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PSA Schwerbehinderung


Kateroskar

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Geschrieben

Hallo,

ich habe diese Woche Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.

Schwerbehinderung 30% ohne Begrenzzeitraum.

Kann ich das bei der Lohnsteuer(Lohn vom Betrieb) angeben oder nur läuft das nur über die Steuererklärung?

Lohnt es sich in den Widerspruch zu gehen?

Habe ich Vorteile beim Arbeitsamt dadurch? Bin ab 31.5. Arbeitslos.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Kateroskar - Sabine

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo Sabine,

also die 30% bringen dir nicht wirklich viel. Du kannst sie nur bei der Lohnsteuer angeben, dort bringt es ein wenig. Für einen Betrieb wird es erst ab 50% interessant. Bei 40% weiß ich, das man sich gleichstellen lassen kann. Bei 30 kann ich es dir nicht beantworten, da müßtest du mal beim Arbeitsamt nachfragen. Aber du kannst dir vom Arzt eine Bescheinigung über eine chronische Erkrankung ausfüllen lassen, dann mußt du nur 1% vom Bruttolohn (könnte auch netto sein) bezahlen, ansonsten kannst du dich erst ab 2% befreien lassen von der Zuzahlung. Allerdings ist dies von den 30% unabhängig.

Gruß Frabur

Geschrieben

Hallo lieber Kater Oskar Sabine :)

Widerspruch lohnt immer. Habe sogar geklagt, weil die Grunderkrankung, die Schuppenflechte Arthr. und spondylosis ungenügend gewürdigt wurden. Wenn nur der Gelenkstatus im Gutachten zur Geltung kam, die Beeinträchtigung durch die Erkrankung aber nicht zur Sprache kam (Deformierung der Finger, auch wenn die Finger erst anfangen, krumm zu werden, Entzündung peripherer Gelenke, WS-schmerz und so weiter, dann lohnt der Widerspruch garantiert.

Viel Glück

Willi :)

Geschrieben

Hallo,Kateroskar

Ich selbst habe 50% Schwerbehinderung.Mein Tipp an Dich,werde Mitglied beim VDK.Ich selbst bin da schon seit ca.3 jahren und die kennen sich in solchen dingen sehr gut aus.Der Beitrag beträgt nur 5 Euro im Monat, aber das hat sich für mich schon lange ausbezahlt.Mir wollten die vom Versorgungsamt auch nur 30% geben.Der VDK hat aber 50% durchgesetzt.Jetzt habe ich ca.500 Euro Steuerfreibetrag,5 Tage mehr Urlaub im Jahr,und ich kann mit 63 Jahren in Rente gehen.Also mache Dich mal schlau,und viel Glück.

Mfg,RolandG :)

Geschrieben
Hallo' date='

ich habe diese Woche Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.

Schwerbehinderung 30% ohne Begrenzzeitraum.

Kann ich das bei der Lohnsteuer(Lohn vom Betrieb) angeben oder nur läuft das nur über die Steuererklärung?

Lohnt es sich in den Widerspruch zu gehen?

Habe ich Vorteile beim Arbeitsamt dadurch? Bin ab 31.5. Arbeitslos.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Kateroskar - Sabine[/font']

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen den Antrag auf Schwerbehinderung bzgl. Psoriasis pustolosis mit Gelenkbeschwerden u.a. beim Versorgungsamt gestellt. Bin mal gespannt, wie lange die Bearbeitung dauert und was für Unterlagen ich noch von den behandelnden Ärzten beibringen soll.

Ich werde auf keinen Fall mit 30 % zufrieden sein. An Deiner Stelle würde ich Widerspruch einlegen.

Gruß Roswitha

Geschrieben
Hallo' date='Kateroskar

Ich selbst habe 50% Schwerbehinderung.Mein Tipp an Dich,werde Mitglied beim VDK.Ich selbst bin da schon seit ca.3 jahren und die kennen sich in solchen dingen sehr gut aus.Der Beitrag beträgt nur 5 Euro im Monat, aber das hat sich für mich schon lange ausbezahlt.Mir wollten die vom Versorgungsamt auch nur 30% geben.Der VDK hat aber 50% durchgesetzt.Jetzt habe ich ca.500 Euro Steuerfreibetrag,5 Tage mehr Urlaub im Jahr,und ich kann mit 63 Jahren in Rente gehen.Also mache Dich mal schlau,und viel Glück.

