kommentar.

Ebenfalls interessiere ich mich für die Unterbringung in den Kliniken.... Mittlerweile bin ich etwas älter und bevorzuge z.B. Einzelzimmer :)

Gruß

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo,

ich habe ein Schreiben von der LVA Schwaben vor mir liegen, wo die Behandlung am Totem Meer in Jordanien bewilligt wird.

Zu Jordanien (Dead Sea Spa Hotel) kann ich nur sagen, finde ich sehr gut,(war vor 2 Jahren dort und dieses Jahr im September mit unserer Gruppenreise), da die Klinik direkt in der Hotelanlage ist und das ganze auch direkt am Wasser liegt. Man muß nicht auf die Dächer liegen, das Natursolarium ist sehr schön angelegt worden. Infos zu Gruppenreise www.shg-auerberg.de

Gruß Marion

Geschrieben

Hallo Barb ! Hallo Marion01 !

Ich habe heute mit der BfA telefoniert. Israel scheint keine Leistung für BfA-ler zu sein. Den rechten Hebel habe ich noch nicht gefunden, trotz Barb´s Link. :mad: Leider scheint hier die bessere Möglichkeit gg. zu sein über die LVA bzw. KK. Mit Anwalt und heftig Druck ausüben ist bei mir nicht, weil ich eine Krankenhauseinweisung am 10. März erhalten habe und mich keins aufnehmen wollte/konnte.....:confused:..... und ich mittlerweile ziemlich übel dran bin.....

Zu Marion01! Jordanien klingt erstmal gut. Aber auch hier scheint die BfA der schlechtere Partner zu sein. Die BfA hat nur mit zwei Kliniken im Ausland und verweist darauf. Hast Du mal jemanden kennengelernt, der dort von der BfA hingeschickt worden war ??? Ein Fall würde mir helfen.

Ansonsten bleib ich bei meiner jetzigen ---- Bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig :)

Danke erstmal

Axel

Geschrieben

hallo axel

mit der bfa ist es schon ein harter kampf

allerdings *tipgebfüralle* ist das jetzt deutsche rentenversicherung bund und diese weisen darauf hin das jetzt alle "rechte" und "pflichten" die gleichen sind wie lva

berufe dich darauf das sie diesen §49 ( bin mir eben nicht ganz sicher ob das stimmt, sage aber morgen 100pro bescheid) angeschlossen sind ....

hast du nen behindertenausweis? wenn ja

SGB 9 § 9 Abs. 1 wunsch und wahlleistung eines behinderten

wirkt wunder ;o)

ich hoffe ich konnte erstmal weiter helfen

war ja auch mit bfa im regress dort *gg*

Geschrieben

Hallo Axel,

habe nur eine Bewilligungsschreiben von der LVA, leider nicht BFA. Wenn Du dies brauchen solltest, dann melde dich nochmals, vielleicht lenkt die BFA mit so einem Schreiben auch ein. Das mit der Schwerbeschädigung ist eine gute Idee. Ich habe die 50% und habe immer ganz gute Chancen gehabt mit meinen Kuren auch bei den Krankenkassen.

Gruß Marion

Geschrieben

Hallo ich bin neu hier und möchte mich ebenfalls beteiligen. Ich fand sehr interessant was hier viele geschrieben haben zum Thema Kur am Toten Meer. Ich selber leider an Psoriasis und Neurodermitis was sich über den ganzen Körper zieht (außer Gesicht). Dieses Jahr hat es mich ganz schlimm erwischt durch bereits 2 schweren Allergieschocks ausgelöst wobei nur noch mit Kortison dies in Griff zu bekommen war. Meine zahlreichen Urlaube am Mittelmeer und am Atlantik haben zwar Linderung gebracht aber die positive Wirkung wurde von Urlaub zu Urlaub immer geringer und zum zweiten die dauerhafte Linderung nach den Urlauben hält immer weniger an. Nun habe ich mich schon sehr viel informiert über eine Kur in Jordanien am Toten Meer und sehe es als echte Chance. Trotz der wirklich echten Schwere meines Hautekzems habe ich bisher nur 30% Schwerbehinderung bewilligt bekommen. Da ich aus beruflichen Gründen dieses Jahr keine Kur mehr durchführen kann (Jobgefahr) möchte ich nun anstreben eine Kur für Juni 2007 zu beantragen. Meine Krankenkasse ist die AOK die ich bereits angeschrieben habe und die haben überhaupt keine Ahnung gehabt und haben mir nur ein Formular der LVA zugeschickt was ich ausfüllen soll. Meine neue Hautärztin war bereits 1997 und 1998 in Israel und Jordanien in Form einer Inforeise und hat sich das DMZ am Toten Meer angesehen und will mich 100%ig bei meinem Antrag auf eine Kur in Jordanien unterstützen. Notfalls will sie selbst bei der Krankenkasse anrufen und sich stark machen falls mir zuviel Steine in den Weg gelegt werden.

Ich möchte im Grunde genommen den Flug sowie die Unterbringung im Hotel Dead Spa Sea mit Verpflegung selbst bezahlen und eine Teilfinanzierung durch die Krankenkasse haben für die Behandlungen und Überwachung durch einen Arzt. Wer kann mir im Detail sagen was bzw.welche Schritte ich für das erste Mal tun muss damit ich diese Leistungen erstattet bekomme....Marion01 schreibt von 50% Schwerbehinderung wie erhält man denn das ? Ich freue mich über alle Infos die mir auf meinem Weg zu einer Kur in Jordanien weiterhelfen können...

Geschrieben

hallo toni

mit 30% schwerbehinderung hast du nocht nicht allzuviel - leider für dich...

das gute ist

gehte zu deinem amt und stelle einen "verschlimmerungs"antrag

wenn du eine so gute hautärztin hast bekommst du deine mind. 50% und somit kannst du dich locker auf die von mir unten genannten §en beziehen.

axso und stelle einen anrag auf gleichstellung - wg deinem arbeitgeber - dann kann er dich deswegen so oder so nicht kündigen

dh. wenn ihr mehr wie 10 man(n) seid in der firma

ob jordanien oder israel ist glaub ich rille.... hauptsache du bst erstmal in deiner lebensquallität gestärkt.

desweiteren kommst du besser wenn du den antrag bei der lva stellst

allerdings musst du dann innerhalb von 4 monaten die reha antreten (nach erhalt der bestätigung)

teilweise ist die aok leider aus diesen verträgen ausgestiegen - nun kommt es eben auf dein bundesland an .....

ich hoffe ich konnte dir was weiterhelfen

LG aus dem verregneten sachsen

Jaci

Geschrieben

Hi !

zu Marion01 ! Ich habe ebenfalls die 50% und das Schreiben wäre mit Sicherheit hilfreich. Ich habe mich zwar entschieden, daß ganze auf die nächste Kur zu verschieben und noch eine Alternative (Borkum Riff) auszuprobieren. Eine weitere Verschiebung kann ich mir nicht erlauben. Mein Schub ist zwar zu Ende aber von mir sieht man nix mehr :). Ich werden dann noch im Juni starten. Mit Israel / Jordanien sehe ich zwar Licht am Horizont, aber ich sehe auch die starke Zeitverzögerung.... :) Aber was ich jetzt schon weiß, kann mir keiner nehmen.....