Mfg,RolandG :)[/quote']

Hallo Roland,

was heißt VDK. Bitte teile mir doch die komplette Anschrift mal mit (roswitharaese@aol.com). Habe diese Woche einen Antrag auf Schwerbehinderung an das Versorgungsamt geschickt. Diesen Tipp habe ich von Mit-Patienten meiner Reha in Borkum Riff bekommen.

Dort war ich vom 10.04.2006 bis 01.05.2006. Ich fand es super. Die Bauarbeiten haben mich nicht wirklich gestört. Ich habe sehr viel über meine Erkrankung gelernt und weiß auch besser damit umzugehen. Ich werde versuchen in zwei bis drei Jahren wieder eine Reha zu bekommen und möchte auf jeden Fall wieder nach Borkum Riff.

Gruß Roswitha

Geschrieben

Mal ein chronologischer Überblick, wie es bei mir gelaufen ist. Ich habe Psoriasis pustulosa und arthritis.

Am 25.11.2003 habe ich beim Versorgungsamt Hannover einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt. Den Feststellungsbescheid über 30 % GdB bekam ich mit Datum 17.3.2004. Widerspruch habe ich innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat eingereicht. Mit Schreiben vom 23.6.2004 teilte mir das Versorgungsamt mit, dass ich mich zur Untersuchung und Begutachtung bei einem Arzt für Chirurgie vorzustellen hätte. Dieser hatte dann am 8.9.2004 Zeit für mich. Am 18.10.2004 erhielt ich den Widerspruchsbescheid: Ihr Widerspruchsbescheid wird zurückgewiesen. Also blieb es bei 30 % GdB für „Hauterkrankung mit Gelenkbeteiligung“.

Am 25.7.2005 habe ich auf Rat meiner Hausärztin über den VdK einen Antrag auf Neufeststellung des GdB gestellt. Eingangsdatum 1.8.2005, der neue Bescheid trägt das Datum 25.10.2005 mit folgendem Wortlaut:

Ab 1.1.2005 beträgt der Grad der Behinderung 60 % und das Merkzeichen G – unbefristet.

Mein Ausweis kam am 1.11.2005 bei mir an.

Es lohnt sich also, es immer wieder zu versuchen. Ob nun der VdK oder ein Gutachten des MDK bei mir zur Verdoppelung der Prozente beigetragen hat, vermag ich nicht zu sagen.

Wichtig zu wissen wäre vielleicht noch, dass man zu den gutachterlichen Untersuchungen eine Person seines Vertrauens mitnehmen kann. Bei der ersten Untersuchung wusste ich das nicht und habe mich in einer sonst nicht benutzten zweiten Praxis allein mit dem Arzt sehr unwohl gefühlt, zumal es dort auch noch bis auf das Untersuchungszimmer dunkel war.

Gutachten meiner Ärzte habe ich dem Versorgungsamt nicht beigefügt, da mir gesagt wurde, dass die Sachbearbeiter meines Antrages gründlich in meiner Krankengeschichte forschen würden. Allerdings habe ich meine Ärzte in Kenntnis gesetzt, dass ich den Antrag auf Feststellung des GdB stellen werde.

Gruß

Geschrieben

Hallo Roswitha,

ja kann Rolands Tip nur bestätigen,

man kann da auch anrufen ohne zunächst Mitglied

zu sein, die Leute sind echt nett und beraten gut.

Geschrieben

Hallo Sabine,

ich weiss, dass man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung beantragen kann.

Hast Du auf der Arbeit eine Schwerbehindertenvertrauensperson, dann gehe schnell hin oder wende dich so schnell wie möglich an Dein zuständiges Arbeitsamt???

Anbei einen Gesetzauszug vom Sozialgesetzbuch IX (Schwerbehindertengesetz).