Zu Toni ! Halte mal mit den Eigenleistungen zurück.... Die Kosten für Flug entsprechen denen quer durch Deutschland mit dem Zug (z.B. von Stuttgart nach Borkum) und die Kosten für´s Hotel sind günstiger als eine Unterbringung in einer Kur- bzw. Krankenhausanstalt in Deutschland. Warum solltest Du Dich beteiligen? (Falls Du eine kleinen Betrag zuschießt ist nichts dagegen einzuwenden, aber denke daran, daß Du keine Vorteile durch Deine Krankheit hast und die ganzen Hautpflegemittel in den letzten Jahren immer mehr gestrichen wurden --- ersatzlos !!!) Probiere auf jeden Fall die 50% GdB zu erreichen. --> Gelenkbeteiligung --> Hast Du welche ??? (Laß Dich auf keinen Fall von Deiner Firma unter Druck setzen und wehre Dich. Nen Job findest Du auch woanders, aber einen neuen Körper ??? Frag Deine Behindertenberatung hinsichtlich rechtlicher Möglichkeiten.)

Gruß Axel

Geschrieben

berufe dich darauf das sie diesen §49 ( bin mir eben nicht ganz sicher ob das stimmt' date=' sage aber morgen 100pro bescheid) angeschlossen sind ....

hast du nen behindertenausweis? wenn ja

SGB 9 § 9 Abs. 1 wunsch und wahlleistung eines behinderten

wirkt wunder ;o)

QUOTE']

Hi Danila!

Habe natürlich 50% ---> Konnte aber die Paragraphen nicht so richtig deuten ! SGB scheint wirksam zu sein. Aber wie baut man das zusammenhängend und korrekt auf ?

Gruß Axel

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo an alle,

ich möchte mich für die vielen Tips ganz lieb bei allen bedanken. Leider habe ich nun ein erneutes Problem. Ich habe den Kurantrag gestellt, meine Ärztin hat ausdrücklich auch Totes Meer reingeschrieben, ich habe mich fotografiert und Bilder mit beigefügt wie schlimm die ganze Sache ist bei mir, trotz allem schreibt mir heute die Kurklinik Ückeritz (war dort bereits 1992) das man sich freut mich begrüßen zu dürfen was ich nicht einordnen kann. Es wird alles einfach ignoriert und Ostsee ist kein Totes Meer. Was kann ich denn jetzt machen ? Wer kann mir weiterhelfen wie ich jetzt weiter vorgehen muss. Ich brauche unbedingt Unterstützung da ich leider nun nicht weiter weiß. Berlin (LVA) habe ich noch nicht mal einen Bescheid erhalten und die Kurklinik schreibt mir einfach schon. Wie muss man es anstellen oder wie muss man schreiben vom Inhalt her damit man eventuell zum Erfolg kommt ? Privat kann ich mir derzeit noch keine Kur am Toten Meer leisten...Ich wäre für jeden Ratschlag sehr dankbar...lg.Tino aus Dresden

  • 2 Wochen später...
Selbsthilfe-Hauterkrankungen
Geschrieben

Hallo, ich habe ein Gespräch geführt mit der LVA Sachsen und Schwaben, und ich habe erfahren was beide für Kriterien an eine Reha am Toten Meer stellen. Teilweise mit recht.

Es gibt Betroffene die dies nicht zuschätzen wissen.

Auch vor Ort in Jordanien werde ich versuchen Gespräche zu führen so das es für uns die gerne diese Leistung in Anspruch nehmen, leichter wird.

Ich werde auch weiterhin im Gespräch mit LVA und BFA bleiben. In Berlin lautet die Antwort zu einer Reha am Toten Meer klar "Nein"

Gruß

Margitta

Selbsthilfe-Hauterkrankungen
Geschrieben

Toni 2006,

rufe mich an vielleicht kann ich Dir weiter helfen!

www.shgostheim.de unter kontakt ist meine Nummer...

Geschrieben

Hallo Margitta,

ich versuche am we mal Dich anzurufen. Habe mittlerweile Bescheid von Berlin mit einem maschinellen Schreiben. Meinem Wunsch könnte entsprochen werden wenn nur in dieser Einrichtung ein Erfolg garantiert wäre so im übertragenen Sinne und desweiteren das die Deutsche Rentenversicherung es obliegt wo man hinkommt. Ich bin in Widerspruch gegangen den ich am 11.Juli verschickt habe nach Berlin. Wenn ein klares NEIN in Berlin rausgekommen ist dann verstehe ich nicht warum hier soviele andere doch zum Erfolg gekommen sind ? Ich werde auf jeden Fall weiterkämpfen habe ich mir geschworen, denn ich habe derzeit Hautschübe in weniger als 14tägigen Abständen und das wird immer weniger die Zeiträume zwischen den Schüben und ohne Kortison geht es derzeit nur mit einer Salbe Protopic die mir sehr gut hilft, aber nicht Dauerlösung sein kann. lg.Tino

Geschrieben

Hallo,

habe erst vor ca. 1. Monat die Aussage von der BfA bekommen dass Maßnahmen am Toten Meer derzeit nicht von der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) nicht bewilligt werden. Grund ist: Die Maßnahmen bzw. das Reha-Konzept der örtlichen Anbieter am Toten Meer entsprechen noch nicht dem von der BfA geforderten Qualitätsstandard.

Die einzige Möglichkeit besteht also momentan nur über die Krankenkasse oder einigen LVA's.

Gruss Tero

Geschrieben

Hallo Toni2006

Du schreibst das du 30% MDE hast und wegen der Jobgefahr dieses Jahr keine Kur einreichen möchtest. Hast du schon mal versucht einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Hierbei hast du den gleichen Kündigungsschutz wie einer mit 50% und dein AG hat echte Schwierigkeiten dich zu entlassen. Den Antrag selber kannst du bei dem zuständigen Arbeitsamt (jedenfalls ist das in Hamburg so) stellen und geht ziemlich unbürokratisch über die Bühne.

zu #14: Garantieren sie dir denn einen Erfolg an der Ostsee? Die Begründung der Rentenversicherung halte ich in diesem Fall für sehr fadenscheinig.

@Tero: Auch hier ist die Auskunft sehr dürftig. Die Qualitätsstandards richten sich nach den Behandlungsmöglichkeiten des Ortes. Diese können aber nicht verschiedenartig ausgelegt werden. Wenn also die KK sagt der QS ist gegeben, dann kann nach meiner Meinung die RV nicht das Gegenteil behaupten. Also da hätte ich aber gewaltig nachgehakt.

Gruss Peter

Geschrieben

Habe hier noch was gefunden über die QS der Reha-Kliniken

QS-Reha

Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation: QS-Reha®-Verfahren

Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern (§ 135a SGB V i.V.m. § 137d Abs. 1 und 1a SGB V). Die diesbezüglich vom Gesetzgeber vorgesehene Vereinbarung gemäß § 137d Abs. 1 und 1a SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer trat am 1.4.2004 in Kraft.

Seit dem Jahr 2000 wurde im Sinne des gesetzlichen Auftrags von den Spitzenverbänden der Krankenkassen ein externes Qualitätssicherungsverfahren entwickelt, welches mittlerweile unter der Bezeichnung „QS-Reha®-Verfahren“ bundesweit in der Routine angewandt wird.

Das QS-Reha®-Verfahren basiert auf einer externen, klinikvergleichenden Überprüfung zentraler Qualitätsdimensionen. Es beinhaltet eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Evaluierung der Rehabilitationseinrichtungen in den Dimensionen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich der Patientenzufriedenheit.

Gruss Peter

Geschrieben

@Artos,

also ganz so dürftig war der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund (BfA) nicht. Habe es nur in Kurzform oder auf den Punkt gebracht.

Fakt ist, die BfA bewilligt momentan keine Maßnahmen am Toten Meer.

Grundsätzlich räumen sie die Möglichkeit ein, wenn verschiedene Bedingungen (z.B. Wirtschaftlichkeit, Erfolgsaussichten, Qualitätsstandards,....) erfüllt würden.