Siehe bei Google unter Stichwort "Gleichstellung bei Behinderung"

Viel Glück wünscht Dir Kirsten

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX

Personenkreis schwerbehinderter Menschen

Menschen sind im Sinne des Teils 2 SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

Was versteht man unter Gleichstellung?

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 u. 3 SGB IX

Was bewirkt die Gleichstellung?

Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen.

Auswirkungen:

- besonderer Kündigungsschutz,

- besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie

Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,

- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,

- Betreuung durch spezielle Fachdienste.

jedoch nicht:

- Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.

Wer kann gleichgestellt werden?

Personen:

- mit einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes),

- mit einem Wohnsitz oder einer Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX),

- die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz (im Sinne von § 73 SGB IX) nicht erlangen oder erhalten können.

Allgemeine Vorraussetzungen

Eine Gleichstellung kommt nur für das Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 73 SGB IX in Betracht; also z.B. nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.

Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzuführen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstellungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmassnahmen, etc.), von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen, wie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation.

Anhaltspunkte für eine behinderungsbedingte Gefährdung eines Arbeitsplatzes können u.a. sein:

- wiederholte/häufige behinderungsbedingte Fehlzeiten,

- behinderungsbedingt verminderte Arbeitsleistung auch bei behinderungsgerecht ausgestattetem Arbeitsplatz,

- dauernde verminderte Belastbarkeit,

- Abmahnungen oder Abfindungsangebote im Zusammenhang mit behinderungsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit,

- auf Dauer notwendige Hilfeleistungen anderer Mitarbeiter,

- eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität aufgrund der Behinderung.

Nur Arbeitslosigkeit rechtfertigt für sich genommen keine Gleichstellung. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gleichstellung erforderlich ist, um eine berufliche Eingliederung zu erreichen.

Bei Beamten/Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind in der Regel hier die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht erfüllt. Im Einzelfall kann eine Gleichstellung erfolgen, wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen.

Antragstellung - wie?

Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefonisch oder schriftlich) durch den behinderten Menschen oder dessen Bevollmächtigten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Mit dem Tage der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit wird die Gleichstellung wirksam.

Kann der AG was dagegen unternehmen?

Nein. Der Arbeitgeber eines Minderbehinderten ist nicht berechtigt, dessen Gleichstellung anzufechten. Denn die die Gleichstellung regelnde Norm des § 2 SchwbG ist nicht dazu bestimmt den Individualinteressen der von einer Gleichstellung mittelbar betroffenen Arbeitgeber zu dienen.

Urteil dazu: BSG - B 11 AL 57/01 R - Urteil vom 19.12.2001

Zitat von Kateroskar

Hallo,

ich habe diese Woche Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.

Schwerbehinderung 30% ohne Begrenzzeitraum.

Kann ich das bei der Lohnsteuer(Lohn vom Betrieb) angeben oder nur läuft das nur über die Steuererklärung?

Lohnt es sich in den Widerspruch zu gehen?

Habe ich Vorteile beim Arbeitsamt dadurch? Bin ab 31.5. Arbeitslos.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Kateroskar - Sabine

Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem meine MDE Ende 2005 abgelaufen war, bekam ich einen Anhörungsbogen vom Amt. Hier trug ich ein, dass eine Verschlimmerung eingetreten war: PSA in den Fingergelenken. Kurz darauf bekam ich einen 2. Anhörungsbogen mit dem Vermerk, dass wenn ich nichts von mir hören ließe meine MDE auf 40% gesetzt werden würde. Ich Schrieb denen, dass ich durch die Ausweitung der PSA auf die Fingergelenke, und der Aussage des Arztes nach meinen Beruf nicht mehr voll ausüben könnte (bin Schriftsetzer am PC) mindestens 60 % fordere. Dies ließ die Leute vom Amt aber wohl eher unbeeindruckt. Jedenfalls bekam ich jetzt den Bescheid, dass ich einen GDB von 40% erhalte. In den aufgelisteten Erkrankungen war keine Rede davon dass meine Finger erkrankt waren. Werde jetzt Widerspruch über den SvD einreichen. Mal sehen was dabei rauskommt. Ich werde dann weiter über die Sache berichten.

Gruss Artos

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