Aber hier haste natürlich immer ein Problem des Nachweises.

Wie auch immer, ich habe mich erkundigt und erfahren das die BfA bisher noch keine Maßnahmen fürs Tote Meer genehmigt haben (nur einige LVA's, also auch nicht alle).

Die Aussage war auch ganz klar: man könnte ja vor dem Sozialgericht dagegen klagen wenn man nicht einverstanden ist.

Ich weiss auch von einigen anhängenden Verfahren, aber bis hier ein Urteil fällt können noch Jahre vergehen.

Gruss und schönes WE

Geschrieben

Naja man hört irgendwo immer verschiedene Aussagen, bei dem einen wirds genehmigt und das von der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei dem anderen nicht. Meiner Meinung hängt es sicherlich auch davon ab wie es beantragt wird sicherlich und wie man verschiedene Dinge auslegen kann und nicht zuletzt wer es entscheidet bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich bin jedenfalls erstmal in Widerspruch gegangen hier mal mein Text dazu:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihren Bescheid vom 04.07.2006 erhebe ich Einspruch gegen die von Ihnen ausgewählte Reha-Klinik. Sie teilten mir mit, dass Sie die Reha-Klinik „Ostseeblick“ in Ückeritz für eine Rehabilitation für mich ausgewählt haben. 1993 habe ich bereits in dieser Klinik eine Kur erhalten, jedoch war der Kurerfolg bezogen auf meine Hauterkrankung nicht wie erwartet eingetreten.

Sie schreiben, dass Sie meinem Wunsch nicht entsprechen können. Meine Hautärztin hat in meinem Kurantrag eine Kur am Toten Meer direkt beantragt und dies mit Details zu meinem derzeitigen Hautzustand untermauert.

Ich habe bisher schon 7 Rehabilitationen in folgenden Kliniken erhalten:

Graal-Müritz (Ostsee), Ahlbeck (Ostsee), Kölpinsee (Ostsee), zweimal Heiligendamm (Ostsee), Ückeritz (Ostsee) und zuletzt in Borkum/Riff (Nordsee).

Alle Kuraufenthalte an Ostsee und Nordsee erzielten nicht den gewünschten Erfolg und mein Hautleiden wurde bereits nach sehr kurzer Zeit wieder so schlimm, dass ich dauerhaft wiederum von kortisonhaltigen Medikamenten abhängig wurde.

Vorteile einer Kur am Toten Meer:

Das Wasser des Toten Meeres ist ölhaltiger und trocknet nicht so schnell die Haut aus wie an der Ostsee und Nordsee. Die UVB-Strahlung wird stärker gefiltert. Es werden die natürlichen Ressourcen des Toten Meeres genutzt.

Die Kraft der Sonneneinstrahlung am Toten Meer ist im Vergleich mit anderen Orten und im Vergleich zu künstlicher Bestrahlung reduziert.

Darüber hinaus gibt es eine Methode, welche die Salze des Toten Meeres verwendet, die ebenfalls günstige Auswirkungen haben, doch dieses Verfahren erzielt nicht die gleichen klinischen Ergebnisse und Effizienz wie die, welche mit der Klimatherapie am Toten Meer erzielt werden.

Zusätzlich ist eine Kur am Toten Meer kostengünstiger als eine Kur in Deutschland.

Ich bitte um Prüfung der Möglichkeit eine Rehabilitation am Toten Meer durchführen zu können gemäß meinem bereits eingereichten Kurantrag.

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Die Punkte was das Tote Meer angeht also diese Vorteile habe ich von meiner Ärztin die schon zweimal zum Ärzteseminar dort war. Wenn es von vorn herein nichts bringen würde hätte sie mir ja nicht dazu geraten und das mit mir gemacht.

Ich werde nun abwarten müssen wie die nun reagieren werden.

Allen ein wunderschönes WE lg.Tino

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